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Hand
Hánd, f.; Hände; Händchen, lein; -:
der äußerste Theil des Arms vom Knöchel ab:
1) eig. am menschl. Körper (vgl. Fuß und s. k): Die flache H. (s. 6i u. k); Der Rücken der H.; Die Finger, der Ballen der H.; Die Linien in der H.; Die hohle H. (s. Gäspe); Die umgewandte, verwandte (s. 6k), verkehrte, äbichte H.; Die rechte, die linke H.; Magre, dürre (Knochen-) H.; Fette, fleischige, runde H.; Kleine, feine, zierliche, weiche (Sammet-) H.; Große, grobe, plumpe, rauhe, harte, schwielige H.; Weiße (Alabaster-, Lilien-, Marmor-, Schnee-) H.; Eine, zwei etc. H. breit (s. d.) höher; Das Pferd ist 15 H. (Hände) oder Faust (s. d.) hoch; Sechszehn H. hoch ragten aus | dem Haupt die Hörner. B. 157b; 213b; Sechzehn Handbreit. V. Il. 4, 109; Eine H. voll (s. d.) Salz; Zwei große Handvoll Wieken. Kinkel E. 444; Nicht eine Blume | blieb mir anstatt der Händevoll, | womit ich dich bedienen soll. W. 12, 144; Diese Handvoll [wenigen] Leute etc. Selten: Mit einer H. Geld. Wagner Kind. 70; mundartl.: Hampfele. Auerbach D. 1, 281; Hämpfeli. Gotthelf G. 183 etc. In vielen Verbind. eigentl. und übertr., wobei die H. bald als die greifende, haltende, thätig schaffende erscheint, bald als Symbol der Macht, äußre diese sich nun als Schirm und Schutz oder als Strafgewalt etc. —, der Treue etc., oft auch die ganze Pers. nach ihrer Wirksamkeit und Thätigkeit bez., s. u.
a) Anthropomorphisch von Gott, ferner von personif. Wesen, oft für das Wesen selbst: Die H. des Herrn war mit ihnen. Ap. 11, 21; Gottes H. [zuw. statt: der Schlag, Schlagfluß] hat ihn gerührt; Wenn frischen Saft dem Baste | die H. des Lenzes schickt. Freiligrath 1, 70; Ich beuge vor der höhern H. [Macht] mich tief, | die hier zu walten scheint. G. 13, 338; Weil des Schicksals karge H. | ihm nicht Hörner zugewandt. Hagedorn 2, 54; Der H. der Zeit, die die Stirne so häßlich fältelt. Heine Lut. 2, 198; Daß die schaffende H. dich so angeglüht. H. 15, 161; Des Himmels schwere H. ist gegen mich. Sch. 455b; Die H. des Todes zertrennte den Faden seiner Rede. 720b etc.; Des Krieges Eisen-H. | schlug grimme Wunden unserm Land; Sogar wenn wir am irrsten gehen, | führt eine Wolken-H. [ein himmlischer Führer aus den Wolken] uns ungesehn einher. W. 11, 161 etc.
b) H. für die Person, in Bezug auf ein Eheverhältnis: Um die H. eines Mädchens [um ein Mädchen] anhalten, sich bewerben; Sie hat ihm ihre H. gegeben, gereicht, verweigert etc. Jmmer in der Ez., auch wenn von mehrern Pers. die Rede ist: Um die H. seiner Töchter warben Grafen und Barone, s. 1f. Vgl.: Sich eine nicht ebenbürtige Frau an die linke H., zur linken H. antrauen lassen, von sogen. morganatischen Ehen oder „Ehen zur linken H.“
c) H., der Besitzer, Inhaber etc. (s. 1e): Ein Wechsel geht von einer H. zur andern, von H. zu H., ist schon in der dritten, vierten H.; Rasch auf einander hatte der Hof H. geändert, jeder Besitzer war schlecht weggekommen. Gotthelf Sch.; Das Gut, das ist wohl in acht, neun Händen gewesen. Lewald W. 2, 381, s. f.
d) H., eine Pers., insofern Etwas von ihr herrührt und es ein Andrer zunächst aus ihrer H., dann aber allgem. empfängt etc.: Wir locken die Gab’ aus geschlossener H., | so gut wie aus offner, die Geben mag freuen. Rückert Mak. 1, 71; Freigebige H. segnet der Herr etc.; Etwas, z. B. eine Waare, eine Nachricht aus erster H. [aus der Quelle] haben, bekommen; Etwas erst aus der dritten H. (s. 1f und l) haben; Etwas von guter H. haben, wissen, erfahren; Ein Geschenk von hoher H.; Ein Brief von lieber H. etc. Auch vonpersonif. Sachen: Anmuth kann auch, obgleich immer nur aus der H. des Schönen, auf das Minderschöne übergehen. Sch. 1108b.
e) H. oder Hände (s. 1f): eine Person, insofern ihr, ihrer Sorge, Obhut, Verwaltung etc. Etwas anvertraut wird oder ist (s. 1c): Etwas, z. B. sein Geld, sein Kind, sein Geheimnis etc. guten, treuen, sichern, zuverlässigen Händen anvertrauen; Sein Proceß kann in keinen bessern Händen, in keiner bessern H. sein als bei diesem Anwalt; Das Geld ist, steht, liegt in guter (s. d. 8) H., in guten Händen; Wenn dieser Knabe nicht in so schlechten Händen wäre, so würde etwas Ausgezeichnetes aus ihm werden; In schlechte Hände gerathen; Die gesammte H. belehnen, die ganze Familie, insofern die Anverwandten dann die Lehensfahne etc. zugleich mit ergreifen.
f) H. für eine Person, insofern sie mit der (rechten) H. oder mit den Händen thätig ist, und zwar bez. hier „zwei Hände“ bald zwei, bald eine Pers., je nachdem es sich von der Thätigkeit hauptsächlich nur einer (der rechten) H. oder beider handelt (vgl. a—e): Lasst euch von des Priesters H. | .. ganz still zusammengeben. Gellert 1, 267; Ich will nach Allem Guten, das ich dir schon erwies, | die strafende H. nicht werden, die dich ins Elend stieß. Chamisso 3, 316; Du wirst einst die H. segnen, die dich jetzt züchtigt; Arbeitslieb’ und flinke H. | geilte nie nach Stutzertand. Blumauer 1, 101; Ehrliche H. und gutes Geld | gehen durch die ganze Welt (Sprchw.); Der Officier ließ ihm von frischer H. hundert Prügel bar ausbezahlen. Hebel 3, 27; Es fehlt uns bei der Ernte an Händen [Arbeitern]; Viele Hände machen bald ein Ende; Schiff.: Alle Hände auf Deck! vgl. Überall und s. Deck-H.; Eine Klaviersonate für vier Hände [für zwei Spieler auf einem Instrument]; Der Schneider arbeitet mit zwei Gesellen an dem Kleide und sechs Hände können schon Etwas fertig schaffen; Da können drei Hände wohl ein ganzes Werk abschriften. Pröhle J. 191 etc.
