Jungfern
jungfernhaft
Jungfernschaft
Jungfernthum
Júngfern: veralt. unpers.:
Es „jumpfert“ übel, es steht einer Jungfer übel an. Prof. 51, — u. tr.: nur in Zsstzg.: Ent-: der Jungfernschaft berauben. Petr. 1, 72 etc. — Dazu: Es giebt eine gewisse Jungfernschaft der Seele bei den Mädchen und eine moralische Entjungferung. 2, 123 etc. —* Ver-:
1) die verletzte Jungferschaft scheinbar wiederherstellen: Sein Essig [s. Jungfernessig] verjungfere nicht. —
2) zur Jungfer (s. d. 4) machen, also dem Sinn nach = ent-j.: Ein verjungfertes Fräulein. Ber. 411. —
~haft, a.: jüngferlich, vgl. jungfrauenhaft. —
~schaft: s. Jungferschaft. — ~thum, n., –(e)s; 0: das Wesen einer Jungfer (s. d. u. Zsstzg.), z. B.: Spott über Alt-J. Gv. 163; Braut-J. etc.
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