körperhaft
körperlich
körperlichen
körpern
Körperschaft
körperschaftlich
Körper~haft, a.:
einen Körper habend, in der Weise eines Körpers, sowohl im Ggstz. zum Geist, als (mathem.) zur Fläche, materiell, körperlich: Einfache, unräumliche, nicht k–e Elemente oder Wesenheiten. 2, 341); Ihre verschiedenen Massen bei jedem Auswurf blitzartig gesondert und k. erleuchtet. 24, 33. —
~lich, a.: 1) körperhaft: Wenn man annehmen darf, daß die Wesen, insofern sie k. sind, nach dem Centrum, insofern sie geistig sind, nach der Peripherie streben, so gehört unsre Freundin zu den geistigsten. 19, 171; „Das Viele, das dir bleibt.“ .. | Ein geistverlaßner k–er Traum! | Sie war die Seele dieses ganzen Hauses. 13, 285; So mangelt dem Bilde die Rundung, das K–e [Ggstz.: die Fläche]. 7, 97; Alles K–e ist in der That schon ein vergeistigtes, ein verinnerlichtes Materielles. 2, 2, 267; Was die Leute so in Versen hatten singen wollen, war nun k. [verkörpert, in sichtlicher Wesenheit] und greiflich vor mir. N. 7, 228 etc. So auch: Von k–en und außer- k–en Ursachen zugleich und zusammen veranlasst. Br. 2, 109); Dieses seelenschmelzende un-k–e (s. 2) Feuer. 12, 263, vgl. geistig, seelisch; Zu küssen .. | so züchtig, so un-k., | so sanft wie junge Zephyrn küssen. 10, 17; Da er sich so leicht und un-k. fühlte, daß er wie ein Zephyr .. schwebte. 2, 180 etc.; Die Körperlichkeit, auch (selten): Ihre undurchdringlichen K–keiten [Körper]. 199 Die Unkörperlichkeit. — 2) auf den Körper oder Leib bezüglich, darin gegründet etc., vergl. leiblich: K–e Vorzüge, Gebrechen, Schönheit etc.; K–e Beredsamkeit, durch Gesten des Körpers wirkend; Ein k–er Eid (s. d.), mit vorgeschriebner feierlicher Haltung des Körpers, nam. mit aufgehobnen Fingern. 195b; 351a; Kaufm. 1, 2, vergl.: Einen leiblichen Eid. SW. 61, 385; Thür. 1, 207 etc., den man in Person leistet etc. —
~lichen, tr.: nur in Zsstzg. (vgl. die von körpern): Ver-: körperlich machen, mit einem greiflichen Körper versehn etc., vgl. den Ggstz. vergeistigen: Ihm fehlt es nicht an geistigen Eigenschaften, | doch gar zu sehr am greiflich Tüchtighaften; | bis jetzt giebt ihm das Glas allein Gewicht, | doch wär’ er gern zunächst verkörperlicht. 12, 153 etc. —
~n, tr.: nur in Zsstzg.: Be-: ugw. im Partic. statt beleibt, korpulent. 8, 179. — Eīn-: etwas Geistiges in einen Körper bannen od. einschließen, es verkörperlichen, vgl. einfleischen: Diese eingekörperten Wesen vor andern Menschen kennbar zu machen. 4, 173; Wann die Gottheit selbst sich einkörpert und naturalisiert. Leb. 1, 9; Daher beseelte lieber die Poesie das Todte, wenn der Witz lieber das Leben einkörperte. Ein eingekörperter Dämon. 16, 73 etc.; Den Schluß, daß der Geist nicht außer der jetzigen Einkörperung ein unabhängiges körperliches Dasein haben könne. Unt. 2, 2, 143b etc. — Ent-: körperlos, frei vom Körper, unkörperlich machen: Sich auch dereinst entkörpert [im Tode] treu zu sein. D. 113; Ihre Phantasie mußte sich e., um nicht herabzufallen. 2, 33; Ewig glücklich, daß dich Gottes Gnade | früh entkörpert, früh vollendet hat. A. 7, 165); Scheinst du dir entkörpert schon, | wagest dich an Gottes Thron. 3, 145; Ph. 10, 26; Der innere Mensch, welchen ein Volk .. entkörperte und in einer Verklärung zeigte [ihn vom groben körperlichen Stoff frei machend]. 36, 36; Weil er leicht .. den Körper entkräftet und entkörpert [des zum körperlichen Dasein Nöthigen ihn beraubt]. 78; 2, 190; Jetzt zur Statüe entgeistert, | jetzt entkörpert steh ich da. 2b; Jt. 2, 197; 16, 148; Das zarte fast entkörperte Unschuldswesen, welches wir arkadische Hirtenwelt nennen. Ländl. 2, 353; Wenn die himmlischen Naturen sich nicht mit einer Art von körperlichem Schleier umhüllen und .. uns nach und nach fähig machen würden, sie endlich selbst, entkörpert und in ihrer wesentlichen Gestalt anzuschauen. 5, 13; 20; In der reinen Wonne entkörperter Geister. 144; 26, 64; Dessen reine Seele | sich jetzt e. soll. 28, 70; 3, 273; Eins. 87; Diese Entkörperung des Geistes. 71 etc. — Um-: s. ein-k.: mit körperlicher Hülle umgeben: Den frohen Gesang umkörperter Geister. 26, 212. — Ver-: in körperlicher Gestalt darstellen, verkörperlichen; Die alte Kunst verkörperte das Geistige, die neue vergeistigt das Körperliche. 3, 351; Göttliche Ausgeburten .., sie mögen sich nun in materiellen Hüllen ver-k. oder rein geistig wie ihr Urquell von Auge zu Auge, von Seele zu Seele hinüberblitzen. A. 1, 124; Ich verkörpre mich behende | in den Holden, den sie kost [mich darein verwandelnd]. 4, 89; Den Winter .., wenn die Bäume so geisterhaft .. vor uns stehen. Bis die Landschaft sich verkörpert und der Baum sich als eine Gestalt uns entgegendrängt. 15, 233; Daß sie [die israel. Religion] ihren Gott in keine Gestalt verkörpert. 18, 193; 19, 369; Verkörpert stehn seine Ideen um ihn her. 30, 22; 31, 92; Das alte Spiel vom Auflösen und Ver-k. der Wolken. 40, 323; Alle meine Ideale vereinen und ver-k. sich in dieser Dame. Rev. 2, 198; Alles Geistige verkörpert. 33, 270; Bei theatralischer Verkörperung. 102a; Erdverkörperungen[Versteinerun- gen]. Ph. 13, 165. —
~schaft, f.; –en; eine Gesammtheit lebender Wesen als ein gegliedertes Ganze, s. Körper 8 und vgl. Korporation; Sämmtliche Sippen der be- argwohnten K. [Schlangen]. Linck Schl. 3; Alle Dörfer, alle K–en husten. IP. 1, 89; Berathende K–en. Walesrode Demokr. 185; Beeinflussung der Wahl-K–en. 44 etc. — ~schaftlich, a.: auf eine Körperschaft bezüglich.
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