Korporal
Korporalschaft
Korporation
* Korpor~āl, m., –(e)s; –e, –s:
1) Unterofficier, der einen kleinen Trupp, eine Rotte von 12—15 Mann befehligt: Als mit dem Kriegswesen die fremde[n] Wörter eingeschleift worden, als .. K. vor Rottmeister. 1, 209; Ein Rottmeister, welchen die neuen Teutschen K. und dannenhero [] die Bauern Kapperal nennen. 2, 61, vielmehr it., frz. caporal(e), s. und daher K.; Die jungen Edelleute traten als gefreite K–s in die Regimenter. Y. 1, 6; Fluchen wie ein K. 3, 38 etc. —
2) weidm.: das Männchen des Repphuhns. Brev. 121; 123. —
~ālschaft, f.: –en:
1) die Korporalswürde. —
2) die von einem Korporal befehligte Rotte. —
~atiōn, f.; –en; –s-: Körperschaft, Zunft, Innung.
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