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keilen
Kēīlen, tr.:
1) einen Keil eintreiben, den hineingetriebnen auf Etwas wirken lassen oder als solcher Keil darauf wirken, sei es spaltend, oder in einander befestigend, schließend etc., zuw. übertr.: Die Kraft, die . den Kaktus keilt in starre Felsenkluft. Grün Sch. 143; Daß ein richtig geleiteter feindlicher Heereszug das Land aus einander keilt. Jahn M. 152; Mich .. in den Mittelpunkt der glühenden Kugel k. .. und mit besagter Kugel und unsern hineingekeilten Seelen .. Ball schlagen. Klinger F. 56; So k. und treiben wir fleißig an diesem Artikel. Luther SW. 46, 343; Die gedrungenste Sprache ... Die Gedanken erscheinen wie in einander gekeilt. Schelling 2, 2, 546; Bergb.: Kalt (s. d. 1a) k. etc.
2) (s. o. und Keil3 und 4, nieder-k.) nam. burschik. = schlagen, prügeln und so auch in Zsstzg.: Einen, auf Einen los (zu), Einen gehörig ab-, durch-, zer-, sich mit ihm herum-k. etc. Ferner: Keilerei, f.; –en: Prügelei, Holzerei etc.
3) zunächst burschik., ähnl. wie „pressen“ von dem gewaltsamen Anwerben der Matrosen etc. anwerben (zum Beitritt in das Korps etc.), anlocken, für Etwas gewinnen, s. Vollmann, der auch die Bed.: „lieben, sich verlieben“ anführt.
4) s. kielen, z. B. 1b. Zstzg. z. B.: Áb- [2]. Án-: keilend an Etwas befestigen: Der zum Fest hat angekeilt | am Leib die Lumpen, die zu fallen hasten. Rückert Mak. 2, 57; Keil an den Stein ihn an. Stolberg 15, 6. Āūf-:
1) keilend auf Etwas befestigen, aufzwängen: Der Hammer .. ist auf einen hölzernen Hebel (Helm) aufgekeilt, dessen anderes Ende in die Hammerhülse fest eingekeilt ist. Karmarsch 1, 589.
2) durch Keile öffnen, Ggstz. zu-k. Aūs-:
1) vollständig durch Keile befestigen. 2) (Tischl.) Geleimte Bretter a., sie durch Ausschlagen der zwischengetriebnen Keile aus den Leimzwingen nehmen. 3) (Pferdek.) auskegeln. 4) (Bergb. etc.) tr., intr. (sein) und refl.: keilförmig sich zuspitzend auslaufen: Der Gang keilt den Berg, keilt (sich) aus; In schmalen, vielgetheilten, sich a–den Gängen. Humboldt K. 1, 262; Das Aufhören eines Ganges hinsichtlich seines Streichens oder seiner Richtung in die Tiefe nennt man das A. desselben. Kar- marsch 1, 163; Weithin ragt in das Meer ein lang a–der Hügel. V. Ov. 2, 320. Be-: mit Keilen befestigen. Dúrch- [1u. 2]. Ēīn-: vgl. auf-k. 1, einzwängen etc.: Eingekeilte Zähne. Burmeister gB. 1, 211; [Den Unterschied] einbläuen und einkäuen, e. und eintreiben. Luther 6, 154b; IP. 1, 75; In die allzu engen Pallisaden des Aristoteles .. e. Sch. 102a; Den Feind im Rücken fassen, | ihn in der Stadt e. 385a; Zwischen Felsgeklüft und Klippen | hängt ein Steinblock eingekeilt. Schwab 444 etc. Herúm-: Nach 4 bis 5maligem H. wird die Form halten. Franke Kat. 68 und refl. [2]. Hinēīn- etc. [1]: Meistens keilen sie sich noch fester in den Sektensinn hinein. Voigts H. 344 u. ä. m. Nīēder- [2], tr.: niederschmettern (s. niederkeulen) und intr. (sein): schmetternd niederfahren: Wenn auf je 100 Schritte nicht | ein Blitzstrahl zischend vor uns niederkeilte. HKleist Hint. 202. Ver-:
1) durch Keile festmachen. Karmarsch 1, 320; 397 u. o.; Wer doch verkeilte den Schwanz dir .. hier in den Palmbaum? V. 2, 136 und refl.: Sich in einander verzahnen und ver-k. Kohl A. 2, 124 etc.
2) (burschik.) s. [2]: Jch will ihnen die Köpf’ also ver-k., | daß ihnen Sehn und Hören vergehe. Rollenhagen Fr. 625, auch: Etwas losschlagen („verkloppen“),, z. B.: Die verkauften, in der Schulsprache „verkeilten“ Bücher. Holtei Jahr. 1, 114; Das Hemd vom Leib ver-k. | und beim Champagner weilen etc. nach Vollmann auch: sich verlieben. Zer- [2]. Zū-:
1) tr.: keilend zumachen, schließen, Ggstz. auf-k.: Franke Kat. 68; Viele Spalten keilt auch der Winter mit Schnee zu. Tschudi Th. 488.
2) [2] intr. Zusámmen-: in ein- ander keilen: Endlich ging es gar nicht weiter; so hatten sich die Massen zusammengekeilt. Höfer V. 132 u. ä. m.