Faksimile 0854 | Seite 846
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Jungferschaft
Júngferschaft, f.; –en; –s-:
1) das Jungfersein, namentl. die unverletzte Keuschheit eines Frauenzimmers, auch das vermeinte Kennzeichen dafür, s. Jungfernhaut, Hymen, und dann auch die „Blüthe“, der „Kranz“ selbst, in der gehobnen Sprache „Jungfrau(en)schaft“ (s. d.): Die J. unverletzt erhalten, ins Grab mit nehmen; Die J. verlieren; Die J. von einem Mädchen bekommen, ihr als der Erste beiwohnen; auch: Einer Festung die J. nehmen (s. Jungfer 3), die bisher uneingenommene einnehmen etc.; Es giebt eine gewisse J. der Seele. Lichtenberg, s. Entjungfern; Bei meiner J. im zwölften Jahr! Schlegel Sh. 1, 25; Um eine J., ein Leben oder so ’was | zu retten. W. 15, 118; 13, 96 etc. Oft: Deine moralische Jungfern schaft verloren. Keller gH. 3, 120; Daß man Jungfernschaften schockweise kaufen wird wie Hufnägel. Schlegel Sh. 6, 81 etc. Auch Zsstzg. z. B.: Alt-J., s. Altjungfernthum, scherzh. die „einsame Beglücktheit“ (s. Danzel L. 8); Braut- oder Kränzel-J. etc.
2) eine Gesammtheit von Jungfern.