Hulde
hulden
huldig
Huldkeit
huldigen
Huldin
Huldschaft
Húld~e, f.; –n:
s. Huld 2 und Hold II4. —
~en: 1) intr. (haben): Einem h. (heute gewöhnl.: huldigen), seine Oberherrschaft anerkennen und ihm Treue geloben, s. Huld 2: Einem Andern h. und schwören. 8, 1b; Werdet ihr dem Sohn nicht h., so ist keine Gnade mehr da. 5, 131b; 1, 376a; Hat dem Papst von neuem gehuldet und geschworen. L. 159a; 17b; 371b etc.; dazu im Partic. mit aktiver Bed.: Gehuldete und geschworene [s. d.] Knechte. B. 21b etc. — Dazu: Hulder, Kourmacher, Liebhaber, s. 11, 625 etc.; Hat die Landschaft Ihro Fürstl. Gnaden, meinem Herrn, die Erbholdung gethan. 3, 136, dem zur Regierung gelangten Erben gehuldigt. — 2) intr.: Einem h., ihm hold, geneigt sein, und refl.: Mit der Stadt St. Gallen huldet er sich treffenlich. 371b = „ein guter Freund der Stadt“. —
~ig, a. (~keit, f.): 1) s. Hulde 2: durch seinen Eid verpflichtet, Einem als Herrn „hold und gewärtig“ zu sein, z. B.: Daß ein höriges Kind sich .. außer Hofrecht besetze und einem andern Herrn h. mache. Ph. 3, 187 ff. — 2) Huld habend = huldvoll, hold (s. d.) = wohlgeneigt, milde, sanft, lieb, anmuthig etc., mit der Nbnf. „holdig“, z. B.: Daß die Empfänger, die h–en, | möchten die Mängel entschuldigen. Mak. 1, 56; Sei h., wenn du einen Gast hast! 135; Laß deine Unhuldigkeit. 2, 123; Harrten ungeduldig, | ob h. jetzt der Schah sei oder noch un-h. Rost. 56a; 91b; Nal. 250; Morg. 1, 132; 184; 2, 53; 304; Himmels-h. [hold wie der Himmel]. 1, 70; Minne-h. [liebeshold]. 148 etc. — Du holdigstes Kind. 316; Die unholdigen Schwestern [,,die Hulden“]. 1, 179; Den unholdigen [unangenehmen] schwarzen Steppenstaub. Südr. 2, 99; Liebe . .. giebt Holdigkeit der Tugend. A. 9, 199) etc. —
~igen, intr. (haben): Einem h., hulden (s. d. 1), auch oft übertr.: Einer Ansicht h., sie anerkennen, als die seinige bekennen; Der herrschenden Mode, der Zeit h., sich ihr fügen; Einer Dame h., ihr seine Verehrung zu erkennen geben; Dich huld’gend zu empfangen. 13, 230; Völker, die den . . . brünstigsten Naturkulten h–d, im bacchantischen Sinnenjubel ihr Dasein verluderten. Verm. 1, 91; Huldige dem Genius! H. 2, 87; Jede Brust . . . huldiget der furchtbarn Macht, | die richtend im Verborgnen wacht. 58b; Sie fanden sich in Ihres Vaters Armen, | in einer neuen Welt, die Ihnen huldigt. 347a etc. — Das Partic. oft wie von einem Trans. (vgl. folgen, schmeicheln etc.): Wollt gehuldigt, wollt vergöttert sein. Rh. 3, 373; Dem gehuldigten Lehnherren. 1, 176; Die gehuldigte Herrscherin dieser schönen Besitzung. Erl. 6, 85 etc., seltner sonst tr.: [Schiller hat] laut die griechische Götterwelt lobsingend gehuldigt. bei u. versch.: Dann lassen wir ein Schiff vom Stapel laufen, | das wir ihr h. [h–d weihen] und , Esther’s Freude“ taufen. Schausp. 87. — Dazu: „Erneute Huldigung verstatte mir! | Zu ewigen Vasallen nimm uns an. 13, 243; Liebe ist freiwillige Gabe, | Schmeichelei Huldigung. 434; Die stillen Huldigungen, | die deines Herzens Adel dir errungen. Sch. 1, 112 u. o., ferner: Deine Füße küssen als dein Huldiger [vgl. Huldig 1] oder demüthiger Sklave. Acc. 2, 42 etc., veralt.: Brand-Huldiger. Max 292 = Brandmeister (s. d.) etc. — Zsstzg., z. B.: Um mir eine Pension aus den geflüchteten Landeskassen zu er-h. [durch H. zu erwerben]. Kl. 2, 394; Leben, wie du, von Lieb’ umhuldigt [von h–der Liebe umgeben]. 2, 59; Eine Flasche Madera von meinem Schüler zu gehuldigt [als Huldigung, Zeichen der Verehrung zugesandt]. 4, 164 u. ä. m. —
~in, f.; –nen: s. Holdin. —
~schaft, f.: s. Holdschaft.
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