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Jahr
Jahr, n., –(e)s; –e; Jährchen, lein; -, (e)s-:
1) die Zeit, binnen welcher die Erde ihre Bahn um die Sonne einmal durchläuft, und zwar theils in ganz genauer Bestimmung (das astronomische J.), theils nur annähernd, das bürgerliche J., dessen Länge und Beginn bei verschiednen Völkern und in versch. Zeiten versch. bestimmt war, vgl. Sonnen-, Mond-, Schalt-, Neu- J.:
a) In der christlichen Zeitrechnung beginnt das J. mit dem ersten Januar und es wird in zwölf Monate von je 30 oder 31 Tagen getheilt; Ein ganzes, ein volles oder rundes, ein halbes, ein viertel J.; Dies oder das jetzige, das vorige oder vergangne, das künftige, kommende oder nächste J.; Zu Anfang, in der Mitte, zu Ende des J–s; Beim Wechsel des J–s, zum oder mit dem neuen J. etc. (s. Neu-J.), dagegen: Des jungen J–es Hyacinthen. Platen 2, 7;Mit jedem jungen J., |– sobald die ersten Lerchen schwirrten. Sch. 71b, vgl.: Ist der holde Lenz erschienen? | hat die Erde sich verjüngt? 54a und Früh-J.; Früh, spät im J–e etc. Das geschieht drei- oder viermal im J. oder des J–s, jährlich; seltner: Die Sonne mag ihn . . . | nicht einmal J–s bescheinen. Schwab 287, oder elliptisch: Daß sie kaum [einmal] im J. den schwarzen Fresser wasch. Rachel 2, 124 etc.; Fehlen sollt’ es dir im [ganzen] J–e | .. nie an Blumen. B. 5b = das ganze J. (hin)durch etc.; Wie er das Öl seines Lebens in sechs Jährchen [in sechs kurzen J–en, s. Anm.] so rein weggebrannt hat. Sch. 104b; In, binnen, seit so und so viel (oder einer Reihe von) J–en; Ich kenne ihn schon an (oder etwa) so und so viel J–e, seltner: Bei [etwa seit] vier J–en genössen die Familien . .. einen Schatz . . ., der Alles überträfe. IGJacobi Jr. 3, 99; Pestalozzi 1, 184; Solches trieben sie dennoch bei 30 J–n [an 30 Jahre lang]. Luther 8, 82a; Bei mehrern J–en [mehrere J–e hin, durch] übergab man sie eigenen Lehrern. Zimmermann Eins. 67 etc. Manches J. (durch, hindurch) hab’ ich Das schon gethan; All die J–e hab’ ich nur Unglück gehabt; Die lieben langen J–e über. Engel 12, 5; Ihr kennt mich nun die J–e her. Immermann M. 1, 258; Manch Jährlein [s. Anm.] hab’ ich gesungen und Feuer geschürt. Uhland 377 etc. Es ist schon einige J–e her, wo „J–e“ Accus. ist, vgl.: Es ist grade einen Monat her (s. d. 3),. dagegen wo „J.“ Subj. ist: Seit diesem Tag, es sind jetzt sechzehn J. [s. Anm.] | ist nimmer Fried gewesen. Sch. 353a; Zwölf J. sind’s, seit etc. Werner Febr. 108. Aufs J., zuw. = künftiges J.: Wollten wir, verblüht, für heuer (s. d.), | dir aufs J. von Neuem blühn. Rückert 6, 335; Mak. 2, 167. Das Geschäft wird von J. zu J. oder mit jedem J. schlechter. J. aus, J. ein; Ein J., wie alle J., wie das andre, immer in derselben Weise. Drei Jahr(e) nachher, vorher, nach, vor diesem Ereignis; Im J–e [s. Anno] tausend vor, nach Christi Geburt (s. Heil-J.), nach Erbauung Roms, nach der Hedschra, nach Erschaffung der Welt etc. in Bezug auf bestimmte, als Anfang einer Zeitrechnung festgesetzte Punkte. Ordnungszahlen sind dabei seltner, zumal bei größern Zahlen, wie z. B.: In dem 293sten J. nach dem Tod Alexanders des Großen wurde das ägyptische Reich eine Provinz. In eben demselbigen J., dem 479sten von Einführung des römischen Konsulats, in dem 724sten von Gründung der Stadt, wurde Cäsar Oktavianus . . . Alleinherrscher. JvMüller 1, 328 etc. Ohne weitre Angabe versteht man gewöhnlich J–e nach Christi Geburt und zwar oft mit Fortlassung der bekannten Hunderte und Tausend: Er kämpfte in den J–en 13 und 14 gegen Napoleon etc., vgl. Achter Ie, auch: Das geschah im Anfang der Dreißiger oder der dreißiger J–e [dieses Jahrhunderts], vgl. e. Er starb im März und ein halbes J. nachher oder nach einem halben J. heirathete die Wittwe schon wieder. Heute vor einem oder vor’m J., seltner aufgelöst: vor dem J–e (Lengfeld Sch. 370; L. 12, 292); heute über ein oder übers J. und oft mit Fortfall des „heute“: Übers J., wenn man Träuble schneid’t, | kehr ich ein, mein Schatz, bei dir etc.; Schlechter wie vorm J. G. 10, 181; 212; Vorm J–e kam ein Prinz hier durch. Immermann M. 1, 262 U. v. etc.
