Jungfern
jungfernhaft
Jungfernschaft
Jungfernthum
Júngfern: veralt. unperſ.: Es „jumpfert“ übel, es
ſteht einer Jungfer übel an. Mattheſius Prof. 51, — u.
tr.: nur in Zſſtzg.: Ent-: der Jungfernſchaft berau-
ben. Heinſe Petr. 1, 72 ꝛc. — Dazu: Es giebt eine ge-
wiſſe Jungfernſchaft der Seele bei den Mädchen und eine mo-
raliſche Entjungferung. Lichtenberg 2, 123 ꝛc. —*
Ver-: 1) die verletzte Jungferſchaft ſcheinbar wieder-
herſtellen: Sein Eſſig [ſ. Jungferneſſig] verjungfere nicht.
JP. — 2) zur Jungfer (ſ. d. 4) machen, alſo dem
Sinn nach = ent-j.: Ein verjungfertes Fräulein. Arndt
Ber. 411. — ~haft, a.: jüngferlich, vgl. jungfrauen-
haft. — ~ſchaft: ſ. Jungferſchaft. — ~thum, n.,
–(e)s; 0: das Weſen einer Jungfer (ſ. d. u. Zſſtzg.),
z. B.: Spott über Alt-J. Auerbach Gv. 163; Braut-J. ꝛc.
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