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bejahen
Be~jāhen, tr.:
Ja zu (oder von) Etwas sagen, zumeist: eine Frage mit Ja beantworten, Ggstz. verneinen: B–de Antwort, Sätze; Per Dio! Das bejah’ ich! [Das muß ich sagen] | mein blaues Wunder sah ich! B. 23a; Alles Bücken, | bejah’ndes Nicken. G. 12, 28; Waldhörner ließen sich in diesem Augenblick vom Schloß herüber vernehmen, bejahten gleichsam und bekräftigten die guten Gesinnungen und Wünsche der beisammen verweilenden Freunde. 15, 24; Der Zweifelnde überhebt sich des Beweises, wohl aber verlangt er ihn von dem B–den [Behauptenden]. 31, 340; Sein Tadel wird noch itzt von Vielen nachgeschrieben, | die bloß die Kunst des Mit-B–s üben. Hagedorn 1, 164; Ob ich die Urtheilskraft in Thieren | b. oder leugnen soll. 2, 27; Der andre Wolf bejaht’s [erklärt sich mit dem gemachten Vorschlag einverstanden]. 229; Daß du gefällst, muß. wer dich kennt, b. [gestehen, bekennen]. 208; Jedes Weib .., | wenn ihre Schande | ein Ritter mit dem Schwert bejaht [behauptet]. LHNicolai 2, 10; Als, was ihm vor geahnt, die Augen jetzt bejahten [bestätigten]. W. 12, 238 etc. Ein Begriff, der lauter Bejahungen enthält. Kant 2, 269; Aus zwei Verneinungen wird eine Wort-Beja- hung. Rückert W. 4, 206 etc. Der Ausdruck des Bejaht- Seins. Schelling.
Anm. L. schreibt: Diese Frage zu bejaen. Da aber die Bejaung. 11, 450; 29; 5, 63; 9, 184 etc., s. Sanders Orth. 49. Mhd. lautet das Zeitw. „Ja sagen“ bejâzen, oder ohne Vorsilbe: jâzen, ahd. gijâzan etc., vgl.: Verjachzen in Tschudi’s Schw. Chr. (Frisch 1, 481); Beja chzen, schon als veralt. von Spate bez., der auch: verjahen = b. aufführt (s. z. B.: Nicht eine einzige Proposition, darinnen er’s verjahete oder verneinete. Luther SW. 61, 37) versch. von verjähen („,erzählen, sagen, bekennen, gestehen“), vgl.: Das magst wohl für eine Wahrheit jehen. Uhland V. 342; Luther 6, 109; Verjehen, Verjähen. 1, 459b; Matthesius Lthr. 194b; Pr. 114; 115; Stumpf VI etc.; Waldis Ps. 139, 7; Zwingli 2, 203; 3, 6; 7; 8 etc. und alterthümelnd: Jch will eure Sünde nimmer verjähen vor der Welt. Spindler J. 1, 316, vgl. Beichte; I. Gicht; mund- artl.: jéder, jieder (sagt er). Frommann 3, 208. Die Bsp. zeigen, daß das alte bejëhen (Impf. bejâch, Mz. bejâhen) in unser b. hineinspielt. Ungewöhnl.: „bejähen“ = bereden, im Sinn von: Etwas zum Ggst. tadelnder Besprechung machen, sich darüber aufhalten etc. Gryphius 678, vgl. Herrig 26, 124. Vralt. auch das von Spate aufgeführte: Miß-b. = leugnen, verneinen, vgl. Benecke.