Faksimile 0738 | Seite 730
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Heirath
Hēīrath, f.; –en; –s-: die Verbindung zweier
Perſonen zum ehelichen Stand: Auf die H. [Freite]
gehn; Eine H. ſchließen, vollziehn; Zur H. ſchreiten;
Eine H. [Partie] ſtiften, machen, die eheliche Verbin-
dung Zweier zu Stande bringen; „Wenn ich Jhrem
Sohn meine Tochter gebe, ſo thut er eine reiche H.“ Und ſie
eine gute; Er erleichterte das Recht des Anſiedelns, des Mei-
ſterwerdens, der H–en. Gutzkow R. 6, 120 ꝛc.
Anm. Zſgſtzt. aus heiv (goth. Familie) und rât, alſo
zunächſt: „die Ausſtattung und der Akt darüber“. Schm. 3,
148; 2, 131; mundartl. noch der Ehevertrag, die Verlobung,
ſ. Verheirathen. Dazu (ſ. III. Ehe, Anm.) ahd. hiwo,
hîwa, Gatt-e, -in; hiwan mit der Nbnf. hiuwan, ſich ver-
ehelichen ꝛc. und ſo denn hîrât, mhd. auch hiurât (daher auch
nhd. die Nbnf. Heurath, vgl. mhd. hîwische mit der Nbnf.
hiuwische, Hausſtand, Familie). In der ältern Sprache
und mundartl. wie ahd. und mhd. auch (vgl. Rath, Zierat)
masc., z. B.: Bis dich Gott mit einem ehelichen Heurat thut
berathen. Schaidenreißer 63a; 7a; 11b; 1. Macc. 10, 15
ꝛc., wozu auch die Form des Bſtw. Heiraths- ſtimmt.
Mundartl. auch: der, die Geliebte. Schm.
Zſſtzg. ſ. die von Ehe, nam. Míß-: eine Heirath
zwiſchen zwei nicht zu einander paſſenden Perſonen,
nam. die Heirath einer nicht ebenbürtigen Perſon: Es
giebt den Menſchen Nichts mehr zu reden, als wenn einmal
eine Heirath geſchieht, die ſie nach ihrer Art eine M. nennen
können und doch ſind die M–en viel gewöhnlicher als die Hei-
rathen; denn es ſieht leider nach einer kurzen Zeit mit den
meiſten Verbindungen gar mißlich aus. Die Vermiſchung
der Stände durch Heirathen verdienen nur inſofern M–en ge-
nannt zu werden als der eine Theil an der angebornen, an-
gewohnten und gleichſam nothwendig gewordenen Exiſtenz des
andern keinen Theil nehmen kann ꝛc. G. 17, 222; Ehe du
jene M. vollzogen | mit dem verhaßten widrigen Geſchlechte.
FSchlegel Al. 21; Tieck A. 2, 33 ꝛc. Zwíſchen-:
wechſelſeitige Verbindung zweier Familien durch Hei-
rath: Andere Familien, mit denen die Grosvenors durch eine
Z. (intermarriage) verbunden ſind. Kohl E. 1, 112 ꝛc.