jüngerhaft
jüngerlich
Jüngerschaft
Jünger~haft, a.: in der Weiſe eines Jüngers:
Im vertrauten j–en Umgang der Seele mit dem lieben Hei-
land. Zſchokke 1, 325 ꝛc. — ~lich, a.: Liegſt .. dem Greiſe |
an der Bruſt und j. | hängſt du an ihm mit den Augen. Kar-
ſchin 56. — ~ſchaft, f.; –en: 1) der Stand, die
Würde, das Weſen eines Jüngers: Chriſtus ſpricht über
die J. Claudius 4, 136; Jener .., ſo, der himmliſchen J.
unwerth, | Jeſus verrieth. Kl. M. 3, 59; Od. 2, 51 ꝛc.,
Jüngerthum. — 2) die Geſammtheit der Jünger:
Sei Deutſchlands J. | ein Bruderbund. Follen (Ausw. der
Lied. 14); Gervinus Lit. 5, 680. — Zſſtzg. ſ. die von
Jünger.
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