g) H., die Thätigkeit der H.: Alles Dieses fehlt in kleinen Städten. Hier kommt Alles auf die kostbare H. an: der Verdienst ist zu schwach, um die Anschaffung großer Maschinen .. zu nutzen. Möser Ph. 1, 188; Alle Arten geringer Leute, welche doch zum Flor der Manufakturen und zur wohlfeilen H. so unentbehrlich sind. 205 etc.; Der Barbier, Schütze, Maler, Schreiber (s. 1h) hat eine leichte, feste, sichre, gewandte eine schwere, unsichre, zitternde H. etc.; Daß dieselben mit Bimstein übergangen worden, welches, mit unsern Künstlern zu reden, die letzte H. geben heißt. Winckelmann 251a; Die letzte H. an ein Werk legen, auch übertr. auf geistige Arbeiten: Wegen der langen Zwischenzeit, die zwischen dem ersten Wurfe und der letzten H. verstrichen sein muß. Sch. G. 1, 84; Sämmtliche Gedichte von J. H. Voß. Auswahl der letzten H. etc.
h) das durch die Thätigkeit der H. Hervorgebrachte, gw. nur in Bezug auf das Schreiben = (Hand-)Schrift: Eine schöne, leserliche, eine schlechte, undeutliche H. schreiben; Alle Hände lesen können; Der die H. des Fürsten in irgend einer Unterschrift nachahmte. G. 10, 75; Das ist des Kaisers H. und Siegel. Sch. 370b; Ich habe seine H. darüber; Wird Siegel, H. und Schrift und Wort so schlecht geschätzt etc. Dazu Zsstzg., wie: Eine ausgeschriebne Kaufmanns-H.; Eine kritzliche Frauen-H., Damen-H.; Eine steife Schul-H., wie sie sich genau nach der Vorschrift richtet u. ä. m.
i) Kattundr.: je eine Farbe des Musters, zunächst in Bezug auf den Handdruck: Um ein Stück von 42 Ellen und 30“ Breite mit einer Form von 9“ Länge und 5“ Breite zu bedrucken sind für drei Hände 2016 Aufdrücke nöthig etc. k) H. auch von Thieren, zunächst und eig. von solchen, bei denen die Extremitäten einen Daumen (s. d.), d. h. einen beweglichen Finger haben, der den übrigen als „Gegenhand“ gegenübertreten und mit ihnen gleichsam eine Zange bilden kann: So haben z. B. die Affen, deßhalb auch im Ggstz. zum Menschen als dem „Zwei- oder Vorderhänder“ „Vierhänder“ genannt, vier Hände; die Fledermäuse oder „Flügelhänder“ haben ebenfalls, Hände; viele unter den Beutelthieren, die sogen. „Hinterhänder“ haben Hinterhände, deren Finger bei den „Schwimmhändern“ durch Schwimmhäute verbunden sind etc. Ferner findet sich auch sonst zuw. H. von den vordern Ertremitäten, zumal insofern sie zum Greifen, Halten etc. geschickt sind, z. B. von den Scheren der Krebse, ferner vom Spinnlein: Jetzt putzt es seine Händchen ab. Echter- meyer 44 (nach Hebel); Die Spinne .. fing an zu haspeln und zu weben | nach Herzens Lust mit Füßen, Händen. Zacha- riä etc.; Wie an der Eidechs, ob du Fuß ihr oder H. | abhiebest, H. und Fuß am selben Ort entstand. Rückert W. 4, 16 u. ä. m., nam. auch weidm.: Die Hände eines Falken etc. l) Auch zuw. von leblosen Wesen, Das womit sie sich anklammern, oder Etwas von handförmiger Gestalt etc., vgl. Arm: An der Kirchenwand | schlingt sich der Epheu ... empor | und klammert fest sich an mit grüner H. Hartmann Pet. 49. So die die Hängeriemen einer Kutsche haltenden Eisen; der den Eimer in einem Ziehbrunnen haltende Haken oder Ring etc., vgl. Thür-H. Seem.: Die Hände des Ankers, die Flügel, worin die Arme desselben ausgehen. Die dritte H. (versch. 1d): eine an versch. Stellen anzubringende Steerttalje. Veralt. auch: Die H. des Schiffs, das Steuerruder. Schaidenreißer 8b; 41a etc. Weidm.: Flache H., fünf handförmige Enden am obern Theil der Stangen eines Geweihs. Die bemerkenswerthesten unter den Verbindungen, welche sich zumeist aufdiemenschliche H. u. deren vielfachen Gebrauch beziehen, ordnen wir des leichtern Auffindens halber nach grammat. Beziehungen: 2) H. mit Ew., s. 1; ferner z. B.: Die beste (s. d. 2d = die rechte) H. geben; Kinder aus einer Ehe zur linken H. (s. 1b) haben die ärgere H., nicht gleiches Recht mit denen aus ebenbürtiger Ehe etc. Die obere H., der Lehensherr (s. 1c und e); Die untre H., der Lehensmann. In der vordern H., in (an) der Vorder- oder Vor-H., vor der H. sein, sitzen, auch: Vor-H. sein, beim Kartenspiel der Ausspielende sein, im Ggstz. der Ubrigen, von denen es heißt: Sie sind Hinter-H., sind, sitzen hinter der H., in der hintern H., in der Hinter-H. Feste (s. 4g) H., der feste unver- änderliche Preis von Waaren, versch. 1g. Todte H. (s. 1c), eine Stiftung, insofern sie ein Besitzthum auf ewige Zeiten erwirbt und es damit dem lebendigen Verkehr entzieht; ferner früher bei den Leibeignen das Recht des Leibherrn auf einen Theil des Nachlasses, der Sterbefall, die Baulebung etc.; ferner allgem.: das Handeln ohne freie Selbstbestimmung, worüber ein Andrer, deßhalb auch für das Thun Verantwortlicher, verfügt: Wollen sie als Knechte dienen, so mag sie Derjenige annehmen, der für ihr Verbrechen einstehen und für sie bezahlen will. Knechte haben eine ewig todte H. etc. Möser Ph. 1, 256, vgl. dagegen: Freie H. haben etc. unter 5. 