Klepperei
klepperhaft
Klepperisch
kleppern
Klepperthum
Klépper~ēī, f.; –en: in Zſſtzg. Buſch-K.: Trei-
ben eines Buſchkleppers, Wegelagerei ꝛc., eig. und
übertr.: Dieſe kleinen B–en der Liebe. Muſäus M. 4, 116;
Ph. 3, 77. — ~haft, ~iſch, a.: in der Weiſe eines
Kleppers, nam.: Buſchklepperiſch, mit Nbnf.: Buſch-
klöpferiſche Übelthaten. Simpliciſſimus (Keller) 607. — ~n,
intr.: 1) (haben) ſ. kläppern. — 2) (haben und ſein)
traben, ſich hurtig fortbewegen, ſich tummeln: Du
nackter Sohn der Noth, | bekümmert klepperſt du | nach dei-
nem ſchwarzen Brot. Beck Arm. 259; Stieg zu Pferd und
klepperte von dannen. Spindler J. 1, 307; Jener Reiters-
mann, der da vor uns hinkleppert. 66; Da ſo viel auf dem
Land und der See du gekleppert. V. Ar. 1, 365; auch tr.:
Den Buſch durchkleppert! [k–d durchſucht, durchſtreift].
Eichendorff Phil. 94 ꝛc. und: Buſch-k., intr. (haben):
Buſchklepperei treiben, wegelagern, doch wie dies u.
ä. m. (vgl. ehebrechen) gw. nur im Infin. oder in
abhäng. Sätzen als untrennbare Verbindung. —
~thum, n., –(e)s; 0: in Zſſtzg.: Buſch-K., ſ. Wege-
lagererthum.
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