heirathen
Hēīrathen, tr. und intr. (haben):
eine Heirath schließen: Er heirathet meine Schwester; Sie heirathet meinen Bruder; Die Beiden werden einander h.; Wann h. Sie?; Reich, gut, glücklich, unglücklich h., eine reiche, gute etc. Heirath thun. Auch: Etwas durch eine Heirath erwerben, bekommen (er-h.): Ein bedeutendes Vermögen h.; Das Rauchen ist ein Laster, aber du hast es einmal mit geheirathet. 1, 208 etc., ferner: Um eine reiche Person, nach Geld h., eine reiche Person zu h. suchen; Einfluß der Weiber, die, aus fremden Familien herüber h–d, oft den Charakter ganzer Stämme verändern. 18, 217; Daß er in eine achtbare Familie heirathete. Malk. 2, 308; Eine Thebanerin, die er vor geraumer Zeit nach Athen geheirathet. 21, 221; Sie erwartet einen Liebhaber oder, eigentlicher zu reden, einen Heirather. 27, 152 etc. Ver- alt.: Deß Haus, zu dem sie jüngst geheurath haben. reißer 63a. — Mehr mundartl. auch statt ver-h. (s. d.) refl. und im Partic.: Bis wir geheirathet waren. G. 221; 281; Die Neugeheiratheten. M. 1, 369; War dein Prophet .. nicht geheirathet? Mak. 2, 155; Sich zu ver-h. oder vielmehr „sich zu h.“, wie man in Schwaben sagt. (1857) 1, 371; 15, 452 etc., auch so tr. übertr.: Das Kupfer wird zu großen Ehren kommen, denn man’s in viel Münzhütten zum Silber heurathen [fügen, um dies zu legieren] wird. 3, 1, 468 Z. 16).
Anm. In Gedichten zuw. –– ⏑, z. B.: Willst du mich h.? (Reim: Dukaten) V. 1, 205; Phil. 64 etc. — Daneben: Michel thut mich heuren. 3, 46; Heuren wollt’ ich sie. Kr. 68; Sein wonniges Liebchen zu heuern. Arm. 47, vgl.: Verheire dich mit ihr. 1. 38, 8 in der Ausg. 1523, (später: Nimm sie zur Ehe). — In der Basler Bibel von 1523 noch als ,,ausländig“ erklärt durch ,,mannen, ehelichen“.
Zsstzg. vgl. die von freien, z. B.: Áb-: Einem die Tochter a. etc. —
An-: durch Heirath an Einen bringen, sich anschaffen, in den Besitz kommen: Sich ein großes Vermögen a.; Angeheirathete [im Ggstz. der Bluts-] Verwandte; Der angeheirathete Neffe von Herrn Pix zu werden. Freytag Soll 2, 376; Ich denke ihm eine der reichsten Erbinnen anzuheirathen. Gotter (Dyk Th. 8, 60); Das Ver- erben der Werkstätten durch A. Riemer G. 2, 53; Ihr Mann, dem sie angeheirathet worden. Waldau N. 3, 30, wobei der Begriff des Losschlagens an Einen hervortritt, doch vgl.: Antrauen. —
Aūs-: veralt., mundartl. aussteuern und ver-h. —
Be-: veralt., mundartl. ver-h. — Eīn-, tr. und meist refl.: Einen, sich durch Heirath in eine Familie, Innung, Stelle etc. bringen, vgl. hinein-h.: Die nachgeborenen Kinder ziehen, wenn sie sich nicht e. [in einen Hof etc.], unweigerlich in die Fremde. Höfer V. 123; Das Wappen des Hauses mit demjenigen der eingeheiratheten Frauen verbunden. Keller gH. 4, 341; Ein junger Gelehrter, der sich jetzt nicht unter die Professoren einheirathe, werde dort verfolgt. Pröhle J. 49 etc. — Er-: durch Heirath erwerben: Sie hatte mit ihrem Manne noch eine ganze Sippschaft .. erheirathet. Auerbach Dicht. 2, 8; Der sich von seiner Mündel und ihrem Golde nicht trennen mag und daher beide e. will. Börne 5, 248; 1, 279; Da er zu seiner Ersparnis noch ein kleines Vermögen erheirathete. V. Br. 1, 5; L. 1, 413 etc. —