b) J. und Tag, eigentl. in der Rechtsspr., ein volles, rundes J., wozu noch, eben um es ganz voll zu machen, ursprüngl. ein Tag, dann aber eine in verschiednen Ländern durch das Gesetz verschieden bestimmte Frist (s. d.) gefügt wird, im gewöhnl. Leben aber auch oft Bezeichnung einer langen Zeit überhaupt, z. B.: J. und Tag geht noch vielleicht dahin, | eh etc. W. 20, 177 etc. und im Accus. der Zeitdauer: 1. Sam. 29, 3; Der J. und Tag bei Jhnen gewohnt. L. 1, 512 etc. und abhängig von Präpos.: Jetzt, mein’ ich, hält das Thor auf J. und Tag. Sch. 532a; Der ist in J. und Tag mit keinem Fuße über die Schwelle gekommen. W. 16, 56 etc.; In J. und Tag längstens [spätestens nach Ablauf eines runden J–s] schreibe ich dir aus einem andern Orte. L. 12, 395; 146; 384 etc.; Nach J. und Tag. Hebel 3, 483 etc.; Die seit Jahr und Tag Nichts von ihren Landsmänninnen gesehen hatten. Forster R. 1, 94; Ich bin seit J. und Tag [seit einem Jahr] wenigstens um zwanzig J–e älter geworden. Br. 2, 145 etc.; Vor J. und Tag. Hebel 3, 355 etc., seltner: Vor J. und Tagen. 343; Nach J. und Tagen. 69; 4, 81; Rückert N. 178 etc., vgl.: Über drei Tage und über ein J. Herwegh 1, 83. Ferner: Auf das lange J. [Lebenszeit] dingen (s. d. 1c).
c) J. mit Bestimmungen in Bezug auf Das, was man in diesem Zeitraum erlebt, was er Einem bringt etc.: Einem ein gutes, frohes, segens-, gewinnreiches J. wünschen, s. Neu-J.; (veralt.) als Ausruf: Ei nun reite, daß du ein gutes J. hättest [als unterdrückter Fluch: in Gottes Namen, immerzu etc.]. Zinkgräf 2, 56; Matthesius Lthr. 145b; Es ist uns nicht um den Jsmael zu thun, welcher unsertwegen in der Wüste möcht ein gutes J. haben. Weise Js. 111; Was guter J.! [Was in aller Welt!]. Fischart B. 40a; 46b etc., gewöhnl.: Es war freilich ein sehr gutes J. für die Kornhändler, für alle Übrigen aber ein sehr schlechtes und trauriges; Wir hatten einige sehr gute J–e, Alles ging nach Wunsch. G. 17, 208; Ei was? es war ein gutes J., der Bauer kann | schon wieder geben. Sch. 332b; Sieben reiche J–e werden kommen .. und nach denselben sieben J–e theure Zeit (s. d.). 1. Mos. 41, 29; Ein hartes J., | wo im Land nicht Speise war. Rückert Morg. 1, 206; Fruchtbare, gesegnete, trockne, dürre, feuchte, nasse, regnichte J–e etc., s. Zsstzg. Veralt.: Gleich nach dem Neujahrstag erzeiget sich das Wetter lieblich, daß ein Hoffnung war eines guten frühen J–s [Ernte]; den 16. April fiel ein Reifen, der nahm den Wein, Nuß und andere Frücht dahin. Stumpf 117a.
