Faksimile 0757 | Seite 749
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herrisch
Hérrisch, a.:
1) s. herrig. 2) in der Weise von Herren:
a) Daß er sich h. kleidet [nicht nach Bauern-, sondern nach Herrenweise], geht ja Niemand ’was an. Auerbach D. 4, 184; Einige Häuser erschienen so h., daß man in den Besitzern mit Recht reiche Dorfmagnaten vermuthete. Keller gH. 1, 38; So h–e Knechte seien nicht zu brauchen. Kompert Pfl. 1, 110 etc., s. Schm. und vgl.: Die Häuser sind nicht herrschelig, aber stattlich. Gotthelf Sch. 2; Halbherrschelige, auch halbleinerne Männer. 3, d. h. halb in Herren-, halb in Bauerntracht. 340 etc.
b) der in
a) schon hervorschimmernde Begriff der Überhebung tritt noch schärfer hervor, wenn h., wie gewöhnlich, das verletzende Benehmen bezeichnet, womit man Andern gebieterisch entgegentritt (vgl. An-, Zuherrschen): Zum anmaßenden, h–en Wesen. Börne 5, 216; Diese war schon h–er und schulmeisterlicher. G. 21, 47; Das H–e des Löwen, die Nachgiebigkeit der übrigen untergeordneten Geschöpfe. 31, 182; Kupido . ., bist nun h. und Meister im Hause geworden. 8, 32; Denen Rom im Glück h. begegnet hatte. JvMüller 1, 210; Von diesen trotzig h–en Gemüthern | sich meistern lassen. Sch. 456b; 117a; H–er Trotz. V. 3, 7; Mit dem h–en Anstand eines gelehrten Diktators. W. 7, 190 etc., vgl. auch hier (s. a): Es gehörte eben zu der lauten herrscheligen Art und Weise der Menschen. Auerbach D. 4, 18. c) (s. b) übertr. auch auf Nichtpersönliches: Ward bald durch einen h–en [gebietrisch zwingenden] Beruf wieder zurückgeführt [zur Poesie]. G. 33, 66; Mit Thürmen und mit Hallen ragt h. [die Gegend beherrschend] aus der Stadt | das einst so arme Kloster. Reithard 79.
Zsstzg. s. Herrig und die von Herrlich, wobei zu bemerken, daß die Endung „isch“ ohne übeln Nebenbegriff steht (vgl. sonst kindisch, weibisch etc. neben: kindlich etc.), wie in: römisch, preußisch etc., z. B. (s. Zsstzg. von Herr): Āūs-: einem fremden Landesherrn unterworfen. Chōr-. Fischart Garg. 22a. Dēūtsch- [1]: den deutschen Herren gehörig. G. 26, 65. Dōm- [1]: Das d–e Rom. V. Ant. 2, 261. Sélbst- [2]: Den s–en Naturen, die nicht übel Lust haben, der Welt das Beste mit Gewalt aufzuzwingen. Kühne Freim. 73. Zwing- [2]. Jahn M. 123 u. ä. m.