Faksimile 0826 | Seite 818
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innern
Innern, tr. und refl.: nur in Zſſtzg.
Anm. Ahd. innarön, mhd. inren, machen, daß Je-
mand inne wird, unſer „Er-i.“, wo „er“ den Bezug des
„Wieder“ hervorhebt.
Zſſtzg.: Er-: eine in Jemand ruhende Vorſtellung
in Einem wieder wach, ins Bewuſſtſein rufen, vgl.:
Daß das Alte, halb Erloſchene und Verwiſchte freier, reiner
und tiefer wieder in die Seele, in das Jnnere hereingenom-
men, in dieſelbe verwebt, erinnert wurde. Auerbach SchV. 29
ꝛc. 1) tr.: Einen e., ihm Etwas ins Gedächtnis rufen,
ſei es abſichtl. oder unabſichtl., dies Letztere natürlich
immer, wo das Subj. nichts Perſönliches iſt; das
Erſtre, wenn das ins Gedächtnis zu Rufende mit
„wegen“ ꝛc. beigefügt wird. Sonſt ſteht es allgm. mit
„an“, wofür in der gehobnen Rede, wie in der ältern
Spr., auch der Genit. ſteht und nam. bei allgm. ſächl.
Fw. (ſ. Es) auch der Accuſ. (vgl. 3b), oder es iſt ein
abhängiger Satz: Jeder Platz erinnert mich hier an meine
Jugend; Erinnre mich gelegentlich wegen des Briefes, daß
ich den Brief ſchreibe; wie ich Das machen ſoll ꝛc.; Einen
an ſein Verſprechen e. ꝛc.; mit Genit.: 1. Kor. 4, 17;
15, 1; 3. Joh. 10; Erinnre mich nicht jener ſchönen Tage!
G. 13, 27; Die Liedermacher ihrer Pflicht zu e. Hagedorn 3,
XIX; L. 13, 83; Wie Apollo mit ſanftem Ohrzupfen ihn
ſeines niedrigeren Berufs erinnert habe. V. Ländl. 2, 289;
Roſalinde wurde mit einer ſo ſchmeichelnden Ungeduld ihres
Verſprechens erinnert. W. 19, 161 ꝛc., ferner vgl.: Der
Tröſter wird euch e. alles Deß, das ich euch geſaget habe.
Joh. 14, 26 und: Ich muß dich Solches täglich e. Spr.
22, 19; 2. Tim. 2, 14; 2. Petr. 1, 12 ꝛc., ſeltner: Kam
an den Hof und erinnerte die Briefe ſeiner Naturaliſation.
G. 28, 334, brachte ſie in Erinnerung, mahnte darum
ꝛc. Das perſönl. Obj. bleibt zuw. fort: Die Muſik
erinnert [Einen] ſehr an eine Mozart’ſche Sonate; Jſt mir
Nichts von ihr geblieben, | nicht ein [mich] ſüß e–d Pfand, |
daß die Fernen ſich noch lieben? Sch. 54b ꝛc. 2) tr.:
Etwas e.: a) Einem Andern Etwas ins Gedächtnis
rufen, ihn daran e. (1), es in Erinnerung bringen:
Nur diejenigen Gegenſtände vorzunehmen, welche erinnert
wurden. G. 22, 99; Verzeihen Sie, daß ich’s erinnere. Zelt.
1, 295; Die Umſtände .. verdienen erinnert zu werden.
Niebuhr Leb. 5; 10 ꝛc. b) ſich Etwas ins Gedächtnis
rufen, Desſelben wieder gedenken, es im Gedächtnis
haben (ſ. 3e): Nichts erinnert’ ich mehr von dem ſechzig-
jährigen Drangſal. Baggeſen 2, 345; Die Geſtalt der reizen-
den Tänzerin ſchwebte ihm bald wieder vor und er konnte das
[häßliche] Gegenbild, das er vorAugen ſah. nicht e. Muſäus
M. 2, 149; Unter den Gemälden, die ich beſtimmt erinnre.
Niebuhr Nachg. 157; Feuer zweier Entzückungen, der erinner-
ten und der gehofften. IP. 21, 28 ꝛc. c) eine tadelnde
Bemerkung in Bezug auf Etwas machen; auf etwas
Vergeßnes, Fehlendes, einen Fehler aufmerkſam machen:
Dagegen läſſt ſich noch Etwas, Manches, Viel e. [monieren];
Man kann nie Etwas ſo gut machen, daß er Einem nicht Et-
was dabei zu e. hätte. 3) retl.: ſich entſinnen, ſich
einer frühern Vorſtellung noch bewuſſt ſein oder es wie-
der werden: a) mit abhängigem Satz: Ich erinnre mich,
daß ich ihn dort geſehen habe, ihn dort geſehen zu haben
(vgl. e) ꝛc.; ferner mit Genit.: 2. Tim. 1, 5; Daß er
ſich meiner bei Seiner Majeſtät ſo günſtig e. wollen. L. 12,
504; Ich erinnere mich noch genau jedes Umſtandes dabei ꝛc.