3) H. im Nomin., als Subj. und nam. als Prädik.: Der Rath ist .. des Volkes Mund und H. L. 3, 341, der für das Volk Sprechende und Handelnde; Ich war nur Dolch und Messer [das Werkzeug], diese Reichen . waren die H. [die Thäter]. Tieck Acc. 1, 331; Jemandes rechte H. sein, ihm nothwendig; Der, ohne den er Nichts thut, sein Faktotum etc. Da ist meine H., schla- gen Sie im Namen des Schicksals ein! Leisewitz Jul. 20, Das nehme ich an, Das soll gelten etc., s. Handschlag; Topp, deine H.: du bist mein Mann. Prutz Woch. 35, vgl.: Einem die H. auf Etwas geben; Da haben Sie meine H. darauf etc.; Einem Etwas in die H. versprechen, geloben, schwören etc.; Einem Etwas mit H. und Mund [mit Handschlag und ausdrücklichen Worten] versprechen etc. Kannst du mir Das, H. aufs Herz [gelegt, in feierlicher Weise] versichern? etc. H. von der Butte [s. d. 2d]! 4) H. im Genit.:
a) adverb.: Wenn links an Baches Rand | Kupido flötet, | im Felde rechter H. | Mavors drommetet. G. 4, 10; Man fährt nordostwärts .. und hat die Vorderberge linkerhand. 23, 54; Rechterhand, linkerhand, | Alles vertauscht; | Straße, ich glaube gar, | du bist berauscht etc., vgl.: Zur rechten und zur linken H. | .. wie flogen Anger, Heid’ und Land! B. 14b, ferner: Von steilen Halden aufsteigend beiderhand [von beiden Seiten]. Reithard 302, rechts und links u. s. 6. Ferner: Unmöglich war’s auf der Schulter | [mit] einer H. es zu tragen. V. Od. 10, 171; Er führte beiderhand | einen Flammbergen. Geibel Jun. 344; vgl. für die Ez. bei „beide“: Damit .. beide H. im Fechten leichter sei. Opitz 2, 258 u. s. Beidenhänder; (Mit) Gesammter H. Etwas angreifen etc., Alle zusammen. Ferner: Das Verfahren gegen die Stiftsdamen ging kurzer H. [kurzweg, ohne Weitläuftigkeiten etc., nach lat. brevi manu]. König Jer. 3, 396; Als Klinger .. sich kurzer H. gerechtfertigt hatte. Merck’s Br. 2, 277 etc.; Von kurzer H. Linck Schl. 41, vgl. 6 etc.
b) adjekt., in der Bed. „Art“, vgl. das in Zsstzg. dafür jetzt meist geltende Lei, z. B.: Wie eine Imme aus einerlei Blum’ allein nicht ihren Honig holet . ., also besteht die römische Kirch’ auch nicht auf einerhand Schrift. Fischart B. VIh; Gerichte mancherhand. Rückert Mak. 1, 145; Sie kosten traulich Mancherhand e. Schwab 328; Vielerhand Fabeln. Garzoni 743b etc., vgl. Benecke 1, 630. Allgemein üblich ist so noch: Allerhand = allerlei und wie Dies flexionslos: Allerhand Zeugs. Benedix 2, 172; Allerhand uns freilich nicht bekanntes Heil. Fichte 8, 172; Allerhand schreckliche Eigenschaften. Kant Rel. 16; Der Vögel allerhand. Simrock G. 11; Über allerhand Nichts. Waldau N. 3, 104; Einem Allerhand mittheilen etc. Alterthümelnd: Auf allerhand e Saitenspielen. ASchlegel Gd. 1, 129. Ferner: Kräuter sprießen allerhanden, s. Tschudi Th. 547 etc. 5) H. als Obj., vgl. die bezügl. Zeitw., hier alphab. nach dem Grundw., doch mit Zusammenordnung der sinnvrwdt.: Die H. (zusammen)-ballen, zur Faust. Die H. (dar)-bieten (vgl. reichen etc.), entgegenkommend, zum Gruß, aus Freundschaft, Liebe, im Streben, zu Etwas behilflich zu sein etc., z. B.: Die H. zum Frieden bieten etc., auch von Sachen: Sich (einander) die H. bieten, sich in der Ausführung gegenseitig begünstigen. Einem die Hände binden (s. d. 4c), ihn der Freiheit im Handeln berauben, ihn beschränken. Die H. verbrechen, verwirken, Etwas begehn, worauf Abhauung der Hand als Strafe steht. Die H. um-drehen, -kehren, -wenden, Nam.: Wie man eine (die) H. umdreht, umwendet, im Nu; Schneller, als ihr eure H. | umkehrt. W. 11, 22; Eh’ eine H. sich wenden mag. 253 etc.; In einem H.- Umkehren. Keller gH. 4, 93 und schwzr. oft: Handkehrum. Gotthelf U. 1, 214; 2, 145 etc. Auch: Es ist Einer wie der Andere, ich kehre nicht die H. um. 1, 192, in Bezug auf die Wahl thu ich auch nicht das Geringste, ich weiß keinen Unterschied; Pah! Darum drehe ich keine H. um. Hackländer Stillfr. 1, 53, vgl.: Die H. rühren etc. Einem die H. drücken, als Zeichen des Wohlwollens, der Geneigtheit etc., stärker: pressen. Die Hände falten, zum Gebet. Einem Kinde die H. führen, beim Schreiben etc. Einem die H. füllen, mit Gaben: Kindes H. ist bald gefüllt etc. Einem die H. geben, als Ausdruck freundschaftlicher Beziehung, beim Willkommen, Abschied, als Zeichen der Versöhnung (vgl.: Die H. an diese Dame hier! | Versöhnung! G. 6. 