Knecht
Knécht, m., –(e)s; –e; –chen, lein; -:
1) vralt., mundartl.: Knabe (vgl. Knappe), dann: junger, unverheiratheter Mensch (s. 2, 369 u. 2, 114), nam. insofern er von einem Höhern abhängig und ihm verpflichtet ist. — 2) (s. 1) „im ehemaligen Ritterwesen die jungen Leute, welche noch nicht Ritter, sondern nur erst Lehrling und Gesellen [s. 5] waren im nobeln Handwerk der Fehden und Kriege.“ und vgl. Knappe und Edel-K., auch 6: Mancher reiche K. | und mancher edle Ritter. Nib. 33; 1660; Der K. [vgl. 7] hat erstochen den edeln Herrn, | der K. wär selber ein Ritter gern. 381; Der Junker passt .. Nun spitz die Ohren, edler K. 12, 78, vgl. dagegen (zu 7) 29, 21. — 3) Soldat (s. 2 und dienen 1d): Reisiger K. etc., nam. noch in Zsstzgg., s. Kriegs-, Lands-, Sold-, Fuß-K. — 4) Büttel, z. B. 14, 65, nam. in Zsstzg. wie: Amts-, Gerichts-, Land-, Policei- Stadt-K., wofür jetzt (s. 9) ,,Amtsetc. -Diener“ üblicher sind, vgl. die ganz vralt.: Acht-, Wart- oder An-K., der vorladende Diener; Frohn-K., Gerichtsdiener u. a. m. — 5) Noch im ref. Landr. von 1588 werden die Jungen, welche ein Handwerk lernen, K–e, Lern-K–e und alle Gesellen in den Handwerken ohne Unterschied Handwerks-K–e genannt (.. Schneider-K. . .), eine Benennung, welche nur die Gesellen der Bäcker, Brauer, Metzger, Müller, Schmiede, Schuhmacher beibehalten haben. vgl. auch: Bade- und Weber-K. — 6) vralt. statt Diener (s. d. u. vgl. 7 u. 9), auch vom höchsten Range, z. B.: Die machte Salomo zinsbar . ., aber von den Kindern Israel machte er nicht K–e [s. 7], sondern ließ sie Kriegsleute und seine K–e [vgl. 2] und Fürsten und Ritter und über seine Wagen und Reiter sein. 1. 9, 22; K–e Pharao. 1. 50, 7; Seinen Kämmerern und K–en. 1. 8, 15 etc. und oft mit Bezug auf die despotische Regierungsform von den Dienern orientalischer Herrscher etc., vgl.: Chor [aus dem Gefolge der Fürsten bestehend]: Was euch genehm ist, Das ist mir gerecht, | ihr seid die Herrscher und ich bin der 493a und hin und wider in Unterschriften etc.: Der ich ersterbe als Ew. Majestät unterthänigster K., ferner als abgeschliffene Höflichkeitsform (s. Diener4): Jakob .. schickte Boten zu seinem Bruder .. Also saget meinem Herrn Esau: Dein K. Jakob lässt dir sagen. 1. 324 u. v.; Wenn Sie je Verlangen nach Jhrem unterthänigsten K. tragen sollten. 4, 307; Sie scheinen gar nicht viel auf Ihren K. [mich] zu bauen. 7, 84; Liebliche Schönen .. erbarmt euch | euers entwaffneten zärtlichen K–s [den ihr beherrscht etc.] 8, 52; Empfange | dann zum Diener deinen K. 4, 292. — Ferner nam. oft in der Bibel: K. Gottes, von Christus, von Engeln, von Frommen, die ihren Willen ganz dem des höchsten Herrschers unterordnen etc., wie sich denn auch nam. Geistliche oft so nennen: Er grüßte das Pfäfflein mit höhnischem Munde: | K. Gottes, wie geht’s dir? 66a etc. — 7) Jemand, der als Unfreier zu einem Herrn in dem entschiedensten Abhängigkeitsverhältnis steht, keinen eignen Willen hat, sondern an den des Herrn gebunden ist, s. Sklave und vgl. 8: Willst du leibeigene K–e und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden. 3. 25, 44; K–e oder Freie. 1. 