Kellner
Kellnerin
Kellnerei
Kéllner, m., –s; uv. (~in, f.; –nen): 1) eig.
eine Perſon, die die Beſorgung des Kellers, d. i. der
Getränke auf Händen hat, z.B. an Höfen (vgl. Keller-
meiſter und Keller 5), in Gaſthäuſern und dann aus-
gedehnt auf das aufwartende Perſonal in Gaſthäuſern,
ſ. Küfer, vgl. Marqueur, z. B.: Ein Ober-K., ein
Speiſe-K., ein Wein-K. und ein Zimmer-K. Kerner
420; G. 19, 61; Hierneben lag ein Keller | ſo voll von
köſtlichem Wein; | nun ſteiget nicht mehr mit Krügen | die
K–in heiter hinein. 1, 75; Blanke, ſchlanke K–in. WHMüller
1, 317 ff. ꝛc. — Sprchw.: Keiner weiß, wer Koch
oder K. [„Küch- und Kellermeiſter“. Alexis H. 2, 3, 103] iſt,
z. B. B. 485b; Devrient 2, 202; L. 12, 182; Rollenh. Fr.
300; Tiek NKr. 4, 173, es iſt eine ungeordnete Wirth-
ſchaft ꝛc.; Da weiß man aber doch wirklich nicht mehr, wer Koch
oder K. iſt, wer zu befehlen und wer zu gehorchen hat. König Kl.
3, 280. — Brätſt du mir ’ne Wurſt, löſch’ ich dir den Durſt,
ſagt zum Koch der K. ꝛc. — 2) ſ. Kölner. — ~ēī, f.;
–en: Kellerei (ſ. d.).
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