Kontre
Kontrebande
Kontrefait
* Kontre (frz. kóngter): ſ. kontra, als Bſtw. in
Zſſtzg., für die man die Grundw. vgl., z. B.: K.-Ad-
miral; -Baß; -Marke; -Marſch; -Mine; -Order; -Revolu-
tion; -Signal; -Tanz u. ä. m., z. B.: K.-Billétt, n.,
–(e)s; –e: ein Gegenſchein, wodurch ein früher aus-
geſtellter Schein aufgehoben wird, auch = K.-Marke
ꝛc., ferner ſ. das Folgende: ~bande: ſ. Konterband.
— ~fait: ſ. Konterfei.
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