12, 13; 6, 8 etc.; Ich habe geliebet, nun lieb’ ich erst recht! | Erst war ich der Diener, nun bin ich der K. 1, 100; Geh hin und such dir einen andern K.! | der Dichter sollte wohl das höchste Recht, | das Menschenrecht, das ihm Natur vergönnt, | um deinetwillen freventlich verscherzen! 11, 8; Zum K. zu groß und zum Gesellen | des großen Donnrers nur ein Mensch 13, 15; Sind wir wirklich deine K–e, | sind wir deine Sklaven, Zar? 6, 13; Aus der Welt die Freiheit verschwunden ist, | man sieht nur Herren und K–e. 330a etc. — 8) (s. 7) Das, unter dessen Botmäßigkeit und Herrschaft Jemand steht, kann auch etwas Sachliches sein, das dann aber immer einigermaßen personif. gedacht ist (vgl. fröhnen): Wer Sünde thut, Der ist der Sünden K. 8, 34; 6, 20; K–e der Gerechtigkeit. 18; K–e des Verderbens. 2. 2, 19; Der Bräutigam, des Krieges Sohn, | der Ehre K., verlässt sie schon. 3, 170; Das Erste steht uns frei, beim Zweiten sind wir K–e [haben wir keinen eignen Willen mehr, sondern sind durch das Erste gebunden]. 11, 58; Der fast leibeigne K. des Lehnstuhls, den er füllt. 1, 62; Recht findet seinen K. (Sprchw.) 3, 264, das Recht findet den ihm durch seine Ubelthaten Verfallnen, der nun willenlos die schuldige Strafe leiden muß etc., s. auch Zsstzg. wie: Bacchus- oder Wein-, Bauch-, Mammons-K. etc. — Frzfr. 3 untersch. (vgl. 9) den „Sklaven der Verhältnissen“ als Den, der wider Willen in Abhängigkeit von ihnen geräth, so daß er nicht kann, wie er möchte und den „K. der Verhältnisse“, der ihnen aus freien Stücken seinen Willen aufopfert und sich ihnen anbequemt etc.: Die Tyrannei hat Mittel das Schweigen zu erzwingen, aber das Reden nicht. Auch ein edler Mann kann ein Sklave der Verhältnisse werden; wer aber ein K. der Verhältnisse wird, Das ist kein edler Mann. — 9) in der heute gewöhnlichsten Bed.: ein männlicher Dienstbote oder ein Arbeiter der niedrigsten Art, der sich nam. zu den früher von Sklaven verrichteten Arbeiten mittels eines freiwillig eingegangnen Vertrages verpflichtet (s. 8 und vgl. das entsprechende weibl. „Magd“). Vgl. die — die versch. Beschäftigungen bez. — Zsstzg., dar- unter manche (meist veralt.) Bez. für niedre Be- amte (vgl. 4); im engern Sinn = Enke, K. auf einem Landgut. — 10) Schiff.: Der beste K. (s. Schiffskinder), der Schiffer auf einer Heringsbüse. — 11) Zoolog.: Der alte K. (s. 9), Wachtelkönig, Rallus crex. — 12) übertr. auf Sachen, insofern sie, gleichsam personif., wie ein K. (s. d. 9) Einem Dienste leisten, in einzelnen Fällen auch Diener, Enke (s. d. I2 und vgl. Servante), nam.:
a) Der faule (s. d. 3a) od. korrekter: Der Faulen K. oder Faul-K., Etwas das einen Faulen oder Trägen der Arbeit überhebt, z.B. = fauler Heinz (s. d.), ein chem. Ofen, der ohne Nachschüren lange fortarbeitet, nam. aber ein Buch, das die im gw. Leben vorkommenden Rechnungen schon ausgerechnet enthält, auch Rechen- und obrd.: Rait-K. genannt, vgl.: Er nannte das System den faulen K. des Verstandes. Lit. 5, 191 etc. —
b) Stumme K–e 9, 259) oder Diener, Tischchen, die man tafelnd neben sich stehn hat, um Teller etc. aus der Hand zu setzen. —
