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kindeln
Kindeln: 1) intr. (haben):
a) sich nach Kinderweise haben, spielen, tändeln: Verdruß zu mindern, | k. Männer oft mit Kindern. Logau 1082. Dazu: Kindelēī, f.; –en: Tändelei, Kinderei. 1150.
b) niederkommen, gebären, auch „,kinde(r)n“ etc., s. Stalder. 2) tr.:
a) Kinder hätscheln.
b) Am Tage der unschuldigen Kindlein k. die Kinder die Erwachsnen, schlagen sie mit der „Kindelruthe“ und erbitten dafür ein Geschenk; Einen auf-k., ihn so k–d aufwecken. Schm.