verkleinerlich
Ver~klēīnerlich, a.:
verkleinernd, z.B.: 1) (ver- alt.) in Bezug auf Diminutivformen in der Sprachl.: Die Knesen .. müssen ihre . . Wenigkeit (s. 2) gegen dem Zar .. damit bekennen, daß sie ihre unterschriebene Namen .. im Diminutivo setzen müssen. .. Wenn auch der Großfürst Jemand anredet, gebrauchet er sich solcher v–en Wörter. Reis. 100b; [Als dem Herzog Friedrich Einer] v. zurufte: Hörest du, Friedle etc.? 1, 111. — 2) dem Werth oder der Würde von Etwas, von Jemand Abbruch thuend, z. B.: Die sinnliche Vorstellung Dessen, was alle Begriffe übersteigt, kann nicht anders als v. ausfallen. A. 1, 133; Sprach v. von Scheffer’s Einsicht. Br. 1, 394; Von deiner Majestät | sprach er v., auf dich hat er geschmäht. 2, 238; Welches gewißlich unserer Nation nicht wenig v. 1, 157; Chevrier hat mehr solche v–e [verleumderische] geheime Nachrichten. 7, 238; Art der Nachahmung, die für den Dichter so v. ist. 6, 447; Fälle, in welchem sie [die Nach- ahmung] ihm v. ist. 430; 5, 323; Wie die Römer .. ihrem Ansehen . . v. ermessen, so Jemand in offenen Schriften aus der griechischen Sprach ein einziges Wort eingemischt. 1, 261 etc. — Dafür selten: Von den menschlichen Wissenschaften denkt und spricht er gar sehr kleinlich. 4, 54. — Nbnf.: Verkleinerisch s.
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