c) bei vielen Handw. und Gewerben ein Gestell zum Tragen, s. Esel 2e und Enke 2, so z. B.: ein Holzgestell, das aufgewaschne Küchengeschirr zum Trocknen darauf zu stellen, Schüssel-, Teller-K., oder den Stiel der Kochpfanne zu stützen, Pfannen-K., vgl. 3, 264 in dem Jnventarium von seines Weibes Verlassenschaft: 4 Lehnbänke, 6 kleine Bänke, 5 K–e; bei Destillateuren ein Teller, der hoch oder niedrig gestellt werden kann, damit Vorlagen von versch. Höhe drauf ruhen können; ein hohes Brett, das Buchbinder unter die große Presse stellen, wenn sie zum Glätten des Schnittes ein Buch darein spannen; Preß-K., im Kupferhammer ein schmales Eisen im Amboßstock, worauf die Kupferscheibe ruht u. ä. m. —
d) Bauk.: der Block oder Bär der Ramme (s. l.). —
e) Fischer.: ein Stab mit 2 Haken zum Ausspannen eines noch nicht fertigen Netzes beim Stricken. —
f) Kriegsk.: eine Art Brandkugel, die geworfen mit der Spitze sich einbohrt und dann die in ihr enthaltnen Bleikugeln fortschleudert. —
g) Ohlmühle: ein Sförmiges Blech an eisernem Stab, den Samen während des Mahlens unter die Steine zu scharren. —
h) Schiff.: aufrechtstehnde Ständer oder Kniee, in deren Kopf sich ein oder mehrere Gatten mit umlaufenden Scheiben befinden, über welche das Kardeel zum Aufhissen der untern Rahen geschoren ist. Nach den 3 Masten, hinter denen die K–e stehn: Der große oder Groß-, der Fock- und der Besahn-K. In kleinern Schiffen finden sich ähnliche theils auf dem Decke stehende, theils auf den Bord des Schiffs gespickerte K–e zum Belegen des laufenden Tauwerks. —
i) Seidenweb.: zwei wagerechte Hölzer an der vordern Seite des Webstuhls, woran sich die Lade lehnt. — k) Tischl.: ein stehndes Holz mit Kerben, zuw. auch mit einem Sattel, wor- auf ein zu bearbeitendes Brett mit der scharfen Ecke ruht. — l) Wasserb.: Eichenklötze oder ,,Knaste“, die auf Pfähle gesetzt werden, welche schon so tief eingerammt sind, daß der Rammblock sie nicht mehr erreichen kann und doch noch tiefer eingerammt werden sollen u. ä. m., s. Zsstzg., z. B. Stiefel-K.
Anm. Ahd. chnecht, mhd. knecht, ähnl. wie „Kind“ (s. d.) von einem Stamme, der zugleich erkennen und zeugen bez., ahd. chnahan, s. ur-chnat, Erkenntnis, chnuot (goth. knoths), Geschlecht, vgl. auch Knabe, Knappe und Knebel. Das Fortschreiten der Bedeut. von dem rühmlichen „Ritter“ (so noch engl. knight) in die heute gewöhnliche des niedrigsten Dienstboten findet sich entsprechend bei „Magd“ (s. d.). — Veralt. Mz. Knechten. 69a etc.
Zsstzg. vielfach, vgl. die von Diener, Magd etc., leicht zu mehren und zu verstehn nach den folgenden, wobei wir [9] als die gewöhnlichste Bed. unbez. lassen: Ácker-: Der Kerl, der A. Tieck Cymb. 5, 2. — Ämts- [4]: Amt-K. W. 34, 305. —
Ander-: auf den Ober- od. Groß-K. folgend. Auerbach Barf. 9, wie„,Drittel-K.“ der darauf folgende. — Bácchus- [7und8]: Zecher, Wein-K. L. 1, 64. — Bä́cker- [5]: vralt. Bäcken-K. Ayrer Fastn. 58. —
Bāde-: veraltend, aufwartender Diener im Bade: „Das ist vom B.“ war ein sprichwörtlicher Ausdruck für Lüge. Hagen Nor. 8; Baden-K. HSachs 4, 3, 88a. —
Bāū-:
1) Knecht auf Bauerhöfen, nach = Fuhr-K., doch auch Acker-K. —
