jungenhaft
jungenlich
Jungenschaft
Jungenthum
Júngen~haft, a.:
in der Weise eines Jungen, nam. eines Gassenjungen, z. B.: Wo sie so j. über die größten Männer .. absprechen. 3, 39 etc., vgl. jungenlich. —
~lich, a.: in der Weise eines Jungen (s. d. 3), zum Untersch. von jungenhaft: In j–en und hirtlichen Geschäften ausharren. E. 50. —
~schaft, f.; –en: eine Genossenschaft oder Gesammtheit von Jungen: Wie jauchzt die Dumme-J. | so laut nun von Errungenschaft! | weiß nicht, daß Freiheit mit dem Schwert | man nur, nicht mit den Zungen schafft. —
~thum, n., –(e)s; 0: das Junge-Sein, z. B.: Die nach meinem Schul-J. und meiner Jugend nicht fragten. Jahre 1, 360.
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