jüngerhaft
jüngerlich
Jüngerschaft
Jünger~haft, a.:
in der Weise eines Jüngers: Im vertrauten j–en Umgang der Seele mit dem lieben Heiland. 1, 325 etc. —
~lich, a.: Liegst .. dem Greise | an der Brust und j. | hängst du an ihm mit den Augen. 56. —
~schaft, f.; –en: 1) der Stand, die Würde, das Wesen eines Jüngers: Christus spricht über die J. 4, 136; Jener .., so, der himmlischen J. unwerth, | Jesus verrieth. M. 3, 59; Od. 2, 51 etc., Jüngerthum. —
2) die Gesammtheit der Jünger: Sei Deutschlands J. | ein Bruderbund. 14); Lit. 5, 680. — Zsstzg. s. die von Jünger.
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