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Krieger kriegerhaft kriegerisch Kriegerthum
Krīēger, m., –s; uv.:
Einer, dessen Geschäft der Krieg ist, edler als das gew. „Soldat“ (s. d.); tapfrer, streitbarer Mann: So würde Jedermann verzagt werden, der auch sonst ein K. ist und ein Herz hat, wie ein Löwe. 2. Sam. 17, 10 und o.; K. nicht, Soldaten kaum,| Banditen, Gauner, feige Mörder sind’s. Baggesen 2, 44; Wenn er ins Getümmel mich | von Löwen- K–n reißt. G. 2, 173; Die zunftgerechten K. haben sich zuerst von dem gemeinen Land-K. unterschieden. Möser Ph. 1, 32; Seine Mit- u. Nach-K. [Genossen und Nachfolger im Kriegführen]. Jahn V. 363; Wort-K. [Wort-Streiter, -Klauber]. Luther SW. 29, 56 etc. Vralt. übrtr. wie,,Held“ (s. d.): K. in Füllerei sein. Jes. 5, 22. Zuw. weibl.: Die Amazonen waren Kriegerinnen; Nun, du K–in [Zion] rüste dich. Mich. 4, 14 etc.
~haft, a.:
kriegerisch, kriegermäßig.
~isch, a.:
einem Krieger gemäß oder geziemend; tapfer, streitbar: Die allmähliche Umwandlung eines anfangs bloß k–en Stammes zu einem völlig soldatischen [in der Militärgrenze]. SKapper Chr. 1, 8; Dich werd’ ich, dich, mit k–en Ehren | vor allen Erdenfrauen dich verklären. Sch. 452b; Welcher furchtbar k–e Anblick! 492a; Grad so kriegrisch, | wie Wölf’ um unsre Atzung. Tieck Cymb. 3, 3 etc. Ggstz.: Die Könige Frankreich’s sind geborne Helden, | du aber bist un-k. gezeugt. Du rüstest den un-k–en Arm mit Kraft. 465a; Un-k. bist du und kraftlos. V. Il. 2, 201 etc., s. krieg-bar, -haft, -isch etc.
~thum, n., –(e)s; 0:
das Wesen, der Stand eines Kriegers: Formensinn und Soldatenschick an ihm sind günstig für das K. Laube Kön. 1, 263.