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künden
Künden, tr. (refl.): 1) kund thun: Wie Laura es
mit Thränen mir gekündet. Beer Arr. 5; 7; Eitel Rabenbot-
ſchaft iſt, was ich k. muß. Geibel Jun. 350; Was kündeſt du
für Feſte mir? G. 10, 313; Der Fackel Flamme morgendlich
dem Stern voran | in Vaterhänden aufgeſchwungen, kündeſt
du | Tag vor dem Tage. 275; Wohl kündet uns die Sage|
von einem Himmelsboten. Grün; Jehovah, dir künd’ ich auf
ewig Hohn. Heine Lied. 72, offen und laut Hohn ſprechen,
gleichſam als förmliche Kriegserklärung ꝛc.; Sein fana-
tiſches Selbſtgefühl ſchien mir eine göttliche Miſſion zuk. Lewald
Ferd. 3, 21; Inzwiſchen haben wir von dgl. merkwürdigen
Erſcheinungen zu wenig ſeelen-k–de Beobachtungen. Zſchokke
1, 242 ꝛc., ſ. ver-k. Dafür zuw.: Kündigen, z. B.
Zukunft kündigend. WHumboldt 3, 72, auch: Ihr Prieſter,
... Gedenkt an unſern Heiland .., deſſen Diener und Kün-
diger ihr ſeid. Reithard 94; ferner = aufbieten (ſ. d. 3c
und abbieten), von einem Brautpaar: Sind ſchon zwei-
mal vom Paſtor gekündigt, heut ſoll es zuletzt geſchehen und
am Freitag die Hochzeit ſein. Höfer V. 211, ſ. auch ab-,
aus-k. Am häufigſten aber in Zſſtzg., ſ. d. und 2.
2) gw. in der Form kündigen (ſ. 1, doch vgl. kündbar)
= auf-k., Einem ein beſtehendes Verhältnis in geſetz-
licher, beglaubigter Form aufſagen, es durch ſolche
Kundgebung aufheben: Einem ein Miethsverhältnis, die
Wohnung, den Dienſt, ein Kapital kündigen ꝛc., auch mit
Fortlaſſung des (bekannten) Obj.: Mir iſt [der Dienſt,
die Wohnung] gekündigt ꝛc. und dann auch zuw. mit
Übergang des perſönl. Dat. ins Obj. (ugw. bei auf-
k.): Sie ſind gekündigt. Klencke Stolb. 2, 150 ꝛc. Dazu:
Ein Kontrakt mit halbjähriger Kündigung beiderſeits ꝛc.
Zſſtzg. vgl. kunden ꝛc., z. B.: Ab-: 1) Etwas
kündigend abſagen, ſowohl ſ. [2] und auf-k. von
einem beſtehenden Vh. ꝛc., als auch von einem erſt als
zukünftig Feſtgeſetzten (ſ. abbeſtellen): Angeſetzte Ter-
mine, Vorleſungen, Schauſpiele, Koncerte ꝛc. abkünd(ig)en;
Mußte .. Geld leihen, weil man nicht Alles a. konnte. Gott-
helf G. 29, 293; Als ein Herold ihm die Ritterſchaft ab-
gekündigt [verkündet, daß ihm der Adel abgeſprochen ꝛc.].
JvMüller 24, 322; Es ward mir aber unterweges von dem
Herrn Biſchof [der Vorbeſcheid, die Vorladung] abgekündiget.
Schweinichen 3, 108; Ob aber die Eidgenoſſen von Wald-
ſtädten denen von Thun ſolchen Frieden wieder a. wollten,
ſollten ſie dennoch in 14 Tagen den nächſten nach ſolcher Ab-
kündung auf ſie keinen Angriff thun. Stumpf 722a ꝛc. 2)
öffentlich, von der Kanzelꝛc. herab, verkündigen, z.B.:
Einen Verſtorbenen a., den Tod, die Zeit der Beſtattung
ꝛc.; [Zur Beſtattung] habe ich den 23. April angeſetzt . ..