2) niedrer Aufseher über Baugefangne. — Bāūch- [8]: der dem Bauch fröhnt. 8, 240a. — Bāūer(n). — Besāhn- [12h]. — Besūch-: Jagd-K., der mit dem Leithund das Wild bestätigt. — Bōōts-: Ruder-K., Schiffsmann, versch. Bootsmann (s. d.): Ein arm Geschlecht: | Schiffszieher nur und Ferge | B. und Ackerknecht. Garb. 54; Witzeln wie ein B. [roh]. H. 1, 36; Fluchen trotz einem B. Sp. 224; Gladiatoren oder B–e. 27, 305; 32, 363, vralt. Boß-K. — Bórn-: in Salzwerken, die Soole aus dem Born ziehend, Läufer, Gerentner. — Brāt- [12c]: Bratenbock. — Bǘttel-: Satan war noch nicht sein [Gottes] B. 3, 6. — Dāmen- [7]: Einer, der sich allzu eifrig im Dienst von Damen bemüht und um ihre Gunst wirbt, Jungfern-K. Rol. 7, 55. — Dīēbs- [4]: — Dórf- [4]: (vgl. Stadt-K.). — Drittel-: s. Ander-K. und Dritteler. — Edel- [2]: Knappe. Garb. 34; 20, 158 etc. — Eīgen- [7]: Leibeigner. — Eīsen-:
1) mundartl.: Stübleinsbader, eine Art unzünftiger Bader. —
2) [12] in Kupferhämmern ein schmales Eisen auf dem Amboßstock als Unterlage der Kupferscheibe. — Erb- [7]: Wie von einer leibeigen Magd leibeigen Leut und E. geboren werden. 6, 381a. — Fǟhr-: Knecht bei einer Fähre. — Fáll- [9; 5]: Knecht des Abdeckers, Schinder-K. 4, 43. — Fä́rber- [9; 5]. — Flēīscher- [5]. — Flōß-: Knecht, der Holz flößt, s. Holz-K.: Flößer u. F–e. J. 59b. — Flūth-: Hilfsknechte zum Austragen der Soole in Salinen an Fluthtagen, s. Fluth 2d. ― Fóck-[12h]. — Fólter-: Marter-K. — Fórst-: (veralt.) niedrer Forstbeamter, „Heide-K.“, jetzt gw. im Forst beschäftigte Knechte, s. Holz-K. etc. — Frāūen-: s. Damen-K. — Frēī- [5; 9]: Knecht des Freimanns oder Schinders: Der Scharfrichter mit seinen F–en. H. 2, 2, 144. — Fūhr-: Enke, Pferde-K.: Drei F–e, drei Schäfer-K–e, drei Ochsen-K–e und drei Schweine-K–e. Winterm. 4, 3; auch = Fuhrmanns-K. — Fürsten-: verächtl. Bez. eines Fürstendieners oder servilen Mannes. 3, 136. — Fūß- [3]: Jnfanterist. 2, 281. — Fútter- [9]: das Vieh, bes. die Pferde zu futtern. — Gáffel- [4; 9]: veralt.: Zunftdiener. — Gār-: ein beim Kupfergaren beschäftigter Knecht, Spleiß-K. — Gárten-: im Garten arbeitender Knecht, Gärtner-K., dagegen (veralt.): Gart-K. [3]: Marodeur. s. Garde, Anm. — Gástel-: bei den Handwerkern einer, der die Zunft oder das Gewerk verbotet, d. h. zusammenruft, auch Stuben-K. — Geríchts- [4]. — Gȫpel-:
1) ein beim Göpel beschäftigter Knecht. —
2) ein zum Bremsen des Göpels dienendes Hemmeisen. — Góttes- [6]: (veralt.). — Götzen- [7; 8]: Einer, der Götzen fröhnt, verächtlicher als Götzendiener. 5, 172a. — Grōß-: Großenke: Der G. Hans, | der sie [die Pferde] .. lenkt. 2, 111; Ph. 1, 222. — Hálb- [7]: halb-unfreier Mann: Freie Männer schlugen immer die H–e. — Hámmel-: s. Schaf-K. — Hándwerks- [5]: (veralt.). — Háspel-: (Bergb.) Haspelzieher. — Hāūs-:
1) veralt. st. Knecht im Hause überh., z. B. im Ggstz. zum Kriegs-K. 10, 7; 37, 10, vgl. noch: Als H. in der Stadt, | wie seufztest du [Verwalter meines Landguts] dich immerfort aufs Land. HB. 1, 195. —
2) auf dem Lande der Knecht, dem die Arbeiten im Hause obliegen, im Ggstz. zum Acker- K. etc. Sch. 403 etc. —
