Kontra
Kontradiktion
kontradiktorisch
Kontrafaktur
Kontrahent
kontrahieren
Kontrakt
kontraktibel
Kontraktibilität
konträr
kontrasignieren
Kontrast
kontrastieren
kontravenieren
Kontravention
* Kóntr~a (lat.), praep.:
gegen und, wie Dies, auch als sächl. Hw.: Das Pro und K. [Für und Gegen]; All ihr K. gab ich zu. 177a; ferner als Bstw. in vielen Zsstzg. — für die man die Grundw. nachschlage, z. B. K.-Punkt, -Ton etc. — meist dem deutschen „Gegen“ entsprechend, vgl. frz. Kontre. —
~adiktiōn, f.; –en: Widerspruch, vgl. in ganz lat. Form: Contradictio in adjecto, ein Widerspruch im Beiwort, z. B.: hölzernes Eisen. —
~adiktōrisch, a.: einen Widerspruch in sich enthaltend etc. —
~afaktūr, f.; –en etc.: s. Konterfei, Anm. —
~ahent, m., –en; –en: Einer, der einen Kontrakt schließt. —
~ahīēren, tr. und intr. (haben): einen Vertrag über Etwas schließen. Bursch.: Ein Duell k., es verabreden, eingehn; Schulden k., machen. —
~ákt: 1) m.. –(e)s; –e; -: ein eingegangner Vertrag (s. d.) zwischen Privatpers., wodurch die gegenseitigen Leistungen und Verpflichtungen festgestellt werden, vgl. z. B.: Der Handels-K. zwischen Hornich und Dorenburg, in den Biderthal jetzt einbegriffen wurde, erneuert. 5, 7; Handelsvertrag geschlossen zwischen Rom und Karthago. Jd. 2, 731; Kauf-, Mieth-, Pacht-, Zins-K. etc. — 2) a.: widernatürlich zusammengezogen, gelähmt, verkrummt. —
~aktībel, a.: zusammenziehbar. —
~aktibilitǟt, f.; 0: Zusammenziehbarkeit, auch: Selbstbestimmbare Bewegung und Empfindung, die sich als Kontraktilität der thierischen Gewebe äußern. Gsch. 30. —
~ǟr, a.: entgegengesetzt, widerstreitend, widrig, ungünstig: K–er Wind. 30, 63; 3, 134. In ganz frz. Form: Au contraire (ō kongtrǟr): im Gegentheil. —
~asignīēren, tr.: gegenzeichnen; zur Beglaubigung eine Schrift mit unterzeichnen. —
~ást (frz.), m., –(e)s; –e; -: Gegensatz; Abstand; Abstich etc. (vgl. Abfall 4a): Welchen lächerlichen K. die Blässe meines Gesichts mit dem Schimmer des seinigen darstellen mußte. 1, 8 etc. —
~astīēren: 1) intr. (haben): gegen Etwas abstechen, einen Kontrast damit bilden: Gegen, mit 31, 41; Lut. 1, 3; HB. 1, 42 etc.) Etwas k. etc. — 2) tr.: Etwas mit einander in Kontrast setzen, dagegen abstechen machen. —
~avenīēren (–aw–), intr. (haben): gegen Etwas, es übertretend, verstoßen. —
~aventiōn (–aw–), f.; –en: Übertretung, das Zuwiderhandeln etc.
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