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Korporal Korporalschaft Korporation
* Korpor~āl, m., –(e)s; –e, –s:
1) Unterofficier, der einen kleinen Trupp, eine Rotte von 12—15 Mann befehligt: Als mit dem Kriegswesen die fremde[n] Wörter eingeschleift worden, als .. K. vor Rottmeister. Zinkgräf 1, 209; Ein Rottmeister, welchen die neuen Teutschen K. und dannenhero [] die Bauern Kapperal nennen. 2, 61, vielmehr it., frz. caporal(e), s. Diez und daher K.; Die jungen Edelleute traten als gefreite K–s in die Regimenter. Droysen Y. 1, 6; Fluchen wie ein K. Rabner 3, 38 etc.
2) weidm.: das Männchen des Repphuhns. Laube Brev. 121; 123.
~ālschaft, f.:
–en:
1) die Korporalswürde.
2) die von einem Korporal befehligte Rotte.
~atiōn, f.; –en; –s-:
Körperschaft, Zunft, Innung.