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herrig
Hérrig, a.:
Herren gehörig, in Zsstzg. z. B.: Ein-, zwei-, drei-, vier-h., -herrisch, seltner: -herrlich, z. B.: In dem zwei-h–en Grenzorte. König Leb. 2, 132; Drei-h–e Herrschaften, wo Einer den Wildbau, ein Anderer die Fraiß oder Cent und ein Dritter die landesfürstliche Obrigkeit besitzet. Adelung; Viel-h–e oder gemeinherrschaftliche Obrigkeit. Glück Pand. 3, 193; Siburg wäre dreiherrisch oder käme dreien Herren zu, die Männer dem Fürsten, die Weiber den Kanonicis, die Kanonici dem Teufel. Weidner 70 etc. S. Zsstzg. von Herrisch und Herrlich.