krieghaft
kriegisch
krieglich
Krīēg~haft, a.:
(vralt.) kriegerisch, auch: krieg(s)haftig. 2a; 68b; 78a etc. —
~isch, a.: (vralt.)
1) kriegerisch, auf den Krieg bezüglich: Ein k. Wort . . „mit großen Heerscharen“. 1, 466b; Streitbar, mannlich und k. 144b; 145a; Ihm mit Waffen und mit k–er Hand begegnen. 406a; 407a; 670b U. v. — 2) (s. Krieg, Anm.) auf einen Rechtsstreit, Proceß bezüglich: Der ansprüchigen [beim Proceß in Anspruch genommenen] Hab. .. Dieselbig k. Hab. § 208; Ich dachte, der Mann wäre des Weib k–er Vormund. Js. 45. —
~lich, adv.: (vralt.) K. [mit Krieg] überzogen. 487b etc.
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