3) in großen Häusern, so nam. in Gasthäusern im Ggstz. zu den übrigen Dienstboten der, dem die niedrigsten (die eig. Knechts-) Arbeiten obliegen: Immer mehr Bedienstete, Köchin, Kammermädchen und H. rannten umher. gH. 3, 229; 1, 144; 3, 216; Jer. 3, 129; 1, 144. — Hēīde-: s. Forst-K. — Hénkers- [5; 9]: Rom. 134 etc., auch übertr.: Alba, | des Fanatismus rauher H. 245a. — Hérren-: der einem Herrn als Knecht dient, z. B.: Und der fremde H. [der Landvogt] | soll kommen dürfen und uns Ketten schmieden? 529b; In der etwas zerlumpten Kleidung eines H–s. J. 1, 7. — Hōf-:
1) hofhöriger Knecht. —
2) Knecht, der auf einem Hof dient. — Hólz-: Wald-, Forst-K., Holz im Walde fällend etc., s. nam. 3, 340. — Húnde-: nam. dem die Wartung der Jagdhunde obliegt. — Hūt- [3]: Soldat in der Besatzung. — Jäger-. — Jāhr-: je auf ein Jahr gemiethet. — Im hallischen Salzwerk Einer, der die Soole in die Kothen trägt, „Koth-K.“. — Júngfern-: s. Damen-K. 1673; J–lein. 4, 116; 1, 86. — Kámmer-:
1) kammerhöriger Leibeigner, s. Kämmerling, so nam.: Unsers heil. römischen Reichs liebe K–e. J. 1, 19, in der ältern Zeit Bez. der Juden. —
2) niedrer Diener bei einer Finanzkammer etc. — Kéller-: in einem Bier- oder Weinkeller. — Kélter-: der Wein keltert, Trott-K. — Klēīn-: Kleinenke. Les. 2, 166 etc., s. auch Schaf-K. — Kóppel-: Knecht, der eine Koppel (s. d. 2b) Pferde führt. — Kōth-: s. Jahr-K. — Krīēg(e)s- [3]: 3, 165; 31, 211; 32, 42. — Küchen-. — Kúnkel-: Weiber-K. Stadt 1, 9. — Kúnst-: untergeordneter Gehilfe des Kunststeigers (s. d. und Kunst 2a). — Lä́mmer-: s. Schaf-K. — Lánd- [4]: 1, 133. So z. B. auch: Jagd-L., Jagdvogt. Auch = Lands-K. 1, 184 etc. — Lánds-:
1) [3] Bez. der Fußbewaffneten im Dienste eines Landesfürsten im Mittelalter. Dor. 1, Kap. 6; 3, 217; Last. G. 1a; Du freier L.-Gott [Mars]. 2, 261; 291a; Ihr Landsleut’, ihr L.! Bibl. 4, 62). Daneben — obgleich 2, 476 richtig bemerkt: „Lanzen führten nur die Ritter, nie die Knechte etc.“, und vgl. Spieß-K. (1675) und L–s- oder Reis-Spies. perger Kriegsr. 15a — die durch die ältre Schreibw. ver- anlaßte Nbnf.: Der Lanz-K. 12, 59; Mit 5000 Pferden, 1500 Lanzknechten. 24, 25; Gedungene Schweizer und Lanzknechte mit ihren 18füßigen Lanzen etc. Lthr 1, 339 etc. und: 5000 Reiter und der Lanzen-K–e noch dreimal mehr. NSch. 10, 15; Weil ich nicht ein Lanzenknecht sein, sondern meinem Vaterland dienen will. DW. 5, 189; Geht zu den Lanzenknechten, sagt ich ihr, | ich bin ein Landmann, brauche nicht des Helmes. 450a; 1087a; 39) etc. —
2) ein bei den L–en beliebtes Kartenspiel, vgl. Tante. —
3) Lanz-K., Art kleiner länglicher lanzenförmiger Brotkuchen. —
4) = Land-K. 2, 476.— Lêhr-, Lérn- [5]. — Lēīb-: an Höfen etc. die Leibpferde des Herrn besorgend. — Lēūchter- Bl. 1, 48), Lícht- [12]: ein in die Tülle des Leuchters zu stellender Cylinder mit einem Stachel, kurze Enden Licht darauf zu stecken und so aufzubrennen, s. Spar- Ende. — Līēbes- [8]: Einer, der der Liebe fröhnt, Lüstling. 20, 172. — Lōhn-: um Lohn dienend: Dieser tiefe Fall [des Moses] .. vom künftigen Menschenherrscher zum L. eines Nomaden. 1017a; 313b etc. — Lótter-: Lotterbube: Was nur ein L. für Zoten speien kann. 3, 26. — Māgen-: gw. Bauch-K. M. 282. — Mámmons- [7; 8]: dem Mammon (s. 6, 24) fröhnend. 2, 122. — Márkt-: Knecht des Markt-Meisters oder -Vogts; Markthelfer. — Márter-: Henker-K., der die armen Sünder martert, Folter-K. 598a. — Mēīster-:
