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kindeln
Kindeln: 1) intr. (haben): a) ſich nach Kinder-
weiſe haben, ſpielen, tändeln: Verdruß zu mindern, | k.
Männer oft mit Kindern. Logau 1082. Dazu: Kinde-
lēī, f.; –en: Tändelei, Kinderei. 1150. b) nieder-
kommen, gebären, auch „,kinde(r)n“ ꝛc., ſ. Stalder.
2) tr.: a) Kinder hätſcheln. b) Am Tage der unſchul-
digen Kindlein k. die Kinder die Erwachsnen, ſchlagen ſie
mit der „Kindelruthe“ und erbitten dafür ein Ge-
ſchenk; Einen auf-k., ihn ſo k–d aufwecken. Schm.