hofieren
Hofīēren, intr. (haben):
1) sich in festlicher Geselligkeit erfreuen, schmausen etc.: Euch Schwärmern, die ihr alle Tage hofiert, alle Tage zu Gaste seid. 12, 247; Die Werber tanzten und hofierten. 78b [Od. 18, 305]. — 2) (s. 1) zur Erheitrung, Kurzweil bei festlichen Gelagen etc. beitragen, z. B.: Da thät er einen Narren spüren | mit Bocks- und Affensprüng h. 2, 120, nam. so von Spielleuten, musicieren, z. B.: Der Herold behändigt .. Phemio ein .. Härpfen, darauf zu spielen und h. 2b etc., s. und übertr.: Wunniglich hofiert | der Vögel Schaar mit süß- und schönen Tönen. auch: Daß er Gott hofiert [preist, lobt] und danket. 5, 355b, vgl.: Man muß dem Teufel das Kreuz ins Angesicht schlahen und nicht viel pfeifen noch h. 6, 4b etc. — 3) (s. 1) tr.: Einen mit Branntwein h., traktieren, vgl. 4. — 4) Einer Person h., ihr den Hof (s. d. 4) machen, zu Gefallen leben, schmeicheln etc., s. Höfeln 2: 4, 30; 14, 21; Wie es an den Höfen geht, daß man warten, h., wedeln muß. Br. 1, 179; Der Pater Euch ja h. thut. 7, 173; F. 16; 94; 8, 20a; Der seiner minniglichen Ameie .. hofierte. Ph. 3, 86; Konnte ihr [der Natur] Jemand darum h., eh er entstand? 105b; Bald hofierst du Deutschland’s Braga. 113 etc. — Veralt. auch übertr.: Dem Geschmack, dem Mund h. [schmeicheln]. s. — 5) stattlich Hof halten, stolzieren, prangen etc. ebd. — 6) seine Nothdurft verrichten, auf den Hof (s. d. 1) gehen, wohl ursprüngl. scherzh. Wortspiel mit 4, vgl. Appellieren [nach „Speier“] = speien etc.: Wer soviel frisst, Der muß, | mit Gunst! auch viel h. 27b; Die Kinder h. in den Stuben. 7, 171; Der ihm im Bart lässt umgrasen, Dem hofiert man zuletzt gar ins Maul (Sprchw.). 1122b; 526b; 1, 176 etc.
Anm. In allen Bed. schon mhd., jetzt nur noch gw. in der 4 und 6; veralt. Partic.: Gehofiert, nicht bloß 311a, sondern auch noch M. 1, 109.
Zsstzg.: Be-[6], tr.: bescheißen etc.: Wer ein Hekatebild gottlos behofiert. Droysen A. 3, 441 u. ä. m.
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