351), um Einen aufzurichten etc., ferner in Bezug auf Eheverhältnisse s. 1b, als Bekräftigung eines Versprechens s. 3. Versch.: Wenn man ihm einen Finger [breit] giebt, so nimmt er die H., s. 1; ferner: Einem Kinde die Händchen geben, frei geben, sie beim Wickeln aus den Windeln lassen. H. und Fuß haben, auch von Sachen, gehörigen Schick haben, ordentlich, tüchtig sein etc.: Der Brief hat Händ’ und Füß’. Sch. 363a etc.; Da muß man immer die H. in der Tasche, im Beutel haben, zum Zahlen etc.; Die H. in, bei Etwas, im Spiele, im Sode, in vielen Sachen haben, dabei betheiligt, damit beschäftigt sein, selten ohne Artikel: Ohne daß es schien, daß sie H. dabei habe. W. 5, 121, versch.: Handhaben, tr. (s. d.); Da hast du meine H. darauf, s. 3; Alle Hände voll zu thun haben, beschäftigt sein, so daß man für nichts Andres Muße hat, z. B. scherzh.: Meine Füße haben alle Hände voll zu thun. Sch. 159b; ungw.: Mit Etwas alle vier Hände voll zu thun haben. Chamisso 5, 255; Gut Werk will auch Hände (s. 1f) haben. Zelter 1, 365; Lange, weitreichende Hände [Macht] haben; Freie H. haben, durch Nichts gebunden sein, sich frei bewegen können, vgl.: Einem freie H. lassen, ihn durch Nichts beschränken, und in ungewöhnlicher Mz.: Wodurch ich mehr und mehr freie Hände bekomme. Forster B. 1, 517 etc.; Eine leichte etc. H. haben 1g. Die H. halten, im Schoß (s. legen), von Etwas, von der Butte, sich davon fern halten; Die H. vors Auge halten, sich vor der Blendung schirmend etc.; Die H. über Einem, über Etwas halten, schirmend; Halte deine H. auf dieses Herz, | daß es der Übermuth nicht schwellend hebe. Sch. 492a, s. legen; Die H. hinhalten, um Streiche, Almosen zu empfangen etc. Die H., die Hände heben, gen Himmel, sie auf-, erheben, flehend, beschwörend, bei einer Abstimmung etc.; Die H. aufheben gegen, wider Einen, zum Schlage. Die (gw.: in die) Hände klatschen. V. Th. 8, 83. Die H. küssen, Einem, als Zeichen der Ehrerbietung, achtungsvoller Zuneigung etc., vgl. Handkuß und Kußhand; Jch küß die H., nam. östr. = ich empfehle mich, auch iron. = ich bedanke mich, daraus wird Nichts etc. Legen: Die H. auf den Mund legen, schweigen; Die H. aufs Herz legen, bei feierlichen Versichrungen, s. 3; Die Hände in den Schoß, auf den Rücken legen, ähnl.: in den Sack, in die Tasche stecken, müßig, unthätig sein, vgl.: Er sieht, in schadenfroher Ruh, | die Hand im Schoße, nur dem weitern Fortgang zu. W. 11, 189 etc.; Die H. auf Etwas legen, es in Beschlag nehmen, schwzr. auch: Die H. darüber schlagen; Einem die Hände aufs Haupt legen. ihn segnend; Die H. auflegen (s. d.); Einem die Hände unter die Füße legen, als Zeichen vollständiger Unterwerfung; Seine H. zwischen Zwei legen, als Schiedsmann. Hiob 9, 33; H. legen, anlegen ans Werk, es beginnen, an die Ausführung gehn, seltner in Mz.: Alle legen | Hände an. Sch. 56a, vgl.: Daß hier .. eher eine H. daran [an den Seidenbau] gelegt worden. Möser Ph. 3, 161; Die H. legen, anlegen an Einen, an sich selbst, an Etwas, gewaltsam angreifen, sich vergreifen an Etwas, dem Leben ein Ende machen etc. Einem hilfreiche H. leisten, ihn unterstützen. Hohle Hände machen, den Wunsch zeigen, die Hände gefüllt zu sehen; Krumme Hände [Finger] machen, stehlen. Wenn in das große Spiel wir auch zuweilen | die zarten Hände mischen könnten. G. 13, 118, vgl.: Die H. im Spiel haben. Weder H. noch Fuß regen, rühren; Darum rühr’ ich noch keine H., thu ich nicht das Geringste. Sich die Hände reiben, um sie zu wärmen, aber auch: vergnügt, zumal schadenfroh; s. waschen u. vgl.: Ich kratz den Kopf, reib’ an den Händen [verlegen]. G. 11, 117. Einem die H. reichen, vgl. geben: Einem hilfreiche H. reichen, s. leisten. Die Hände (wund) ringen, sich den Bast von den Händen ringen, in Verzweiflung. Einem die Hände salben, schmieren, versilbern etc., ihn bestechen. Die Hände überm Kopf zusammenschlagen, staunend, in Verwundrung; Die H. in Kohlen schlagen. Berlichingen 187: 236, jetzt meist: Mit der H. G. 9, 74 etc., sich die Finger verbrennen, sich Schaden zufügen; Die Hände über einander schlagen, unthätig sein; Die Hände durchschlagen, zweier Wettenden etc., zum Zeichen der Gültigkeit des Verabredeten etc. Einem die H. schütteln, als Ausdruck treuherzigen Gutmeinens; seltner (Anglic.): Wie die Frau mit ihm Hände schüttelte. Alexis H. 1, 2, 314. Man sah die H. vor den Augen nicht, vor großer Dunkelheit. Die Hände sinken lassen, muthlos etc. Die H. in den Sack, in die Tasche stecken etc., s. legen. Die Hände in die Seiten stemmen. Die H. (aus)strecken, ausrecken nach Etwas. Die H. auf-, zuthun; Seine milde H. aufthun, Gaben reichend. Sich die Hände waschen, auch übertr. als Zeichen der Schuldlosigkeit, s. Matth. 27, 24; Seine Hände mit, in Unschuld waschen. Ps. 26, 6; 73, 13; Ich wasche meine Hände über die Folgen. W. 8, 212 etc., s. ferner 6k; Eine H. wäscht die andre, Sprchw. in Bezug auf gegenseitige Dienstleistungen; Hände waschen, vor Verlegenheit sie wie waschend reiben. Goltz 3, 193 etc. Die (schirmende) H. von Einem abziehn etc. u. ä. m. 6) abhängig von Präpos., mit denen es ohne Artikel, zumal in der oberd. Form Handen, oft zu vollständigen Adverben verschmilzt, denen, nam. oberd., Ew. in der Form händig (Handen) entsprechen, s. Schm. 2, 203.