b) zuw. auch mit ſachl. Obj. (ſ. 1): Das erinnr’ ich
mich wieder. G. 4, 142; Ein Buch, deſſen eigentlichen Titel
er ſich nicht mehr erinnert. Moritz Reiſ. 1, 20; Er erinnerte
ſich die fromme Rührung ꝛc. Tieck 16, 117; Alles, was ich
mich davon e. kann. W. 16, 172, wobei Manche das
reflex. Fw. in den Dat. ſetzen: Von der ich mir jetzt nur
ſo viel erinnere. IFReichhardt Vertraute Briefe (Amſterd. 1810)
1, 360; Vom eigenen Geſchlechte kenn’ ich Niemand, | er-
innre mir kein weibliches Geſicht, | als meines nur im Spie-
gel. Schlegel Sturm 3, 1 ꝛc., was doch nur bei einem ab-
ſichtlichen Ins-Gedächtnis-Rufen berechtigt erſcheint
(ſ. 7), wie: Ich zögre, dieſen Schritt mir zu e. Ruge Rev.
2, 21 ꝛc. c) Sich an Etwas e. G. 15, 14; Du könnteſt
dich allenfalls noch an uns e., Deiner (ſ. a) e. wir uns recht gut.
Höfer Leb. 99; Sie e. ſich ohne Zweifel aus Jhrem Ovidius an
die ſchöne Semele. W. 2, 152 ꝛc. d) Sich auf Etwas e.
(vgl. beſinnen). Gutzkow R. 2, 152; 5, 171; Holtei Nobl.
1, 119; Kapper Vorleb. 1, 46; 252. e) mundartl.
(in Norddeutſchl.) auch zuw. ohne refler. Fw., z. B.:
Wiewohl er [ſich] mit Dank erinnerte, daß ſie ihn .. aus-
gezeichnet .. hatten. Niebuhr Leb. 61; Ich erinnere [mich],
wie ihm der Ausbruch des Revolutionskriegs lieb war. ebd. ꝛc.
4) unperſ. (ſ. Herrig 18, 108) = ich erinnere mich,
z. B.: Ja, mich erinnert’s, wie ꝛc. Arndt E. 13, daß ꝛc.
50; Wenn es mich richtig erinnert [wenn ich nicht irre].
195; Am lauteſten war Armin’s berſtender Seufzer. Ihn
erinnerte es an den Tod ſeines Sohnes. G. 14, 138 ꝛc.
5) der Infin. als ſächl. Hw. = Erinnerung (ſ. d.),
Gedächtnis, z. B.: Hat ... zaubermächtig alſobald ver-
ſchlungen | all mein E. [alle meine Erinnerungen]. Cha-
miſſo 3, 26; Ehre .. | des E–s werthen Schatz. G. 6, 115;
Wie ſeinem E. ein überliefertes Gut niemals verſagte. 18,
232; Des Künſtlers, der .. ein dankbares E. verdient. 24,
45: Gutzkow R. 5, 9; König Leb. 1, 177; Lewald W. 3,
72 ꝛc. (ſ. 7). 6) Der Erinnerer. Forſter Sak. 149;
W. 23, 71; HB. 1, 10; 246 ꝛc., auch von perſonific.
Ggſtdn: Wo ſein deſpotiſcher Geiſt an dem Geſetze der Frei-
heit ſo ungeſtüme Erinnerer fand. Sch. 792b ꝛc. Über die
Form des Femin. ſ. Abenteurer. Erinnerung
(ſ. u.). 7) Zſſtzg. nam. Zurück-e., in die Erinne-
rung zurückrufen, während „e.“ auch bez.: in der Er-
innerung bewahren, z. B.: Wenn ich mir die Jahre zu-
rückerinnere [3b]. G. 15, 89; Man mag ſich [Acc.] hier an
Rom gar nicht zurück-e. 23, 232; Jede Sorge, jedes ängſt-
liche Zurück-E. [5], was war. 9, 335; Zärtlicher kann die
Mutter ihr Kind .. an verfloſſene ſelige Zeiten kaum zurück-e.
H. R. 7, 209; Moritz R. 1, 115 ꝛc. In den ungetrenn-
ten Formen auch: Ausruhen, mich rück-e. und an Sie
ſchreiben. G. 14, 203; Sein Geräuſch iſt mir Melodie, rück-
e–de Melodie. 9, 317; Was ſie geſehn, gehört an dieſem
ſchönen Orte, | ſprach ihre Zunge nie beim Rück-E. aus. W.
20, 333. Ver-, tr.; verinnerlichen: Zu äußern In-
neres und Äußres zu ver-i. Rückert W. 3, 62; Die Anſchau-
ung zur Vorſtellung verinnert. Steudener (Herrig 19, 297).