Keiler
Keilerei
keilicht
Kēīl~er, m., –s; uv.: 1) Einer, der keilt, ſ. keilen
und Zſſtzg., z. B. burſchik.: Ein Ver-K. alter Bücher ꝛc.
— 2) das männliche Wildſchwein, ſ. Eber, Kämpe ꝛc.:
Schnöbe doch lieber ein K. mit krummen beſchäumten Ge-
wehren | .. ihm entgegen. B. 246b; Wie der K., ſo die
Bache. Matthiſſon A. 8, 298 (Göckingk); Echtermeyer161 (Kind);
Münchhauſen 31 ꝛc., auch: Löw’ und Keuler. G. 30, 476;
Den ſchnaubenden Keuler | der entgegen der Wunde rennt.
Stolberg Gd. 9; Il. 7, 251; Döbel 1, 23 ff. — Ob von
keilen (ſ. d. 2) = hauen?, vgl. Hauer (2). — 3) in
Meißen: Flurſchütz (der keulenbewaffnete? Adelung). —
~erēī, f.; –en: ſ. keilen (2). — ~icht, a.: keilförmig:
Die Pfropfreiſer fein k. und glatt. Reichard Gart. 2, 58;
Krünitz 6, 647 ꝛc. (ſ. keulicht).
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