jungenhaft
jungenlich
Jungenschaft
Jungenthum
Júngen~haft, a.: in der Weiſe eines Jungen,
nam. eines Gaſſenjungen, z. B.: Wo ſie ſo j. über die
größten Männer .. abſprechen. Knebel 3, 39 ꝛc., vgl. jun-
genlich. — ~lich, a.: in der Weiſe eines Jungen (ſ.
d. 3), zum Unterſch. von jungenhaft: In j–en und hirt-
lichen Geſchäften ausharren. Arndt E. 50. — ~ſchaft, f.;
–en: eine Genoſſenſchaft oder Geſammtheit von Jun-
gen: Wie jauchzt die Dumme-J. | ſo laut nun von Errun-
genſchaft! | weiß nicht, daß Freiheit mit dem Schwert | man
nur, nicht mit den Zungen ſchafft. — ~thum, n., –(e)s;
0: das Junge-Sein, z. B.: Die nach meinem Schul-J.
und meiner Jugend nicht fragten. Holtei Jahre 1, 360.
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