heirathbar
Geheirathe
Hēīrathbar, a.: reif zur Ehe, mannbar. OLudwig
Thür. 1, 501; Schelling 2, 2, 244. — Ge~hēīrathe, n.,
–s; 0: das Heirathen (verächtl.). Jfland 9, 2, 5.
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