a) Abhanden, aus den Händen, fort, weg, nam.: Einem abhanden kommen; auch: Mein Trautel hält mich für und für | in festen Liebesbanden | .. Sie lässt mich nicht abhanden. B. 29b, vgl.: Daß diese seltne Abschriften leicht .. von Händen kommen können. L. 11, 452; 5, 106; Die mir, Gott weiß wie, nach und nach von der H. gekommen war. Thümmel 1, 5, und mit doppelter Präpos.: Die von abhänden gekommenen Tage. Claudius 5, 57 etc. Mehr mundartl.: In Steiermark, ein wenig abhanden [entfernt] von der Straße. Hebel 3, 162; Gotthelf U. 2, 147 etc. Seltner: Vom blühenden Gesträuche | .. kamen Nachts ihm zwei ganz gleiche | schöne Knospen heut ab- hand. Grün Gd. 83. Dazu: Abhändig, a.: entfernt, verloren gegangen, und: Abhändigen, tr.: entfernen, fortbringen.
b) An der H. haben, in der Nähe, in Bereitschaft; Einen Etwas an die (seltner: an. Zinkgräf 1, 284) H. geben, reichen, ihn damit versehn, es ihm suppeditieren; Einem an die H. gehn (mit Etwas), ihn unterstützen, ihm helfen. G. 15, 34 u. o., dafür auch: Sie ging der Mutter in Allem an Handen. 21, 271; 26, 276 etc. Versch.: Die Klage geht ihm an die H. (vgl.: an den Hals, ans Leben), betrifft ein Vergehn, worauf Abhauung der Hand steht. Ferner: Sie sind wie zwei Finger an einer H. Gotthelf Sch. 29, eng, verbunden; Schmerzen an der H. haben etc., s. auch 1b; Die Hände reiben 5 etc.
c) Etwas auf Händen haben, zu besorgen haben, vgl. m; Einen auf Händen tragen, ihn mit liebevoller Sorgfalt behandeln; Etwas liegt auf der (flachen) H., ist offenbar, vgl.: Jetzt habe er bar auf der H., daß etc. Gotthelf U. 2, 101; Einem Etwas auf die H. geben, z. B. einen Klaps, nam. aber: Handgeld (s. d.), so auch: Etwas auf die H. bekommen; Der Kauf war richtig, zwei große Thaler gingen auf die H. Hebel 3, 364 etc.; Einem auf die H. (Finger) sehen, genau auf seine Manipulation achten, nam. um sich vor Betrug, Diebstahl etc. zu sichern; Auf seine (eigene) H. Etwas thun, für sich, auf eigne Rechnung, Gefahr, unabhängig von Andern; Sich auf eigne H. setzen, selbständig ein Geschäft anfangen, sich etablieren; Auf eigener H. sitzen, liegen, sich selbst ernähren; Ich habe eine Viertelstunde auf meine eigene H. gelacht. G. 16, 115; Ich will nicht, daß der Bauer Häuser baue | auf seine eigne H. und also frei | hinleb’. Sch. 519a etc.; Einem Geld geben etc. nicht auf die nackte H., sondern gegen Versicherung. Gotthelf U. 2, 81 etc.; Ein Reitpferd geht gut auf die rechte und linke H. oder geht von H. zu H., rechts und links; Ein Wagenpferd geht auf beiden Händen, rechts und links vom Deichsel.
d) Etwas aus der H., aus den Händen geben, lassen, legen; Einem Etwas aus der H., aus den Händen nehmen, ringen, winden, locken, spielen etc., s. als Ggstz. i u. z. B. Heft, Löffel; Das Pferd aus der H. lassen, den Zügel nicht nachdrücklich genug gebrauchen; Der Wurf aus der H. [ihr entfahren] ist des Teufels. Klinger F. 408; Alles ist gut, wie es aus den Händen (s. 1a) der Natur kommt. G. 22, 192; Der Reepschläger macht die Stricke aus der H. und der Schürze; Die Arbeit ging ihm aus den (häufiger: von, s. 6p) Händen flink und recht. Hebel 3, 307; Aus freier H. (ohne Hilfe besondrer Werkzeuge) Etwas verfertigen, einen Kreis schlagen [ohne Zirkel], eine Linie ziehn [ohne Lineal] etc.; Sein Haus, Geschäft etc. aus der H., aus freier H. verkaufen, im Ggstz. des gerichtlichen Verkaufs, bei welchem der bisherige Besitzer keine freie Hand oder Verfügung hat; Aus (von, z. B. Freiligrath Pol. 1, 17 etc.) der H. in den Mund leben, das Erworbne sogleich verbrauchen, ohne für die Zukunft Etwas zu bewahren; Daß man im nächsten Augenblick den vorhergehenden verspeist, den Tag im Tage verthut und so immer aus der Hand in den Mund lebt, ohne irgend Etwas vor sich zu bringen. G. 3, 155 etc., vgl.: Ein Jeder, der die Naturgegenstände nur nicht gerade aus der H. zum Mund, wie etwa der Koch behandelte. 39, 274; Als wenn Das so von Hand zu Munde ging. 34, 313 etc. S. auch 1d.
e) Bei der H. sein, in der Nähe, gegenwärtig, da, in Bereitschaft etc., vgl. 6r und behende: Die Belege sind bei der H. G. 39, 3; Ich bin bei der H., wie eine Katze, Rahm zu mausen. Schlegel Sh. 6, 141; „Kann ich den Herrn sprechen?“ Er ist augenblicklich nicht bei der H. etc. So auch: Gern hätten uns die guten Männer einen Abdruck mitgegeben, es war aber Nichts beihanden, was zu irgend einer Art von Form tauglich gewesen wäre. G. 23, 307; Da waren sie gleich bei Hand. Förster (Echtermeyer 70); Das Wappen ist noch beihanden [vorhanden]. Stumpf 432a; Weil der Bewohner nicht beihanden war. Zelter 2, 282 etc., dazu (veralt., mundartl.): Beihändig. Schm. U. Grimm, s. Behändigen.
f) Alles muß durch seine Hand (Hände) gehen etc.
g) Als ich außer der Zahlung Etwas für die gute H. [ein Trinkgeld] gab. Heine Reis. 3, 132.
h) Hinter der H. sein, sitzen, s. 2; Hinter oder achter der H. (Schiff.): der von dem Sprechenden zu nach dem Hintertheil liegende Raum; Geld, eine Unterstützung hinter der H. haben, hinter sich, im Rücken, als Deckung; Hinter der H. [hinterher] erfuhr ich Das etc., s. 6l.