d) J. in Bezug auf das Verhältnis, in dem man während dieses Zeitraums steht, vgl. Zeit, z. B.: Selbst die Güter zu verwalten, sobald die J–e der gegenwärtigen Pächter verflossen sind. G. 15, 7; Er dient jetzt als Freiwilliger sein J. im dritten Kürassierregiment ab; Der Bursche muß seine J–e bei dem Meister stehen, ehe er als Geselle ausgeschrieben wird; Dieser Schüler war in den letzten J–en sehr fleißig etc., s. Zsstzg.
e) J. als das gewöhnliche Maß des Lebensalters, z. B. mit Zahlw. (s. Anm.): Er ist acht J. oder J–e (alt), geht also ins neunte J.; Ein Kind von acht, ein Mann von vierzig, ein Greis von achtzig J–en etc. Seltner: Du bist [ein Mann] von sechzig J–en. Hagedorn 1, 161; 3, 126. So mit 16 J–en sterben. Gutzkow R. 8, 387; Zum Zeitvertreibe todtzuschlagen | pflegt man doch nicht mit 14 J. Hartmann (FHofmann Weihn. (1847) S. 72), s. Anm. Die Wendung: So und so viel J–e haben (statt „zählen“), wird vielfach als Gallicism bez., doch findet sie sich z. B. G. 5, 260: 16, 112; 18, 205; 21, 135; 28, 115 etc.; Gutzkow R. 3, 418; Hebel 3, 208; Mendelssohn 4, 1, 405; Möser 1, 164; 3, 10; IP. 1, 12; Sch. 1092a; W. 18, 83; 32, 338; Zschokke 1, 297 etc., vgl.; Hat Einer 30 J. vorüber [Ist er über 30 J. (alt)]. G. 12, 92; Ihr habt wohl manches Jährlein hinter Euch? Uhland 199 etc. und die dem Latein entsprechende Wendung: Nicht fünf J–e bin ich geboren. G. 5, 260. Ferner (vgl. ,,Zig“): Ein Mann in den ersten dreißiger J–en. Auerbach Tag. 109; Aus dem Anfang ihrer zwanziger J–e. HHerz 29; An Alter nahe wohl den siebz’ger J–en. Streckfuß Rol. 4, 27 etc. (vgl. a); ungewöhnl.: Sophokles schrieb Trauerspiele bis in die achtzigsten J–e. L. 6, 213. Oft bleibt bei Zahlw. J., eben weil es das gewöhnliche Maß ist, fort: Nun bin ich zweiundfunfzig. Gutzkow R. 2, 67; Großväterchen hat ... Appetit trotz seiner zwei- undachtzig. 4, 169; Er hatte sicher schon sein vierzigstes auf dem Rücken. 6, 293 etc.; Ob er gleich schon in die vierzig, sie erst mannbar ist. Heinse A. 1, 99; Steffens Malk. 2, 99 etc., vgl. Jährig. Ohne Zahlw. gewöhnl. in Mz., um eine gewisse Reihe von J–en als eine best. Altersstufe zu bez. (vgl. Alter), z. B. in den Zsstzg.: Kinder-, Knaben-, Buben-, Jungen-, Mädchen-, Jünglings-, Mannes-, Matronen-, Greises- etc., Schüler- oder Schul- (s. u.), Studenten- etc., Burschen-, Gesellen-, Meister-etc., Flegel- (s. u.) J–e etc.; ferner: In jüngern J–en; Eine Wittwe von mittlern J–en. G. 19, 209; Der Mann, dem in reiferen J–en| sich der gesetzte Verstand aus solchem Frohsinn entwickelt. 5, 7; Eine Person schon in gesetzten J–en; Ihren Vater beinoch guten J–en verloren. Zelter 4, 271; Er ist noch ein Mann in seinen besten (s. d.) J–en; Für einen Mann in gewissen (s. d.) J–en. 18, 264; 25, 252; Eine fremde Dame von gewissen J–en. König Kl. 2, 128 etc.; Bei seinen hohen J–en wird ihm das schwer; Eure alte J. und Schwachheit zu verhöhnen. Zinkgräf 1, 315; Du bist ein junges Blut; | in deinen J–en hat man Kraft. G. 1, 70; Da wir ungefähr von denselben J–en sind. 15, 8; Auf alle Fälle ist er jünger als seine J–e [von den Einwirkungen des Alters weniger berührt, als man es nach seinen J–en erwarten sollte]. 