Komma
Kommandant
Kommandeur
kommandieren
Kommandite
Kommando
* Kómm~a (gr.), n., –s; –s, -ata:
1) Satzabschnitt (vgl. Kolon): Das folgende K. erklärt sie sogleich. R. 7, 17 etc., däher:
2) das Zeichen (,) für die geringste Pause der einzelnen Satzglieder („,Beistrichlein“ 2, 32): Wo der Verstand halb aus ist, setz Er ein K., wo er ganz aus ist, ein Punktum. 1, 39; Der Gang wird zum Sprung, das K. zum Ausrufungszeichen etc. Sch. 1, 75. —
3) Mus.: Wenn 2 Töne der vollkommenen Gleichheit so nahe sind, daß 81 Schwingungen des einen auf 80 Schwingungen des andern gehen, so wird dies Intervall ein K. genannt. 2, 45. —
~andánt (frz., lat.), m., –en; –en: Oberbefehlshaber eines Platzes: Festungs-, Stadt-K. —
~andeur (andȫr), m., –s; –s, (–e): 1) Befehlshaber einer Truppenabtheilung. — 2) Ritter einer der obern Klassen eines Ordens. —
~andīēren, tr. u. intr. (haben): befehligen, über Etwas gebieten: Die Truppen k.; Der k–de General; Gebt ihr euch einmal für Poeten, | so kommandiert die Poesie! 11, 11; Meiner Mutter, welche gerne allein im Hause und in der Küche kommandierte, war eine Schwiegertochter ein saurer Apfel. E. 211; Der Chef .., der uns so lang | gekommandiert hat (gw. ohne „ge“ s. d. † und benedeien). 397b etc. und Zsstzg. (vgl. befehligen): Sofort ward er abkommandiert, der Degen ihm abgenommen. Y. 1, 21; Daß er zu einem Depot abkommandiert wurde. 70 etc.; Unerwartet schnell ward er hinwegkommandiert. 43; Endlich wurden sie vorkom- mandiert. U. 2, 244; Hatte sich dem .. muselmännischen Regimente zu-k. lassen. 1, 308 u. ä. m. —
~andīte, f.; –n: Kaufm.:
1) eine von einem Handlungshause an einem andern Ort errichtete Niederlage. — 2) Gesellschaftshandlung mit verantwortlichen Geschäftsführern für die stillen Mitglieder. —
~ándo, n., –s; –s: 1) das Befehlswort: „Halt!“ | und Regimenter fesselt das starre K. 7a. —
2) der Befehl, das Recht des Befehlens und des Gebietens: Das K. übernehmen; Unter Jemandes K. stehn etc. —
3) ein abgesendeter Trupp Soldaten.
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