i) H. in H. (vgl. Arm in Arm), zunächst von zwei sich anfassenden und so engverbundnen Personen, selten mit Zusatz: Und sachte, sachte, H. in entzückend zarter, warmer, festhaltender H. tappten wir in ein Zimmer. Heinse A. 1, 74, oft auch von Sachen: Daß diesmal der Vortheil der Fürsten H. in H. mit dem ihrigen ging. Sch. 880 etc.; Etwas in Händen, in der H. haben, halten, es fest und sicher haben, es so haben, daß man darüber verfügen kann etc.: Nur hat die Bestätigung Jedem gefehlt, | die habt ihr nun köstlich in Händen. G. 1, 180; Hat die Zügel in Händen. Sch. 114a; Der hinter der Scene alle Faden des ganzen Puppenspiels in der Hand hatte. W. HB. 1, 119; Das in Händen habende (s. haben 19) Geld etc., dazu mundartl.: Inhändig, vgl. Einhändigen; ähnlich: Etwas ist, liegt in Jemandes H., Händen; Es liegt in Ihrer H. [hängt von Ihnen ab], wie früh oder spät Sie Ihre Freiheit wieder erhalten werden. Tieck N. 3, 27; Bei ihr war Klelia in sehr gefäll’gen Händen. W. 11, 184 etc., s. 1e; Ein Pferd liegt schwer in der H., legt sich stark in die Zügel; Kann ich Armeeen aus der Erde stampfen? | wächst mir ein Kornfeld in der flachen H.? (s. 5h). Sch. 454a etc.; Einem Etwas in die H. versprechen etc. (s. 3) etc.; Einem, einander in die H. arbeiten, ihn oder sich gegenseitig fördern, auch von Sachen; In deine Hände befehle (lege, setze, stelle) ich meine Seele (bibl.); Wir können in die Händ’ uns blasen und | abpassen. V. Sh. 3, 342; Einem in die Hände fallen, in seine Gewalt; Dem geistreichen Mann mußten bei dieser Gelegenheit Emendationen in die H. fallen [sich ergeben, s. u.: rennen, wachsen]. G. 39, 90; Einem Etwas in die H. geben, liefern; Klatschen in die Hände [vor Freude], wenn ihr Nebenbuhler bankerott von der Börse geht. Sch. 107a, auch als Beifallsbezeugung (vgl. 5); Mit dieser Weise sollte mir wohl der Glaube in die Hände kommen [ich sollte es durch meinen Schaden handgreiflich erfahren]. Luther 8, 174b; Wenn er lange gepasst hat und nun einmal Trümpfe in die Hände kriegt. G. Sch. 1, 259; Geld in die Hände kriegen, bekommen; Lachen heimlich in die Hände [ins Fäustchen]. Günther 187; Etwas in die H. nehmen, auch bildl.: die Leitung, Ausführung übernehmen; Das Herz (s. d.), die Beine (s. d.) in die Hände nehmen; Es rennt (s. o.: fallen) mir so von selbst in die Hände, da will ich’s doch mitnehmen. Engel; Ein Mann, der durch dämonische Konstitution . .. den unbegreiflich folgerechten Gewalten in die Hände rennt. G. 33, 14; Einem in die Hände sehen (veralt.). Sir. 33, 22, seinen Unterhalt von ihm erwarten; In die H. speien, spucken, um Etwas anzufassen; Einem Etwas in die H. spielen (s. d.); Etwas in Jemandes Hände [ihm zur Verfügung] stellen, s. befehlen; Auf dem Lande wächst Ihnen Alles in die H., Sie brauchen es nicht zu kaufen; Während Ihnen hier .. Beschäftigung in die H. wächst [ohne daß Sie dafür zu sorgen haben, s. o. rennen]. Waldau N. 2, 30. k) Mit den Händen festhalten, packen, arbeiten, verdienen, fechten, um sich schlagen etc.; Man kann es mit Händen greifen, s. Handgreiflich; Sich mit H. und Fuß gegen Etwas stemmen; Mit Händen und Füßen dagegen zappeln; Angestemmt, arbeitet’ er stark mit Händen und Füßen. V. Od. 11, 595 etc.; Mit H. und Mund versprechen (s. 3); Etwas mit leichter H. (s. 1g) verrichten etc.; Der Thore weite Flügel | setzet mit erfahrner H. | Cybele. Sch. 56b etc., namentl.: Mit beiden Händen [begierig] zugreifen, Etwas ergreifen, annehmen etc.; Mit leeren Händen anfangen, abziehn etc.; „Was bracht’ er denn vor?“ „Das,“ sagte Madam Stark und fuhr mit der flachen Hand über den Theetisch. „Wie? er antwortete nicht?“ „Kein Sterbenswörtchen.“ Engel 12, 378; Ein paar mit verwandter H. vor die Stirn gepflanzte auseinander gespreizte Finger bezeichnen die Hahnreischaft, ein Hauchen über die leere flache H. hin bezeichnet die Jdee von Nichts. 7, 104; Daß es gar nicht aus der Stelle will, ob ich gleich keine Schrift mit gewaschnern und vollern Händen angefangen. L. 12, 540, besser vorbereitet und reichlicher ausgerüstet; Auf den mit immer vollen Händen | die Götter ihre Gaben streun. Sch. 57b; Die Stadt konnte mit stürmender H. nicht bezwungen werden. 865a etc.; (Mit) gesammter H. [Mannschaft] = Alle. l) Nach der H. Etwas verkaufen, die Schwere nach dem Gefühl beurtheilend; Den er sich recht nach der H. [wie es ihm passt] erzieht. Voigts H. 29; namentl. zeitlich = nachher, hinterher: Wie sich nach der H. auswies. Forster R 1, 304; Ihre nachsichtsvolle Aufmunterung . . . verdienet, daß ich mich bestrebe, sie, wenigstens nach der H., Recht haben zu lassen. L. 5, 356; Hebel 3, 241; Lichtenberg 5, 253 u. o. m) (oberd.) Daß eine zwiefache Ursach hievon obhanden sei. Musäus Ph. 1, 109 = vorhanden; gegenwärtig. L. 8, 299 (Scultetus); Es ist etwas obhanden, im Gange. Gotthelf G. 187; 317; Es muste länger gekocht werden, besonders, wenn Sauerkraut obhanden [zU kochen] war. Sch. 83. Dazu: Die obhandene Gefahr. Adelung. n) Einem