19, 167; Als deutscher Gelehrter und als wissenschaftlicher Schriftsteller nothwendig noch älter als seine J–e. HHerz 24; Sein Verstand ist seinen J–en vorausgeeilt. Zuw. von einem für bestimmte Zwecke gesetzlich erforderlichen Alter, z. B.: Sie hätten ihn gern zum Abgeordneten gewählt, aber er hatte die J–e noch nicht, so namentl. in Bezug auf die Mündigkeit, vgl. voll-, großjährig, z. B.: Der Herzog fleht ihn um sein Mütterliches, | er habe seine J–e voll. Sch. 530b; Vor seinen J–en sterben, in der Kindheit etc. Namentl. aber oft vom vorgerückten Alter (vgl. f), z. B.: Mein Mann seliger war bei J–en [s. bejahrt]. G. 9, 315; L. 11, 298 etc.; Die Vorsteherin der Pension war bereits in J–en. G. 15, 215; 237; Zwei Eltern in J–en und ein einziger spätgeborner Sohn. 20, 159; Jetzt da die J–e kommen. 19, 262; Könnt Ihr denn nicht den Mund aufthun, ohne zu lügen und kommt doch nun schon in die J–e! Tieck N. 5, 98; Ein Mann von J–en; Seine J–e fühlen, spüren; Er ist für seine J–e noch recht rüstig; Ist dies der Gehorsam, den Sie meinen J–en schuldig sind? Gellert; Meiner J–e wegen könnte ich in der Kleidung noch sehr jung thun. Ds.; Werdet Ihr mit den J–en so übelnehmisch und grillenhaft. Dingelstedt Hept. 2, 27. So auch: Laß die J–e [die Bejahrten] reden. Hiob 32, 7.
f) J. zuw. für eine Reihe von J–en, für Zeitdauer überh., Alter (s. e) etc., z. B.: Wie der mächtige . . Bau von alter Zeit her dem Jahr und seiner Witterung sich entgegenstemmte. G. 19, 387; Das J. übt eine heiligende Kraft; | was grau vor Alter ist, Das ist ihm göttlich. Sch. 362b; Nach manchem langen lieben J. etc., namentl. in der Mz.: Lange J–e; Vor langen J–en; Ich bin in J–en nicht dort gewesen; Ich habe es vor J–en gesehn; Wie sollt’ ich mich wohl nach J–en noch aller Einzelheiten so genau erinnern?; Es nimmt der Augenblick, | was die J–e geben. G. 6, 31 etc.
2) J. zuw. für eine Eintheilung nach J–en, nach deren Ablauf das Alte wiederkehrt (s. 5), so nam. im Ackerb. = Art (s. d.), Schlag etc.: Ihr Feldbau ist auch in drei J–e getheilt: Bohnen, Getreide und Ruhe. G. 23, 338.
3) zuw. Etwas, woran man die J–e oder das Alter erkennen kann, so namentl. die „Jahrringe“ im Holz der Bäume, s. Grobjährig. 4) Sternk.: verallgemeinert von unserm Erden-J. (1) aus, die Umlaufszeit eines Planeten um die Sonne, Planeten-J., so z. B.: Merkurs-, Venus-, Mars-, Asteroīden-, Jupiters-, Saturn-, Neptuns-J. etc. 5) zuw. allgm., ein Zeitabschnitt (Cyklus), nach dessen Ablauf das Alte wiederkehrt (s. 3), z. B.: Platonisches J., eine Zeit, nach deren Ablauf alle Himmelskörper an demselben Ort sein sollen wie am Beginn derselben etc.: Es hieß das große oder größte J., das Welt- oder Himmels-J., das J. des Saturnus, auch das platonische. V. Ländl. 1, 185 ff.
