Heiß
II. Hēīß, n. (m.), –es; –e: nur in Zſſtzg.: Ge-:
n., der mündliche Befehl, die Weiſung, wodurch man
Einen Etwas thun heißt, namentl. in den Verbind.:
Ohne G. Berlichingen 54; V. H. 1, 344 ꝛc.; Auf Jemandes
G. G. 19, 76; 31, 93 ꝛc. — Mz. ſeltner, z. B.: In
Befolgung der Regeln des Wohlſtandes und der G–e der Mo-
den. FHJacobi 5, 43; Den Weg deiner G. Luther 1, 522a
= Gebote. Mundartl. auch: Der G. (auch mhd.)
= die Verheißung, Zuſage, Schm., vergl.: Der
Jud ſagt’s ihm zu, der Edelmann nahm den zu Zeugen das
Verheiß des Juden. Weidner 64 ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.