über die H. [mit verwandter H.] einschenken; Mit Einem über die H. (s. Achsel) sein, gespannt; Über eine H. arbeiten, von Mehrern gleichförmig, nam. Alle rechts oder Alle links. Schiff.: H. über (vor) H., so daß vor den am Tau Ziehenden je Einer immer seine Hand dicht vor der des Andern anschlägt; H. über H. [allmählich] zunehmen oder nachlassen, vom Sturm. Überhand ( –) nehmen, v. etwas Üblem od. Unangenehmem, so zunehmen, daß es nicht zu bewältigen ist: Der Sturm nimmt überhand. Sch. 539b; Bei jedem Schritte | nimmt Zulauf, Drang, Gelächter und Geschrei | so überhand, daß man sein eigen Wort nicht hörte. W. 12, 11; 37 etc. Nur Nbnf. des Hw. Oberhand (s. d. und vgl.: Ehe die Ketzer größere Überhand nehmen. Schm. 2, 205, u. beachte den auf der Präpos. liegenden Ton), wie denn früher auch in gutem Sinne galt: Des Herrn Wort nimmt überhand. Ap. 19, 20, und sich auch, zumal bibl., die Verbindungen finden: Überhand haben, kriegen, gewinnen, und mit dem Artikel: Oft gewinnt eine solche Lehre dergestalt die Überhand, daß etc. G. 40, 396. o) Unter der H. des Arztes sein, in seiner Behandlung; Das unter Händen Habende (s. Haben 19); Zu gleicher Zeit als Newton an seinem großen Werk der Principien arbeitete, hatte er noch ein anderes unter Händen. G. 39, 311; Die nun erst unter ihren Händen recht gedeiht. 15, 14; Weh ihm, wenn er den Advokaten unter die Hände kommt [in die Hände fällt]; Da man allerlei Fakta und Meinungen, wie sie uns unter die Hände kommen, zusammenrafft. Fichte 4, 5: Einem Etwas unter die H. geben, thun (bibl.), es ihm, seiner Macht, Obhut etc. untergeben; Einem unter den Händen zerrinnen, wegthauen, schmelzen, wegkommen etc., plötzlich, während man es eben noch hatte; Unter der H. (heimlich, nicht offen) Einem Etwas zu verstehn, eine Nachricht geben, Etwas mittheilen, sich erkundigen, nachfragen etc., zuw. auch: Die andern Kürzungen sind unter der H. [gelegentlich, wie sie Einem unter die H. kommen] zu lernen. Spate 2, 31, mundartl.: Hatte er Wind von Dem, was unterhänds war [vorging]. Gotthelf G. 309. p) Etwas geht Einem von der H. (s. d); Die Arbeit geht ihnen von Handen. Zelter 2, 378, geht flink von Statten, macht Einem keine Mühe etc.; Mir kommt es mehr als problematisch vor, daß diese Sache so von der H. sich aburtheilen lasse. Forster A. 1, 384; Schulden einkassieren | ist kein Geschäft, das von der H. | sich schlagen lässt. L. Nath. 1, 1; vgl. 3a; Von kurzer H., dagegen auch: Etwas von der H. schlagen, weisen, es zurückweisen; Von H. zu H. gehn (s. 1c), aus einer in die andre, sich allmählich durch Überliefrung fortpflanzen, daher: Mir ist von langer H. | das Wie und Wann der Sache wohl bekannt. W. 20, 96, vgl. frz. de longue main = seit lange, woraus sich vielleicht überh. die zeitl. Bedeutungen von H. erklären; Ein Pferd geht von H. zu H., rechts u. links, s. 6c; vgl. bei den niederd. Fuhrleuten die Bezeichn.: von der H., rechts, und: zu der H., links (Brem. Wörterb. 2, 577), wie in Bezug auf das Sattelpferd (s. d.) das rechts davongehnde allgem. das Handpferd heißt, und so: Der handigen Stute. Kapper Chr. 1, 21; Mein zuderhändiger Gaul. Auerbach Barf. 95 etc. S. ferner 1d, 6a und d. q) Vor der H. (s. 2) zuwerfen, im Kartensp., eh die Reihe an Einem ist; Meine Rechnung nicht bis Neujahr stehen zu lassen, sondern ich wollte sie als vor der H. [schon früher, jetzt] bezahlen. Stilling 4, 35; Mit diesem kleinen Anfang waren wir vor der H. [fürs Erste, vorläusig] zufrieden. Forster R. 1, 235 U. v.; Ich küßte sie und sie mich wider | und vor der H. [nun] Nichts mehr von Tod. G. 1, 17; Etwas vor die H. nehmen, sich damit zu beschäftigen anfangen; So haben wir den Anlaß vor der H. | zu einem engen Bündnis widern Hof. Sch. 345a, er liegt uns vor, ist für uns da und so sehr oft: Vorhanden in Verbind. mit sein, und dann auch als attrib. Ew. (vgl. m) = daseiend, eristierend, vorliegend, vorräthig, gegenwärtig in Beziehung worauf: Es ist die Frage, ob die Abschrift noch vorhanden ist; Hier sind keine Leute, die ich dazu brauchen könnte, vorhanden; Die hier vorhandenen Arbeiter verstehn Nichts; Die vorhandnen Vorräthe, Summen, Gelder; Er denkt immer, die Zeit seines Unglücks sei vorhanden. Hiob 15, 23; Es ist gewiß ein Unglück vorhanden über unsern Herrn. 1. Sam. 25, 17, wo, wie auch sonst, im lebhaften Gefühl des nahe Bevorstehenden dies als schon daseiend bez. wird, vgl.: Der Tage letzter ist vorhanden, | gekommen ist die unabwendbar böse Zeit. Sch. 32b, dagegen veralt. von etwas Bevorstehendem überhaupt Hebr. 4, 6; 9; Sir. 16, 9 etc., selten auch mit einem Satz statt des Subj.: Es ist vorhanden, daß Herodes das Kindlein suchte. Matth. 