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bejahen
Be~jāhen, tr.: Ja zu (oder von) Etwas ſagen,
zumeiſt: eine Frage mit Ja beantworten, Ggſtz. ver-
neinen: B–de Antwort, Sätze; Per Dio! Das bejah’ ich!
[Das muß ich ſagen] | mein blaues Wunder ſah ich! B.
23a; Alles Bücken, | bejah’ndes Nicken. G. 12, 28; Wald-
hörner ließen ſich in dieſem Augenblick vom Schloß herüber
vernehmen, bejahten gleichſam und bekräftigten die guten Ge-
ſinnungen und Wünſche der beiſammen verweilenden Freunde.
15, 24; Der Zweifelnde überhebt ſich des Beweiſes, wohl
aber verlangt er ihn von dem B–den [Behauptenden]. 31,
340; Sein Tadel wird noch itzt von Vielen nachgeſchrieben, |
die bloß die Kunſt des Mit-B–s üben. Hagedorn 1, 164;
Ob ich die Urtheilskraft in Thieren | b. oder leugnen ſoll. 2,
27; Der andre Wolf bejaht’s [erklärt ſich mit dem gemach-
ten Vorſchlag einverſtanden]. 229; Daß du gefällſt,
muß. wer dich kennt, b. [geſtehen, bekennen]. 208; Jedes
Weib .., | wenn ihre Schande | ein Ritter mit dem Schwert
bejaht [behauptet]. LHNicolai 2, 10; Als, was ihm vor
geahnt, die Augen jetzt bejahten [beſtätigten]. W. 12, 238
ꝛc. Ein Begriff, der lauter Bejahungen enthält. Kant
2, 269; Aus zwei Verneinungen wird eine Wort-Beja-
hung. Rückert W. 4, 206 ꝛc. Der Ausdruck des Bejaht-
Seins. Schelling.
Anm. L. ſchreibt: Dieſe Frage zu bejaen. Da aber
die Bejaung. 11, 450; 29; 5, 63; 9, 184 ꝛc., ſ. San-
ders Orth. 49. Mhd. lautet das Zeitw. „Ja ſagen“ be-
jâzen, oder ohne Vorſilbe: jâzen, ahd. gijâzan ꝛc., vgl.:
Verjachzen in Tſchudi’s Schw. Chr. (Friſch 1, 481); Be-
ja chzen, ſchon als veralt. von Spate bez., der auch: ver-
jahen = b. aufführt (ſ. z. B.: Nicht eine einzige Propo-
ſition, darinnen er’s verjahete oder verneinete. Luther SW.
61, 37) verſch. von verjähen („,erzählen, ſagen, bekennen,
geſtehen“), vgl.: Das magſt wohl für eine Wahrheit jehen.
Uhland V. 342; Luther 6, 109; Verjehen, Verjähen.
1, 459b; Mattheſius Lthr. 194b; Pr. 114; 115; Stumpf
VI ꝛc.; Waldis Pſ. 139, 7; Zwingli 2, 203; 3, 6; 7; 8 ꝛc.
und alterthümelnd: Jch will eure Sünde nimmer verjähen vor
der Welt. Spindler J. 1, 316, vgl. Beichte; I. Gicht; mund-
artl.: jéder, jieder (ſagt er). Frommann 3, 208. Die Bſp.
zeigen, daß das alte bejëhen (Impf. bejâch, Mz. bejâhen)
in unſer b. hineinſpielt. Ungewöhnl.: „bejähen“ =
bereden, im Sinn von: Etwas zum Ggſt. tadelnder Beſpre-
chung machen, ſich darüber aufhalten ꝛc. Gryphius 678, vgl.
Herrig 26, 124. Vralt. auch das von Spate aufgeführte:
Miß-b. = leugnen, verneinen, vgl. Benecke.