Anm. Goth. jer, ahd., mhd. jär. Unter den Ableit. vgl. heuer. Insofern J. eine Maßeinheit bez., findet sich die Mz. oft und durchaus regelrecht (vgl.: drei Fuß, Zoll, Mann hoch etc.) uv., vgl.: Ich will ihnen noch Frist geben 120 J. 1. Mos. 6, 3 u. o., und: Die sieben Kühe sind 7 J–e. 41, 26, wo es vereinzelnd, nicht eine zusammenfassende Maßbest. ist; Er war 17 bis 18 J. alt. G. 33, 167; Berlichingen 12; 19; Heinse A. 1, 190; L. 11, 177; Stilling 1, 109; Tieck Cymb. 1, 1; W. 5, 3 etc.; auch oft: An die 20 Jahre. G. 39, 818; Gutzkow R. 3, 418; 8, 289; Hebel 3, 454; Rückert Morg. 1, 209; Stahr Par. 1, 27 etc., und zwar ist diese Form, wie überhaupt bei den Maßeinheiten für die Zeit, fast ganz durchdrungen, wenn sie von Präpos. abhängig sind, vgl.: Ein Raum von 8 Fuß etc.; Ein Zeitraum von 8 Jahren, Tagen, Monaten etc. und nur noch vereinzelt: Knaben von ungefähr anderthalb J. Seume Sp. 395; Mit 14 J. (s. 1e; ferner 1a). Vralt., mundartl. Mz.: Die Erstgeburt der Jahren. Haller 22 (ältre Lesart); Rachel 8, 157 etc. Die Verkl. im uneigentl. Sinn (s. Chen) wie bei „Geldchen, Thälerchen“ etc., s. 1a und e; ferner z. B.: Jährichen. Holtei Lammf. 1, 35; Ein 5 bis 6 Jährchen. König Jer. 2, 57 etc. Über die Form: Ein Kind von ein Jahrer achte. Gutzkow Otfr. 28; Vor ein Jahrer zwölf bis funfzehn. Höfer Leb. 145; Prutz Mus. 1, 115; Ein Mädchen von so’n Jahrener sechsunddreißig. FReuter Unterhaltungsblatt (1855) 18b, s. Ein, Anm. 1e und vgl.: Ein Jahr zwei. Weidner 313. Als Bstw. meist uv.; doch bei hervortretendem Genitivverhältnis: Jahres-, vgl. namentl. Jahres- und Jahrzeit, auch Jahr(es)kreis etc.
Zsstzg. vielfach, auch außer den in [4] und den meist in der Mz. üblichen [1e], z. B. nach einem in das J. fallenden oder es ausfüllenden, darin herrschenden Ereignis, z. B.: Das Geburts-, Sterbe- (s. u.) oder Todes-J. eines Manns; Das Reformations-, das Revolutions-J. etc.; Kriegs-, Friedens-J–e; Das Trauer-J. der Wittwe; Das Angst-, Kummer-, Noth-, Hunger-, Mangel-, Theurungs-, das Freuden-, Wonne-, Glücks-, Unglücks-J.; Das Brand-J., entweder ein J., worin ein bestimmter Brand fällt oder das überh. reich an Feuersbrünsten ist; so: Gewitter-, Regen-, Schnee-, Sturm- J. etc., worin es viel Gewitter etc. giebt; ferner nam. nach den landwirthschaftlich gewonnenen Erzeugnissen, z.B.: Äpfel-, Getreide-, Gras-, Heu-, Honig-, Kartoffel-, Kirschen-, Klee-, Korn-, Obst-, Pflaumen-, Rapps-, Roggen-, Wein-, Weizen-, Zwiebel-J.; Kein Garben- J., kein Herbst fürwahr | lohnt so des Landmanns Streben. Freiligrath SW. 3, 111 u. ä. m.; ferner Zsstzg. mit Zahlw., und zwar allgem.: Das Halb-J., z. B. auch: Das Sommer-, das Winter-Halbjahr [Semester]; Das Viertel-J. etc., dann aber nur bei Einzelnen: Das akademische Drei-J. [Triennium]; Das Vier-J. [Olympiade]; Das Fünf- J. [Lustrum, s. Jahrfünft] etc. S. ferner Zsstzg. von Zeit etc. Wir erwähnen nur noch beispielsweise: Ablass-: s. Jubel-J.
Bedénk-:
1) eine ein Jahr währende Bedenkzeit. 2) [1e] in Mz., das gesetzte Alter, in dem man mit Bedacht zu handeln pflegt. Hippel Ehe 147. Blēī-: schwer und drückend, wie Blei (s. d. und vgl. goldne Zeit etc.): Hat man nach den bekannten wenigen Flittersekunden seine B–e. IP. 27, 11. Brách-: während dessen ein Feld brach liegt, Ruhe-J. Dīēnst-: im Dienst zugebracht. Dúrchschnitts-: so wie es in Bezug auf den Ertrag durchschnittlich, nach Ausgleichung der guten und schlechten Jahre, zu sein pflegt, Mittel-J. Erláss-: in dem Etwas erlassen wird, z. B. bei den alten Hebräern (5. Mos. 15, 1) je das siebente Jahr, als in welchem alle Schulden erlassen wurden. Fêhl-: in welchem die Hoffnungen, nam. in Bezug auf landwirthschaftl. Erzeugnisse, fehlschlagen: Reicher Vorrath für F–e gesammelt. Gotthelf U. 2, 62; Sch. 254 etc., stärker: Miß-J. Fēīer-: Jahr einer Feier oder des Feierns, nam. bei den alten Hebräern das je alle 7 Jahr eintretende Brach- oder Ruhe-J. 3. Mos. 25, 5 ff. Flêgel- [1e]: Mz., das Lebensalter der Flegelhaftigkeit, das angehende Jünglingsalter, ein von JP. (26, 1 ff.) eingeführter Ausdruck: Stand in den F–en der Schriftstellerei. Börne 2, 1; Die Preßfreiheit in ihren jetzigen F–en hat Unarten milderer Art. 119; Wir haben jetzt freilich erst die F–e der Volksherrschaft durchzumachen, die nicht ohne Puff und Knuff abgeht. König Kl. 3, 191; Im Gefühl einer gewissen Unbeholfenheit, die dem Alter eigen ist, welches Jean Paul das Alter der F–e heißt. Zschokke 1, 284. Mädchen-F–e. Keller gH. 4, 304. Frēī-:
1) ein Jahr, in dem man gewisse Freiheiten genießt, z. B. Freiheit von Abgaben etc.