Hinēīn-: durch Heirath in Etwas hineinkommen oder bringen, vgl. Ein-h.: Das Haus Lenz und Söhne, in das sich dieser Mann als einfacher Kommis vor sechs Jahren hineinheirathete. Gutzkow Lenz 11; Jede Gemeinde sucht sich zu hüten, daß nicht arme Leute in sie h. Kinkel E. 413. —
Míß-: eine Mißheirath (s. d.) thun (selten): Er hat mißgeheirathet. Campe. —
Mít-: durch die Heirath mitbekommen, mit in den Kauf nehmen: „Er wird die Häßliche nehmen, weil er 20,000 Thaler mitheirathet“. D. h., er wird das Geld nehmen und die Häßliche m.; Er hatte sie mit der Pfarre, wo sie als Wittwe von seinem Vorgänger sitzen geblieben war, mitgeheirathet. Gutzkow Bl. 1, 14. — Ver-, tr.: eine Person — und refl.: sich — mit einer Person durch Heirath verbinden: Seinen Sohn, seine Tochter, sein Mündel v., ugw. mit Auslassung des Obj. 1. Kor. 7, 38; Der Prediger darf sie nicht mit einander ohne Zustimmung der Eltern v. [gewöhnlicher: trauen]; Seine Tochter mit einem reichen Mann v., wobei die Abhängigkeit der Ehe als eine wechselseitige erscheint, — sie an einen oder (mehr in gehobner Rede z. B. G. 19, 108; Zinkgräf 1, 261) sie einem reichen Mann etc. v., wobei dieser mehr als der Herr erscheint, in dessen Abhängigkeit sie kommt; Sich ver-h.; Sich wieder ver-h., s. Wieder-h.; Er hat sich mit einer Bürgerlichen, — sie hat sich mit einem Adligen, — sie haben sich mit einander verheirathet; Sich an eine Person ver-h., so ein Haus voll Kinder. Weidner 302 etc. und im Partic.: Er, sie ist schon verheirathet, ist noch un- verheirathet; Die geborene Weber, nun verheirathete Schmidt etc. Mundartl. so auch: heirathen, wobei aber im Hochd. der Begriff der wechselseitigen Verbindung zurücktritt, indem z. B.: Ein geheiratheter Mann nicht eigentl. einer ist, der sich mit einer Frau ehelich verbunden, der eine Frau genommen, sondern vielmehr einer, den eine Frau genommen hat etc. Mundartl. auch statt verloben (s. Heirath, Anm.): Jst das Meitschi verheirathet? Gotthelf G. 126 etc.; ferner: Einem Etwas ver-h., an-v., es ihm durch den Ehevertrag als Eigenthum zusprechen. Schm., vgl.: Der arme Georg verheirathet sich die Auszehrung an. Zschokke 8, 55, bekommt sie in Folge der Heirath, gleichsam als Mitgift u. ä. m. — Die Verheirathung, Wiederverheirathung. —
Wég-: heirathend wegnehmen: Willst mir das Mädel vor der Nase w.? etc. —
Wīēder-: eine neue Ehe eingehn: Der Wittwer, die geschiedne Frau heirathete wieder. —
Zusámmen-: durch Heirath zusammenbringen: Daß dieser Reichthum zuletzt in wenige zusammengeheirathete Familien kam. JvMüller 1, 69; Zusammengeheirathete Kinder, die durch Heirath eines Wittwers mit einer Wittwe etc. bezüglich aus deren frühern Ehen zusammenkommen etc.
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