keilen
Kēīlen, tr.:
1) einen Keil eintreiben, den hineingetriebnen auf Etwas wirken lassen oder als solcher Keil darauf wirken, sei es spaltend, oder in einander befestigend, schließend etc., zuw. übertr.: Die Kraft, die . den Kaktus keilt in starre Felsenkluft. Sch. 143; Daß ein richtig geleiteter feindlicher Heereszug das Land aus einander keilt. M. 152; Mich .. in den Mittelpunkt der glühenden Kugel k. .. und mit besagter Kugel und unsern hineingekeilten Seelen .. Ball schlagen. F. 56; So k. und treiben wir fleißig an diesem Artikel. SW. 46, 343; Die gedrungenste Sprache ... Die Gedanken erscheinen wie in einander gekeilt. 2, 2, 546; Bergb.: Kalt (s. d. 1a) k. etc. —
2) (s. o. und Keil3 und 4, nieder-k.) nam. burschik. = schlagen, prügeln und so auch in Zsstzg.: Einen, auf Einen los (zu), Einen gehörig ab-, durch-, zer-, sich mit ihm herum-k. etc. Ferner: Keilerei, f.; –en: Prügelei, Holzerei etc. —
3) zunächst burschik., — ähnl. wie „pressen“ von dem gewaltsamen Anwerben der Matrosen etc. — anwerben (zum Beitritt in das Korps etc.), anlocken, für Etwas gewinnen, s. der auch die Bed.: „lieben, sich verlieben“ anführt. —
4) s. kielen, z. B. 1b. Zstzg. z. B.: Áb- [2]. — Án-: keilend an Etwas befestigen: Der zum Fest hat angekeilt | am Leib die Lumpen, die zu fallen hasten. Mak. 2, 57; Keil an den Stein ihn an. 15, 6. — Āūf-:
1) keilend auf Etwas befestigen, aufzwängen: Der Hammer .. ist auf einen hölzernen Hebel (Helm) aufgekeilt, dessen anderes Ende in die Hammerhülse fest eingekeilt ist. 1, 589. —
2) durch Keile öffnen, Ggstz. zu-k. — Aūs-:
1) vollständig durch Keile befestigen. — 2) (Tischl.) Geleimte Bretter a., sie durch Ausschlagen der zwischengetriebnen Keile aus den Leimzwingen nehmen. — 3) (Pferdek.) auskegeln. — 4) (Bergb. etc.) tr., intr. (sein) und refl.: keilförmig sich zuspitzend auslaufen: Der Gang keilt den Berg, keilt (sich) aus; In schmalen, vielgetheilten, sich a–den Gängen. K. 1, 262; Das Aufhören eines Ganges hinsichtlich seines Streichens oder seiner Richtung in die Tiefe nennt man das A. desselben. marsch 1, 163; Weithin ragt in das Meer ein lang a–der Hügel. Ov. 2, 320. — Be-: mit Keilen befestigen. — Dúrch- [1u. 2]. — Ēīn-: vgl. auf-k. 1, einzwängen etc.: Eingekeilte Zähne. gB. 1, 211; [Den Unterschied] einbläuen und einkäuen, e. und eintreiben. 6, 154b; 1, 75; In die allzu engen Pallisaden des Aristoteles .. e. 102a; Den Feind im Rücken fassen, | ihn in der Stadt e. 385a; Zwischen Felsgeklüft und Klippen | hängt ein Steinblock eingekeilt. 444 etc. — Herúm-: Nach 4 bis 5maligem H. wird die Form halten. Kat. 68 und refl. [2]. — Hinēīn- etc. [1]: Meistens keilen sie sich noch fester in den Sektensinn hinein. H. 344 u. ä. m. — Nīēder- [2], tr.: niederschmettern (s. niederkeulen) und intr. (sein): schmetternd niederfahren: Wenn auf je 100 Schritte nicht | ein Blitzstrahl zischend vor uns niederkeilte. Hint. 202. — Ver-:
1) durch Keile festmachen. 1, 320; 397 u. o.; Wer doch verkeilte den Schwanz dir .. hier in den Palmbaum? 2, 136 und refl.: Sich in einander verzahnen und ver-k. A. 2, 124 etc. —
2) (burschik.) s. [2]: Jch will ihnen die Köpf’ also ver-k., | daß ihnen Sehn und Hören vergehe. Fr. 625, auch: Etwas losschlagen („verkloppen“),, z. B.: Die verkauften, in der Schulsprache „verkeilten“ Bücher. Jahr. 1, 114; Das Hemd vom Leib ver-k. | und beim Champagner weilen etc. — nach auch: sich verlieben. — Zer- [2]. — Zū-:
1) tr.: keilend zumachen, schließen, Ggstz. auf-k.: Kat. 68; Viele Spalten keilt auch der Winter mit Schnee zu. Th. 488. —
2) [2] intr. — Zusámmen-: in ein- ander keilen: Endlich ging es gar nicht weiter; so hatten sich die Massen zusammengekeilt. V. 132 u. ä. m.
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