2) = Gnaden-, Nach-J.
3) bei den alten Hebr., ein Jahr, in welchem alle jüdischen Leibeignen und Sklaven freigelassen wurden. Jer.34, 8 ff.; Hes. 46, 17, s. Hall-, Jubel-J. Früh-: Frühling (s. d. 1), Lenz, Ggstz.: Spät-J. = Herbst: Im F., seltner: F–s besuchte ich zufällig die Stelle. G. 21, 78; Im vergangenen F. . .; im Spät-J. 27, 208; Der Karpfen streicht .. bei warmen F–en auch schon im Mai. Lenz Nat. 3, 68 etc.; Das holde F. weht’ und glänzte vom Orient her. Hölderlin H. 2, 34 etc. Versch.: Ein frühes J. [1c]. Geríchts-: rundes Jahr, Jahr und Tag [1b]. Gnāden-: ein Jahr, in dem man etwas Einem nach dem strengen Recht nicht Zukommendes genießt, wie z. B. die Wittwe eines Predigers oder Beamten in manchen Gegenden die Einkünfte des Amts noch ein Jahr nach dem Tode des Manns, „Nach-, Wittwen-J.“; ferner ein Jahr, in dem Jemand aus Billigkeitsrücksichten ganze oder theilweise Abgabenfreiheit genießt etc. Grōß-ll: platonisches Jahr. Grǘndlings-: pl., scherzh. st. Jünglings-J. Scherr Nem. 1, 20. Gūt-: (schwzr.) Neu-J., Neujahrsgeschenk, nach dem dabei gewöhnl. Wunsch eines ,,guten Jahrs“, Pictorius; Stalder 1, 504: Das sogenannte G., die ersten Hosen . ., Das sind die Folgen einer Gevatterschaft. Gotthelf 5, 43; Aufs G. hatte sie ihm eine neue Kleidung versprochen. G. 412; 201 etc. Dazu: Gutjahren: das neue Jahr feiern; ein Neujahrsgeschenk geben. Háll-: bei und nach Luther das nach dem Gesetz Mosis alle 50 Jahr gefeierte Jobel-, Jubel- (s. d.) oder Erlaß-J., weil es mit „hallenden Hörnern“ verkündet wurde. 3. Mos. 25, 9 ff.; Jos. 6, 4 ff.; Ein Erlaß- und H., wo nicht gesäet werden durfte und die freie Ernte den Sklaven, Armen und Thieren gehörte. IP. 31, 102. Hēīl-: häufiger aufgelöst: Das Jahr des Heils, das der Geburt Christi als des Heilands, in christl. Zeitrechnung. Hímmels- [5]. Húnde-: ein schlechtes, ein Fehl-J. Gotthelf Sch. 113. Jūbel-: ein Jahr des Jubels; in der Bibel nach hebr. iꝛ jobel, über dessen etymol. Deutung die Erklärer nicht einig sind, s. Gesenius und vgl. Hall-J. das bei den alten Juden alle 50 Jahr gefeierte große Erlaß-J. und danach auch übertr.: Das Frei- und J., der große Welt-Sabbath. H. R. 7, 356 etc.; nam. auch in der kathol. Kirche ein ursprünglich alle 100, dann alle 50, später alle 33 und endlich alle 25 Jahr durch einen großen Ablaß für alle Besucher einer gewissen Kirche gefeiertes Jahr, das „Ablass-J.“, vgl. Luther SW. 29, 298 f., ferner wie „Jubiläum“, ein Fest zur Erinnerung an etwas Denkwürdiges nach Ablauf eines ganzen, halben oder viertel Jahrhunderts, vgl. Jubel- Braut, -Fest, -Hochzeit, -Priester etc. Endlich zuw. auch als Bez. einer langen Zeit: Alle J. einmal, sehr selten. Kírchen-: das Jahr, nach dem man in Kirchensachen rechnet, mit dem ersten Advent beginnend. Kolonāt-: s. Mahl-J. Lêbens- [1e]. Lêhr-: in der Lehre zugebrachtes Jahr, Lehrlings- J., vgl. Wander-, Meister-J.: Wilhelm Meisters L–e. G. 16, III; In diesem Sinne waren seine L–e geendigt. 