Keiler
Keilerei
keilicht
Kēīl~er, m., –s; uv.:
1) Einer, der keilt, s. keilen und Zsstzg., z. B. burschik.: Ein Ver-K. alter Bücher etc. —
2) das männliche Wildschwein, s. Eber, Kämpe etc.: Schnöbe doch lieber ein K. mit krummen beschäumten Gewehren | .. ihm entgegen. 246b; Wie der K., so die Bache. A. 8, 298 31 etc., auch: Löw’ und Keuler. 30, 476; Den schnaubenden Keuler | der entgegen der Wunde rennt. Gd. 9; Il. 7, 251; 1, 23 ff. — Ob von keilen (s. d. 2) = hauen?, vgl. Hauer (2). —
3) in Meißen: Flurschütz (der keulenbewaffnete? —
~erēī, f.; –en: s. keilen (2). —
~icht, a.: keilförmig: Die Pfropfreiser fein k. und glatt. Gart. 2, 58; 6, 647 etc. (s. keulicht).
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