Gehörn
Gehörn, n., –(e)s; –e: Geweih, die Hörner eines
Thiers als Einheit zuſammengefaſſt; weidm. immer
beim Rehbock, dagegen nur beim Spieß- und Gabel-
hirſch (ſpäter Geweih), ſ. Laube Brev. 256, doch bei
Schriftſt. allgemeiner: Ein weißer Hirſch .. mit ſechszehn-
zackigem G–e. B. 70a; Wenn der Damhirſch Reif trägt am
G–e. Freiligrath 1, 313; Ein Hirſch, der ſein G–e nur | vor
Kurzem abgeſetzt. Lichtwer 121; Widerſinniges G. ꝛc. —
Seltner ſonſt ſtatt Horn, z. B.: Sternenfürſtin, hell im
G., .. Luna. V. Hor. 1, 295; Geſchnellt vom ſtraffen G–e |
.. der Pfeil. 1, 328.
Anm. Veralt. Nbnf. Gehorn. Ryff Th. 3; Gehürn.
ebd.; Eppendorf 66.
Zſſtzg. weidm. vom Hirſch, z. B.: Fāūſt-: Hand-
G. — Gābel-: mit zwei gabelförmigen Enden. —
Hánd-: oben breit mit handförmigen Enden. —
Krōn(en)-: mit vielen Enden oben auf der Stange,
ſ. Krone 28.
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