17, 272. Māhl-: Rechtsspr., als Termin geltendes Jahr, nam. bei der Jnterimswirthschaft (s. d.), auch ,,Kolonat-J.“: Unter den Heuerleuten .. muß insgemein der Anerbe warten bis der Vater stirbt oder abzieht, ehe ist für eine junge Frau kein Platz im Hause offen. Die M–e von Stiefeltern gehen insgemein so weit, bis der Anerbe sein dreißigstes Jahr erreicht. Möser Ph. 1, 09. Über die Etymol. vgl. Gemahl, Anm. Māīen-: (pl.) übertr. Jahre oder Zeit der heitern Blüthe etc.: Die goldnen M–e der Knabenzeit. Sch. 128a, s. Winter-J. Mēīster-: pl., Jahre der Meisterschaft, s. Lehr-J. etc. Mīēth(s)-: ein Jahr in Bezug auf Miethsverhältnisse, ähnlich Pacht-J., -Zeit etc. Miss-: Fehl-J., Jahr des Mißwachses. Gutzkow R. 3, 42; V. 4, 145. Míttel-:
1) ein zwischen andern Jahren in der Mitte liegendes, vgl. Zwischen-J., nam. in Mz., v. der mittlern Lebenszeit. 2) Durchschnitts- J., Jahr von mittlerem Ertrage. Mōnd(en)-: ein nach Mondumläufen bestimmtes Jahr. Mūth-:
1) bei Handwerken ein Jahr der Muthung (s. d.) um das Meisterrecht etc.
2) [1e] plur., die Jahre, in denen man muthig zu sein pflegt. Nāch-:
1) s. Gnaden-J.
2) mundartl. Spät-J. Nēū-: Jahresanfang: Die Hebräer heben ihr N. an nach der Natur, wenn alle Dinge wieder neu grünen etc. Luther 64, 17; Von N. ab oder an; Zu N.; Kurz nach N.; Aufs N. sollte ihn Dieser folgen. G. 15, 141 etc.; auch hin und wider (z. B. in Mecklenb.) masc.: Künftigen N.[–stag] etc.; Einen ein fröhliches N. oder neues Jahr wünschen; Prost (s. d.) N., auch iron. Ferner = Neujahrs-Geschenk, s. Gut-J.: In Häusern, wo es einen guten Weihnachten giebt, erhalten die Dienstboten natürlich kein N. etc., vgl.: Etwas zum Neuenjahr herausnehmen. Weidner 16, U. mund- artl.: Einem das neue J. abgewinnen [ihm zuvorkommen, den Preis abgewinnen]. Sealsfield Leg. 2, 206; 211 etc. Dazu (vgl. Gut-J.): Das Neujahren, d. h. eine ähnliche Mahlzeit wie die Sichelten. Gotthelf U. 2, 41. Nam. als Bstw. oft mit betonter zweiter Silbe: N–s- Geschenk (––́⏑–) etc. Pácht-: s. Mieths-J. Pílgrims-: Jahr der Pilger- oder Wallfahrt, auch übertr.: So lang | die P–e währen [das Leben]. Uz 2, 167. Planēten- [4]. Prōbe-: ein Jahr, das man als Probe des künftigen Berufs durchmacht: Das P. [Noviciat] im Kloster; Im letzten P. [des geheimen Ordens]. W. 18, 200; Der definitiven Anstellung eines Lehrers geht ein P. voraus etc. Prǖfungs-: Jahr, in dem man eine Prüfung besteht. Sch. 420a etc., vgl. Probe-J. Rāūf-: pl., Jahre, in denen man sich zu raufen pflegt: Den Knaben in seinen Tölpel- und R–en. Gervinus Lit. 5, 357. Réchts-: Gerichts-J. Rūhe-: Jahr der Ruhe, z. B. Brach-J., bei den Hebräern Sabbath(s)-J.“, vgl. Feier-J. etc. Schált-:
1) ein eingeschaltetes Jahr. Gewöhnlicher:
