Heiß
II. Hēīß, n. (m.), –es; –e:
nur in Zsstzg.: Ge-: n., der mündliche Befehl, die Weisung, wodurch man Einen Etwas thun heißt, namentl. in den Verbind.: Ohne G. 54; H. 1, 344 etc.; Auf Jemandes G. 19, 76; 31, 93 etc. — Mz. seltner, z. B.: In Befolgung der Regeln des Wohlstandes und der G–e der Moden. 5, 43; Den Weg deiner G. 1, 522a = Gebote. Mundartl. auch: Der G. (auch mhd.) = die Verheißung, Zusage, vergl.: Der Jud sagt’s ihm zu, der Edelmann nahm den zu Zeugen das Verheiß des Juden. 64 etc.
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