Kontra
Kontradiktion
kontradiktorisch
Kontrafaktur
Kontrahent
kontrahieren
Kontrakt
kontraktibel
Kontraktibilität
konträr
kontrasignieren
Kontrast
kontrastieren
kontravenieren
Kontravention
* Kóntr~a (lat.), praep.: gegen und, wie Dies,
auch als ſächl. Hw.: Das Pro und K. [Für und Gegen];
All ihr K. gab ich zu. B. 177a; ferner als Bſtw. in vie-
len Zſſtzg. — für die man die Grundw. nachſchlage,
z. B. K.-Punkt, -Ton ꝛc. — meiſt dem deutſchen „Gegen“
entſprechend, vgl. frz. Kontre. — ~adiktiōn, f.; –en:
Widerſpruch, vgl. in ganz lat. Form: Contradictio in
adjecto, ein Widerſpruch im Beiwort, z. B.: hölzer-
nes Eiſen. — ~adiktōriſch, a.: einen Widerſpruch in
ſich enthaltend ꝛc. — ~afaktūr, f.; –en ꝛc.: ſ. Kon-
terfei, Anm. — ~ahent, m., –en; –en: Einer, der
einen Kontrakt ſchließt. — ~ahīēren, tr. und intr.
(haben): einen Vertrag über Etwas ſchließen. Burſch.:
Ein Duell k., es verabreden, eingehn; Schulden k., machen.
— ~ákt: 1) m.. –(e)s; –e; -: ein eingegangner Ver-
trag (ſ. d.) zwiſchen Privatperſ., wodurch die gegen-
ſeitigen Leiſtungen und Verpflichtungen feſtgeſtellt wer-
den, vgl. z. B.: Der Handels-K. zwiſchen Hornich und Do-
renburg, in den Biderthal jetzt einbegriffen wurde, erneuert.
FHJacobi 5, 7; Handelsvertrag geſchloſſen zwiſchen Rom
und Karthago. Heeren Jd. 2, 731; Kauf-, Mieth-, Pacht-,
Zins-K. ꝛc. — 2) a.: widernatürlich zuſammengezogen,
gelähmt, verkrummt. — ~aktībel, a.: zuſammenzieh-
bar. — ~aktibilitǟt, f.; 0: Zuſammenziehbarkeit,
auch: Selbſtbeſtimmbare Bewegung und Empfindung, die
ſich als Kontraktilität der thieriſchen Gewebe äußern.
Burmeiſter Gſch. 30. — ~ǟr, a.: entgegengeſetzt, wider-
ſtreitend, widrig, ungünſtig: K–er Wind. G. 30, 63;
L. 3, 134. In ganz frz. Form: Au contraire (ō kong-
trǟr): im Gegentheil. — ~aſignīēren, tr.: gegenzeich-
nen; zur Beglaubigung eine Schrift mit unterzeichnen.
— ~áſt (frz.), m., –(e)s; –e; -: Gegenſatz; Abſtand;
Abſtich ꝛc. (vgl. Abfall 4a): Welchen lächerlichen K. die
Bläſſe meines Geſichts mit dem Schimmer des ſeinigen dar-
ſtellen mußte. Thümmel 1, 8 ꝛc. — ~aſtīēren: 1) intr.
(haben): gegen Etwas abſtechen, einen Kontraſt damit
bilden: Gegen, mit (G. 31, 41; Heine Lut. 1, 3; W. HB.
1, 42 ꝛc.) Etwas k. ꝛc. — 2) tr.: Etwas mit einander
in Kontraſt ſetzen, dagegen abſtechen machen. — ~ave~
nīēren (–aw–), intr. (haben): gegen Etwas, es über-
tretend, verſtoßen. — ~aventiōn (–aw–), f.; –en:
Übertretung, das Zuwiderhandeln ꝛc.
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