Zuvor habe ich ſie .. abkündigen laſſen, wie folget: Abkündi-
gung ꝛc. Schweinichen 3, 255 ꝛc.; ferner: Ein Brautpaar ꝛc.
a., ſ. ab-, aufbieten; Wann ich meine Luiſ’ abkündigte. V.
1, 160; Läſſt abkündigen | und nie denkt er zu frein. Sh. 3,
389 ꝛc.; Großmann läſſt nach den Stücken, weil doch ein-
mal annonciert werden muß, nie in der Kleidung und den
Charaktern des Stücks a. Schütze Hamb. Th. 695, ſ. ab-
danken 1 u. übertr.: Im 203. Stück Ihrer gelehrten Anzeigen
geben Sie von einer .. Vorleſung des Herrn Hofrath Heyne, die
Sie .. im 132. Stück ankündigten, die gewöhnliche ausführliche
Abkündigung. FAWolf H. 83 ꝛc. An-: anmelden, an-
ſagen: Etwas a.; Sich als (ſ. d. †) ein oder einen Mann
a., kundgeben, zeigen; Mit welchem Rechte .. die Hum-
meln den Bienen den Krieg ankündigen. Fichte 8, 238; Alles
kündet dich an. G. 1, 49; Tiefgefühlte Reuelieder | künden
uns die Brüder an. 2, 26; Ein Wort .. | ſchien mir ſein
Werk [als] vollendet anzukünden. 13, 103 [daß ſein Werk
vollendet ſei]; Schöner ward | kein Mann mir angekündigt.
139; Trat ihnen entgegen und kündete ſich als Herrn des
Hauſes an. 18, 162; Bekanntſchaften, wenn ſie ſich auch
gleichgültig ankündigen [im Beginn ſo erſcheinen], haben
oft die wichtigſten Folgen. 19, 83; Alſo kündeten ſie auf den
nächſten Sonntag eine nagelneue Komödie an. Hebel 3, 349;
Zudem wollte ich mich gern als einen ſolchen Bibliothekar
ankündigen, dem ꝛc. L. 12, 261; Mitternacht a. die Glocken.
Platen 2, 184; Im Herzen kündet es laut ſich an: | zu ’was
Beſſerem ſind wir geboren. Sch. 81b; [Es] ward mir ange-
kündigt, | nach Brüſſel abzugehen. 258a; Wie kann man
hier gelebt haben und ſich als ſolcher Undichter ankündigen?
Tieck GſN. 2, 189; Daß ich euch ankünde Tireſias’ göttlichen
Ausſpruch. V. Od. 12, 272; Zinkgräf 1, 249; 317 ꝛc.
Alle Wände ſind mit Ankündigungen beklebt. Forſter A.
3, 48 ꝛc. Āūf-: 1) [2] Den Stillſtand aufgekündigt
und den Anfang der Feindſeligkeiten befohlen. G. 25, 76;
Die Sache kommt ſo weit, daß dem Magiſter aufgekündigt
wird. 10, 192; Er hätte ſeinem Herrn aufgekündet auf der
Stelle. Hebel 3, 74; Kündeten den Waffenſtillſtand auf. 373;
Daß die Preußen dem franzöſiſchen Kaiſer und ſeinen Bundes-
genoſſen aufkündeten. 368; Ein kaiſerlicher Brief .. ., | der
uns befiehlt, die Pflicht dir aufzukünden, | weil du ein Feind
und Landsverräther ſeiſt. Sch. 381a; Kündigt er dem Thron
ſtrafbare Pflichten auf. 775b; Seinem Vaterlande die Pflicht
aufzukünden. W. 22, 153; Entſchloſſen, als ein Held | den
Dienſt Zeniden aufzukünden. 12, 331, ihr nicht mehr als
Liebender zu dienen ꝛc. Ihn zum Aufkündiger eines
alten Bundes mit Gott und Abſchließer eines neuen machen.