2) ein Jahr, in das zur Ausgleichung des bürgerlichen mit dem astronomischen Jahr Etwas eingeschoben ist: In unsrer gewöhnlichen Zeitrechnung ist je das vierte Jahr ein Sch., indem es durch Einfügung eines Schalttages 366 statt 365 Tage hat; Im jüdischen Kalender hat das gewöhnliche Jahr 12, das Sch. 13 Monate. Schóss- [1e]: pl., Jahre des Wachsthums, des In-die-Höhe-Schießens. Schūl-:
1) das Jahr, wonach man in der Schule rechnet, der Lehrkursus bestimmt ist. 2) [1e] pl., Schülerjahre. Sónnen-: durch den Umlauf der Erde um die Sonne bestimmt, im Ggstz. zum Mond-J. Spǟt-: Herbst, s. Früh-J. und Nach-J.: Im verwichenen Sp. Hebel 3, 342; Ein angenehmes Sp. Kohl Südr. 2, 200; Platen 7, 194. Spīēl-: ein Jahr, das hauptsächl. dem Spiel gewidmet ist: Im Sp. [ersten Jahr] der Ehe. Musäus M. 4, 138; Und dann die Kinder So ’was ist angenehm in den Sp–en. Iffland 9, 1, 47. Stérbe-:
1) Todes-J. in Bezug auf eine best. Person.
2) ein Jahr, in welchem ein allgemeines Sterben herrscht, Pest-J. etc. Stérn-: das siderische Jahr, die Zeit, in der ein Planet (insonderheit die Erde) um die Sonne den Umlauf gemacht, so daß er in Bezug auf die Firsterne wieder den ursprüngl. Stand einnimmt. Stūfen- [1e]: bei den Astrologen ein Lebensjahr, dessen Zahl durch 7 oder 9 aufgeht, weil diese als besondre Stufen und Wendepunkte des Lebens angesehen wurden. Als besonders wichtig galt das 7mal siebente, 7mal neunte und 9mal neunte, welches letztre „das höchste St.“ heißt: Im hohen St. .. Ein siebzigjähr’ger Blick.Burmann F. 107; Wie viel wir über das St. hinaus sind. Forster Br. 2, 227; Ich seufze wahrlich nicht um seltne St–e. Hagedorn 1, 41; Er schrieb nicht bis ins St. [hohe Alter]. 209; Wo jene mißlichen Jahre, die bei den Sterndeutern den Namen St–e führen, mit starken Schritten auf mich eindringen. Kosegarten Rh. 3, 144; In ihrem höchsten St–e, nachdem sie 9mal 9 Sommer durchlebt. Musäus M. 1, 106; Auch jenseits des großen St–es. 3, 122; Beklagt .. die junge Frau sein zehntes St. W. 20, 154. Tölpel-: pl., Flegel-J. Gervinus Sh. 1, 251, s. Rauf-J. Trénnungs-: Jahr, in dem man von Jemand getrennt ist. Sch. 14b. Übergangs-: den Ubergang aus einer Zeit in eine andre bildend. Vōr-:
1) niederd., Früh-J., oft bei SDach, s. Matthisson A. 1, 67; WMüller Bibl. 5, 9; 12 etc.
2) ein Jahr, das andern, der Jetztzeit, vorangeht: Es gab. auch Vorwelt, Vorjahrhunderte, | V–e, die .. dich trennen .. von Menschen, die dir Freund geworden wären. Schefer Laienbr. 139. Wánder-: zumeist pl. Jahre der Wanderschaft, bes. bei den Handwerkern, wo sie dem Meisterwerden vorangehen müssen, s. Lehr-J–e: Wilhelm Meisters W–e. G. Wélt- [5]. Wínter-: pl., übertr., Ggstz. Maien-J–e, Bez. des Alters: Die Tugend stählt in W–en | ihn noch mit Kraft auch unter greisen Haaren. Seume Gd. 75. Wítwen-: s. Gnaden- J.; auch, nam. als Mz., Zeit der Witwenschaft. Zúcht-: Z–e, Jahre der Unmündigkeit. Stumpf 241a. Zwíschen-: ein zwischen zweien Zeiträumen liegendes Jahr u. ä. m.