gehorsam
I. Ge~hōrsam, a.:
bereit zu gehorchen (s. d.), gehorchend: Einem, dem Herrn, seinem Wort, seiner Stimme, seinen Geboten, Befehlen g., in allen Stücken g. sein etc.; Daß ihm Wind und Meer g. sind. 8,–27; Sie gehorchen mir mit g–en Ohren. 2. 22, 45; Ganz Jsrael war ihm g. [erkannte ihn als Herrn]. 2. 30, 23; Der dem vaterländischen Ruf g., | taub für Liebe zog der Schlacht entgegen. 4, 286; G. giebt das aufgethane Roß | die Krieger von sich, die sein Leib verschloß. 31b etc. — Oft ironische Abweisung (vgl.: Ich danke etc.): Du ladest mich in deine Berge ein. G–e Dienerin! Nem. 1, 116; G–er Diener (s. d.)! sucht euch einen andern Maulaffen. Acc. 1, 186 etc. — Verstärkt, z. B.: Aller-g–st bitten; Deinem unterthänigsten und treu-g–sten Knechte. 31, 416; Eine Art von unterthänigen, pflicht- g–sten Freunden. HB. 1, 71 etc. — Ggstz.: Un-g.
Anm. Ahd., mhd. (ge)hórsam etc. Der Zusammenhang mit „hören“ tritt nam. 2. 22, 45 und etc. hervor. Mundartl. findet sich auch: Weil die Nacht gar gehörsam ist. Sonn. 109, man Alles dann deutlicher hört, s. auch II; veralt.: Die Stadt Zürich war Kaiser Adolfen von Nassau behorsam. 487b etc. Gedehnt: G–ig. 2, 7; Des un-g–lichen Ausbleibens halber. M. 5, 97 etc. Das Hw.: (Un-)G–keit wird meist durch II ersetzt.
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