Faksimile 0995 | Seite 987
Faksimile 0995 | Seite 987
Kontra Kontradiktion kontradiktorisch Kontrafaktur Kontrahent kontrahieren Kontrakt kontraktibel Kontraktibilität konträr kontrasignieren Kontrast kontrastieren kontravenieren Kontravention
* Kóntr~a (lat.), praep.:
gegen und, wie Dies, auch als sächl. Hw.: Das Pro und K. [Für und Gegen]; All ihr K. gab ich zu. B. 177a; ferner als Bstw. in vielen Zsstzg. für die man die Grundw. nachschlage, z. B. K.-Punkt, -Ton etc. meist dem deutschen „Gegen“ entsprechend, vgl. frz. Kontre.
~adiktiōn, f.; –en:
Widerspruch, vgl. in ganz lat. Form: Contradictio in adjecto, ein Widerspruch im Beiwort, z. B.: hölzernes Eisen.
~adiktōrisch, a.:
einen Widerspruch in sich enthaltend etc.
~afaktūr, f.; –en etc.:
s. Konterfei, Anm.
~ahent, m., –en; –en:
Einer, der einen Kontrakt schließt.
~ahīēren, tr. und intr. (haben):
einen Vertrag über Etwas schließen. Bursch.: Ein Duell k., es verabreden, eingehn; Schulden k., machen.
~ákt: 1) m.. –(e)s; –e; -:
ein eingegangner Vertrag (s. d.) zwischen Privatpers., wodurch die gegenseitigen Leistungen und Verpflichtungen festgestellt werden, vgl. z. B.: Der Handels-K. zwischen Hornich und Dorenburg, in den Biderthal jetzt einbegriffen wurde, erneuert. FHJacobi 5, 7; Handelsvertrag geschlossen zwischen Rom und Karthago. Heeren Jd. 2, 731; Kauf-, Mieth-, Pacht-, Zins-K. etc. 2) a.: widernatürlich zusammengezogen, gelähmt, verkrummt.
~aktībel, a.:
zusammenziehbar.
~aktibilitǟt, f.; 0:
Zusammenziehbarkeit, auch: Selbstbestimmbare Bewegung und Empfindung, die sich als Kontraktilität der thierischen Gewebe äußern. Burmeister Gsch. 30.
~ǟr, a.:
entgegengesetzt, widerstreitend, widrig, ungünstig: K–er Wind. G. 30, 63; L. 3, 134. In ganz frz. Form: Au contraire kongtrǟr): im Gegentheil.
~asignīēren, tr.:
gegenzeichnen; zur Beglaubigung eine Schrift mit unterzeichnen.
~ást (frz.), m., –(e)s; –e; -:
Gegensatz; Abstand; Abstich etc. (vgl. Abfall 4a): Welchen lächerlichen K. die Blässe meines Gesichts mit dem Schimmer des seinigen darstellen mußte. Thümmel 1, 8 etc.
~astīēren: 1) intr. (haben):
gegen Etwas abstechen, einen Kontrast damit bilden: Gegen, mit (G. 31, 41; Heine Lut. 1, 3; W. HB. 1, 42 etc.) Etwas k. etc. 2) tr.: Etwas mit einander in Kontrast setzen, dagegen abstechen machen.
~avenīēren (–aw–), intr. (haben):
gegen Etwas, es übertretend, verstoßen.
~aventiōn (–aw–), f.; –en:
Übertretung, das Zuwiderhandeln etc.