knebeln
Knêbeln, tr.: 1) mittels eines Knebels (ſ. d. 3)
zuſammenziehn und binden, dann auch allgm: Garben
k.; Geknebelt ſind ſie mit unwürd’gen Stricken. Chamiſſo
4, 104; Auf Leiterwagen feſt geknebelt und gebunden, | zahl-
loſes Bettelvolk. Falk Menſch 148; Und knöbelten den lieben
Mann im Bette. Gellert 1, 159 ꝛc., oft auch: Einen k.:
ihn durch einen in den Mund geſteckten Knebel am
Schreien hindern, oft zugleich ihn bindend (ſ. o.).
Übrtr.: Es knebelten [feſſelten, banden] meine Feder bru-
tale phyſiſche Hinderniſſe. Heine Lut. 2, 161 ꝛc., ſ. Zſſtzg.
2) Etwas mit den Knebeln (ſ. d. 7) oder den Fingern,
Händen anfaſſen und handhaben, auch: knuffen, ſ.
Zſſtzg., auch intr.: Hans kn belte mit ſeinen dicken groben
Händen in allen Taſchen herum. Gotthelf Sch. 190. —
3) (ſchwzr.) Einen k., ihn grob behandeln, ſ. Knebel 6
und burſch.: ihn holzen, mit dem Stock (ſ. Knebel 2)
durchprügeln.
Zſſtzg, vgl. die von binden, faſſen, knuffen ꝛc.,
z. B.: Ab-: 1) [1]: etwas Angeknebeltes abmachen:
Die Garne herunterlaſſen, zuſammenſtreichen u. a. Döbel 2,
179a. — 2) [2]: Einen a., abknuffen ꝛc. — An-:
1) [1] knebelnd anſchnüren, anbinden. — 2) [2] mit
den Händen antatſchen. — Aūf-: 1) [1]: knebelnd:
auf Etwas befeſtigen, aufladen. Gouthelf G. 342. —
2) knebelnd emporhalten, nam. (Schiff): Die Schooten
oder Halſen a. oder knebeln, damit ſie nicht ins Waſſer
hängen mit Knebeln oder auf ähnl. Art emporhalten.
— 3) etwas Geknebeltes auflöſen, ent-k., Ggſtz. zu-k.
— Dúrch- [2] (z. B. Bäcker): Den Teig d., ihn mit
Fäuſten durchkneten; Einen d., durchknuffen. — Eīn-:
nam. (Schiff): Borgwanttaue und Taljen an die Han-
ger der Maſten befeſtigen. — Ent-: ab-, auf-k. Fiſchart
Garg. 287a. — Zū- [1]: knebelnd zuſchnüren, Ggſtz.
auf-k. (2) u. ä. m.
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