Fichte 7, 104; Termin der Aufkündigung. G. 15, 87;
Mit Aufkündigung des Dienſtes zuvorzukommen. 27, 138;
Aufkündung und Abtragung [der Schuld]. Rückert Mak. 1,
210 ꝛc. 2) (veralt.) Ein Brautpaar a., (ab-k. 2);
Das dritt Gebot oder Aufkündigung thun und die Braut da-
mit zu Bett führen. Weidner 94. Āūs-: durch Aus-
ruf kund machen (veraltend): In drei Tagen wird man
mich als die Braut eines Andern auskündigen. Pfeffel Pr. 1,
92, ſ. ab-k. (2); Den Tod des Herrn uskünden d. i. preiſen
und loben. Zwingli 3, 9 [1. Kor. 11, 26], vgl. auskunden.
Be-: ſ. bekunden. Er-: ſ. erkunden 1 und 2.
Lōs- [2]: (veraltend) Auf vorhergehende Loskündi-
gung. Erbvergl. § 325. Ver- [1]: gw. ſtatt des ſelt-
nern Grundw., nam. in der Form: Verkündigen, z. B.
oft in der Bibel ꝛc., während verkünden mehr der ge-
hobnen Rede angehört: Etwas Geſchehnes, etwas Künf-
tiges, es voraus, vorher, zuvor ꝛc., Jemandes (Gottes) Lob,
Ruhm, Preis, Schande, Thaten, Werke, Wunder, Heil ꝛc.;
Ein Faſten, Krieg ꝛc.; Einem Heil, Segen, Krieg, Frieden,
Wonne verkünd(ig)en u. ä. m.; Die Feſte verkündiget ſeiner
Hände Werk. Pſ. 19, 2; 50, 6; 97, 6; Die Sonne ver-
kündiget den Tag. Sir. 43, 2; Was kommen ſoll, verkündige
ich zuvor. Jeſ. 42, 9; Eile, der Geliebten | zu verkünden,
daß ich ihr | ewig angehöre. G. 4, 35; Daß die echten
Menſchen aller Zeiten einander voraus verkünden, auf ein-
ander hinweiſen. 39, 135; Sich als Knabe ſchon v–d | künft’-
gen Meiſter. 12, 209; Es bleibt dem Thron nicht länger
unverkündet. 6, 370; Geheimnisvoll vorherverkündigt. H.
R. 7, 286; Da kaum | im Oſten ſich der junge Tag ver-
kündet. HKleiſt Hint. 246; Er hat es geſtern | mir voraus-
verkündet, nach der Brautnacht | mich zu höhnen. Platen 4,
295; Verkündige dorten, du habeſt | uns hier liegen geſehn.
Sch. 76a; Dein Orakel zu verkünden. 61b; Ihr Wamms
und Rock verkündigten Ärmlichkeit. Zſchokke 8, 11 ꝛc. Auch:
Alle Propheten ... haben von dieſen Tagen verkündiget.
Ap. 3, 24; Keiner hat mir noch verkündet [Kunde ge-
bracht] | von dem lieben Angeſicht. Sch. 54a ꝛc. Mehr
mundartl.: Verkünd(ig)en, ein Brautpaar ꝛc. aufbieten.
Gotthelf Sch. 15; G. 45; 374; Verkündigung. 242 ꝛc.
Auch ſonſt: Die Verkündigung, die wir von ihm ge-
hört haben und euch verkündigen. 1. Joh. 1, 5; Er glaubt an
G
Vorherverkündigungen. Sch. 673a; Das iſt wahr-
lich von Zeus die herrlichſte Adlerverkündung. V. Th. 26, 31
[inſofern den Alten der Vogelflug als bedeutſames
Götterzeichen galt ꝛc.]. Ferner: Der Verkündiger
[Bote]. 1. Sam. 4, 17; [Prophet.] Jeſ. 41, 26, gew.
mit abhäng. Genit. oder in Zſſtzg.: Der Friedens-
verkünder. Fallmerayer Or. 2, 34; Die kleine Gunſt iſt
mir des größern Glücks | Verkünderin. Sch. 425b ꝛc.