Heber
Hêber, m., –s; uv.:
1) hebende Person (fem.: H–in): So bin auch ich damals getragen worden, ohne daß ich mir das Verdienst ansprechen könnte, so reiner H. und Schweber, als mich trugen, würdig gewesen zu sein. E. 185; Der Steuer-H. [Einnehmer]. Schmj. 37; Schatz-H. etc. —
2) ein Werkzeug, das Etwas hebt (vgl. Hebel), namentl.
a) Anat.: Hebemuskeln, Elevatores, z. B.: H. der Lippen, der Augenlieder, des Schulterblatts etc. So: Arm-H., Gaum-H. etc. —
b) Wund- arzn.: das Hebeisen, die Stücke einer zerbrochnen Hirnschale wieder in die gehörige Lage zu heben. —
c) Gärtn.: ein Werkzeug Pflanzen auszustechen und aus der Erde herauszuheben; meist Melonen-H., z. B. 9, 24. —
d) Weber.: die das Aufziehn der Litzen bewirkenden an deren obern Enden angebundnen durch das Harnischbrett hindurchgehenden und da an die Korden befestigten Bindfäden, — auch Harnisch-H. —
e) Baum- oder Holz-H., s. Baumhebe. —
f) im Pochwerke die Hebarme oder Daumen an der Welle, auch ,,Hebling“. — So Vier-H. die vier über’s Kreuz stehnden Zapfen an der Welle etc. Ein solcbes Pochwerk heißt ein „vierhebiges“ etc. —
g) am häufigsten, ein Werkzeug, eine Flüssigkeit aus einem Gefäß zu heben: Der einfache H., eine Röhre mit zwei ungleichen Schenkeln, deren kürzrer in die Flüssigkeit taucht und an dessen längern man saugt, worauf die Flüssigkeit ausströmt, der Zieh- H.; Der würtembergsche H., mit zwei gleichlangen Schenkeln; Der Stech- oder Stich-H., eine hohle Röhre, deren obre Offnung durch einen Finger zu verschließen ist, so daß man mittels des ins Faß gesteckten Hebers von der Flüssigkeit, nam. Wein, Etwas herausheben und in ein Glas etc. übertragen kann (übertr. Ph. 3, 104). Nach der Flüssigkeit, wofür der Heber dient, hat man: Bier-, Wein-H. etc., nach dem Stoff, woraus er gefertigt ist: Glas-, Blech-, Platina-H. etc.
Zsstzg. s. o., und zu 1 die Zsstzg. von Heben, ferner: An- [1]: (veralt.) Ur-H.: Wilhelm Tell .., erster A. eidgenössischer Freiheit. Zwingli 2, 1. — Āūf- [1]: Einem A. eines alten Bundes und einem Abschließer eines neuen. Fichte 4, ... —
Bewínd-: s. Bewind-Haber. —
Āūs-: s. Ausheben 2b. — Ür- [1]: Der, der Etwas bewirkt, ins Dasein gerufen hat, vgl. urhablich: Nicht der bloße Übersetzer, sondern der U. [Verfasser] selbst. Fichte 8, 42; Charlotte, die U–in dieser Veränderung. G. 15, 153; Als U. des großen Brandes. JvMüller 1, 463 etc.; In der transcendentalen Theologie stellen wir uns Gott vor als Weltursache, in der Naturtheologie als Welt-U., d. i. als einen lebendigen Gott, als ein freies Wesen, das aus eigener freier Willkür ohne irgend einen Zwang der Welt ihr Dasein gegeben hat. Kant phil. Rel. 13 etc.
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