1) der oberste Knecht, s. Schaf-K. etc.; Der neue M. 1, 139; Versammeln die Holz-K–e sich unter der Leitung eines M–s. 3, 340; M., der anstatt eines Meisters eine Werkstatt versorgt [bei den Papiermüllern]. 774a etc. —
2) in manchen Zünften der jüngste Meister, der die übrigen zusammenberuft etc. —
3) Frei-K. — Méss-:
1) Knecht, der einem Kaufmann auf der Messe hilft, Markt-K. —
2) [8] verächtl. Bez. der Meßner etc. in der kathol. Kirche. Lthr. 6a; Messe-K. 5, 285b; 6, 119a etc. — Métzger- [5]. — Mīēth-: gemietheter Knecht, Lohn-K. — Mít-: Einer, der mit Andern zugleich Knecht ist, ihr Genosse oder Kamerad. 18, 28 ff.; 24, 49; 6, 11; 19, 10; R. 7, 246; 348 etc. — Míttel-: zwischen Ober- und Unter-K. etc. — Mórd-: niedriger Mörder: Des Kaisers Acht .. | giebt sein fürstlich Haupt jedwedem M. preis., 387a; Hint. 234 etc. — Mörser-: verächtl. Bez. eines Apothekers. 8, 411. — Mǖhl-: Mühlknapp. 4, 50, auch Müller-K. — Nêben-: Mit-K. U. 2, 194. — Öber-: der oberste Knecht, Groß-, Meister-K. — Ochsen-: s. Fuhr-K. — Páck-:
1) Knecht, der Waaren packt etc., Packer: Mit einem eisernen Greifer, wie ihn P–e zu führen pflegen. Haus 152. —
2) [3] Soldat beim Gepäck, Troß-K.: Es sei nur durch die Truppen geschehen oder durch P–e und Nachzügler. 25, 10. — Pantóffel-: ein Ehemann, der unter dem Pantoffel (s. d.) oder der Herrschaft seiner Frau steht. 7, 117. — Pfáffen- [7]: Einer der in knechtischer Abhängigkeit von Pfaffen steht, sich von ihnen beherrschen lässt. — Pfánnen- [12c]. — Pfêrde-: dem die Wartung der Pferde etc. obliegt. — Plāhen-: Tuch-K. — Plátz-: die Ordnung am Platz, z.B. auf dem Tanzplatz etc. aufrecht haltend etc., vgl. Prügel-K.: Ein P., ein langes ausgestopftes Kissen an der Peitsche, hieb auf die Kinder, die in ihrer Neugierde an das Theater heranklettern wollten. 79. — Policēī- [4]: 8, 248. — Póst-: Postillion, s. Postkerl. 660aetc. — Préß-:
1) ein an einer Presse beschäftigter Knecht, s. Kelter-K. —
2) [12c]. — Prügel-: P–e, Knechte, welche die Ritter bei Verletzung der Turniergesetze mit Schlägen zum Gehorsam bringen und das Volk von den Schranken abhalten mußten. 2, 15. — Rāīt- [12a]. — Rāūch-:
1) Knecht des Rauchmeisters, d. h. an manchen Höfen Dessen, der über das Räuchern des Fleisches und die geräucherten Lebensmittel die Aufsicht hat. —
2) R. .. So nennt man hier die Knechte, welche die schwere und grobe [rauhe] Arbeit verrichten. A. 1, 333. — Réchen- [12a]. — Rēīse-:
1) Knecht, der den Herrn auf Reisen begleitet. — 2) [3] reisiger Knecht (veralt.). — Rēīt-: der für die Reitpferde sorgt und dem reitenden Herrn reitend folgt, Sattel-K., versch. Rait-K. (s. d.). — Rȫhr(en)-: Knecht des Röhr- od. Brunnenmeisters. — Rūder-: ein Knecht als Ruderer auf einem Fahrzeug. 4, 341 etc. — Sáck-:
1) Knecht, der Säcke trägt, s. Sackfieder. — 2) [12] ein kurzes dickes Holz, das zu sackende Malz eben und dicht einzustopfen. — Sáttel-: Reit-K., der die Pferde sattelt etc. 2, 251; in Marställen der, der die Sattelkammer unter sich hat. — Schāf-: Knecht, dem die Hut der Schafe obliegt. Jak. 19. Auf großen Gütern giebt es so: Meister- und Hammel-, Lämmer- oder Klein-K–e. — Schǟfer-: Knecht des Schäfers, Schaf-K.: Den Sch. mit dem Brackvieh. Nobl. 1, 14. — Schálks-:
1) (veralt.) Knecht eines Schalks (s. d.) oder Dieners, vgl.: So mochte des Königs Schalk sich um einen Grad höher dünken, als des Schalks Knecht. Osn. 1, 65. —
2) wie „Schalk“ (s. d.) ein Schelm; Bösewicht. 18, 32. — Schēūn-: der Aufseher und Erste unter den Dreschern. — Schíff(s)-: Boots-K. 27, 29. — Schíld-: (veralt.) Schildknappe. — Schinder- [5; 9]: Gesell des Schinders oder Abdeckers; auch als Schimpfw. deutsches Wörterb. I. — Schmīēde- [5]: Schmiedegesell: übertr.: Springkäfer, Elater, und grauer Kampfhahn, Trigla gurnardus. — Schūh- [5]: (veralt.) Schustergesell. — Schǖr-: Knecht, der das Feuer schürt etc., nam. in Hüttenw., wo er dem Abtreiber zur Hand geht. — Schüssel- [12c]. — Schwēīne-: s. Fuhr-K. — Sénk- [12]: (Weinb.) kleiner Pfahl mit Haken zur Befestigung eines Senkers. — Sóld-: Einer der um Sold dient, nam. [3] ein Soldat. 2, 363 etc. — Spīēß-: s. Lands-K. — Splēīß-: Gar-K. — Stádt- [4]: Pr. 1, 207 etc. — Stāll-: dem der Pferdestall obliegt: Der St., der jedem hungrigen Pferde das Heu in die Raufe trägt. 10, 125; 11, 525; SW. 60, 258. — Stécken- [4]: Liktor. 22; Gehülfe des Profoßes; Aufseher über Baugefangne etc. — Stīēfel- [12]: hölzernes Werkzeug zum Stiefelausziehen. Scherzh.: Uns weckt mit dem Knechte der Stiefel. 1, 386. — Stūben-: Gastel-K. 24, 404. — Stǘck-: ein bei der Fortschaffung des Geschützes beschäftigter Knecht oder Soldat, Train-K. 5, 177, vgl. Troß-K. — Sūdel-: Knecht, dem eine schmutzige Beschäftigung obliegt, bei = Besen-K., Auskehrer: Äsop, der häßlichste von Xanthus’ S–en. 118. — Sünden- [8]: 1, 108. — Téller- [12c]. — Thür-: Thürhüter. — Tītel- [8]: ein im höchsten Grade Titelsüchtiger, Knecht der ihn beherrschenden Titelsucht. 1, 106. — Train- (frz. träng): Stück-K. — Tróss-: Knecht im Troß des Heers, Pack-K. (2), Stück-K. etc.: Nachzügler und T–e. 20, 116; Dem T. . ., dem schlechtesten, der deine Pferde pflegt. Hint. 62. — Trótt-: Kelter-K. — Tūch-, Tücher-: Knecht, der die Jagdtücher abladen und aufstellen hilft, Plahen-, Zeug-K. — Unter-: der unterste Knecht, Klein-K., daher sprchw.: Ich soll U. und Fußtuch sein. 1119a. — Vīēh-: der fürs Vieh zu sorgen hat. — Wáffen- [3]: Undingbar, keines Fürsten W. 127. — Wāgen-: an manchen Höfen der niedrigste Diener im Kutschenstall etc. — Wáld-: Forst- K. — Wásser-: Knecht zum Wassertragen; Röhren- K., auch [12] eine Vorrichtung in Bergw., das Wasser aufzuhalten. — Wêber- [5]: übertr. eine Art langbeiniger Spinnen (Phalangium opilio). Th. 277; 519 etc. — Wēīber-: s. Damen-K.: Über die feilen W–e! Republiken wollen sie stürzen, können einer Metze nicht schweigen! 163b. — Wēīn-:
1) Knecht in einem Weinkeller, Küfer-K. —
2) [8] Trunkenbold, den der Wein beherrscht. Last. K. 1b. — Wīēsen-: Wiesenvogt. — Zēūg-: Tücher- K. — Zīēgel-: in einer Ziegelei beschäftigt. tus 8, 273) etc., vgl.
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