2, 13; So sucht sie das Gebet zu dem vorhandnen [gegenwärtigen] Tage. Gellert; Wenn Händel vorhanden sind [vorliegen], daran .. dem Reich Viel gelegen ist, so kann euch kein Mensch zusammenbringen. G. 9, 66 etc. Veralt. Anwendungen: am Leben sein, ohne Beziehung des Orts, des Einem-zu-Nutze-Kommens etc., z. B. 1. Mos. 42, 13; Jer. 10, 20; ferner in Bezug auf eine Bewegung = vor die Hand: Was dir vorhanden kommt. Pred. 9, 10. Veralt. Formen: Fürhanden etc. Luther; Verhanden. Opitz, so auch noch mundartl. H. vor H., s. n. r) Etwas ist, liegt zur H., da, so daß man es gleich ergreifen, gleich haben kann, in der Nähe, in Bereitschaft, vgl. 6e: Etwas zur [in die] H., zu Handen nehmen; Etwas kommt Einem zur H., zu Handen; Einem Etwas zu Jemandes Handen [für Diesen; so daß es ihm eingehändigt werde etc.] geben etc., z. B.: Du holst mir den Beutel zum Spiele. | Er liegt zur H. | auf meines Tisches Rand. G. 1, 176; Fünftausend Kronen wären mir zu Handen! [in meinem Besitz]. 12, 63; War ich nicht zu Handen, | hilfreich nicht wie sonst bereit. 269; Gieb Dasselbe zu getreuen Händen [einer treuen Person in Verwahrung]. Schaidenreißer 63a; Ein kaiserlicher Brief kam uns zu Handen. Sch. 381a; Der seiner Größe zu des Rechtes Handen | sich so entäußert. Schlegel Sh. 6, 337 [sie in die Hände des Rechts, des Richters legt]; Nahm er Schreibzeug und Papier zu Handen. Talvj 2, 138; Nachdem sie die Frauen .. nebst allen Kostbarkeiten, die er bei sich hatte, zu Handen genommen. W. 7, 48; Den größten Theil .. zu ihren Handen zu nehmen. 17, 5; Der Ritter schwört, zu Han- 86 den ihrer Dame, | Lauretten ew’ge Lieb’ und Treu. 11, 189; Ob gewisse Sendungen Dir wohl möchten zu Handen oder zu Augen gekommen sein. Zelter 4, 345; Weil ich es von ihnen zu treuen Handen empfangen. Zinkgräf 2, 6 (vgl.Treuhänder); Du hast doch dem Hans zu Handen des Pfarrers gedankt. Pestalozzi 4, 63, dem Hans, damit er deinen Dank dem Pfarrer überbringe etc. Minder gewöhnl.: So stürzt der Held uzn hin zu eignen Handen. FSchlegel Al. 63, durch eigne Hand, sich selbst tödtend; ferner: Das ihm vielleicht besser zur H. schlägt. FMüller F. 47, einschlägt, gelingt, vgl. Bergb.: Zur H. arbeiten (im Ggstz.: übern Arm), nach der rechten Hand zu (vgl. dagegen 6p) und daher dann auch: schnell etc.; Zuhand = sofort: Berief die Brüderschaft zuhand. Uhland 475; Brüllend springt der Leue | da auf den Stier zuhand. Echtermeyer 75; Schaidenreißer 13a etc. Veralt.: Böse Zufäll, so gemeiniglich den Badenden zu Handen gehen [sie treffen, ihnen zustoßen]. Ryff Sp. 151b etc. S. ferner 1c und e; 4a und 6p.
Anm. Goth. handus etc., ob von hinthan, greifen, fangen? vgl. Hund. Als Bstw. bez. es oft das mit der Hand zu Regierende, leicht zu Handhabende. Verkl. mundartl.: Handel, s. Patsch-H. etc.
Zsstzg. zunächst nach dem Wesen, dem die H. angehört, z. B.: Affen-H.; Anker-H. [1l]; So will ich diese Bruder-H. ergreifen. Sch. 493b; Diebs-H. (s. U.); Feindes- H.; Frauen-H., s. auch [1h]; Freundes-H.; Gottes-H.; Dem eine Götter-H. | das Herz zusammendrückt. G. 13, 25; Mit seinen Götterhänden | schützt er das gequälte Thier. Sch. 50b; Helden-H.; Henkers-H.; Herren-H. [-Macht] geht durch’s ganze Land, s. auch [1h]; Kinds-, Kinder-H., s. auch [1h]; Manns-, Männer-H., s. auch [1h]; Jeder arme Stümper meistert | den Griffel einer Meister-H. Platen 6, 5; Sie ward nicht erbauet von Menschen-H. Sch. 50a; Steine hagelten auf ihn | aus tausend Mörderhänden. B. 46a; Sie sorgt fürs Kind mit zarter Mutter-H.; Narrenhände beschmieren alle Wände; Der Druck der Riesen-H., der das Herz krampfhaft umballt hält. Gutzkow Diak. 86; Lastend über ihm die alte | Schicksals-H. Chamisso 3, 243; Gottes Vater-H. U. ä. m. Ferner nach der Beschaffenheit der Hand und dann auch zuw. ein Wesen mit so oder so beschaffner Hand, vgl. die Zsstzg. von Arm, Auge, Bauch, Fuß, Hals etc., z. B.: Artaxerxes Lang-H., der langhändige; Fiel in die Hände eines Blaufärbers. .. Ich versetzte der Blau- H. einen Schlag. König Kl. 1, 11, seltner masc.: Der Einhand, Mensch, der nur eine Hand hat etc., zuw. als Ew., z. B.: Daß er barhand war und grobe Hände hatte. Auerbach Dicht. 2, 81 = barhändig (s. Händig 3) etc. S. ferner [1h], [4a] und [4b]. Danach und nach dem Folgenden leicht zu mehren: Alabáster- [1]: weiße Hand. Áller- [4b].
Āūßen-:
1) der Rücken der Hand.
2) Reitk.: auf der Reitbahn die der Wand abgewendete Seite. In beiden Bedd. Ggstz.: Jnnen-H. Bār-: s. o. und barhändig. Bēīn-: Knochen-H. Freiligrath 1, 371. Blēī-: schwere Hand. Dánk-: die Hand, insofern das Geben derselben Dank ausdrückt: Sie ließ den Knaben ein Dankhändchen geben. König Kl. 1, 323, ähnl.: Gruß-, Kuß-H. etc. Déck- [1f]: Schiff.: Matrose: Der „Persian“ .. musterte etwa 20 Feuerleute und 14 Deckhands oder Matrosen. Gerstäcker Miss. 3, 227; Flatb. 185 etc. Dêgen-: die rechte (s. Degen 4), die Rechte des Reiters, auch Gerten-H., Ggstz. Zügel-H. Dīēbs-: s. o., auch Name eines Seegewächses, Grind-, See-H., Alcyanium exos. Dónner-: Daß die D. nicht drauf mit Keulen schlug. Mühlpforth Geistl. 12. Eīner- [4b]. Eīsen- [1]: schwere, grausame Hand. Féld- [1f]: bei den Plantagenbesitzern Sklaven, die zur Feld- arbeit dienen: Die „Feldhände“, mit ungeheuern Messern bewaffnet, ziehen in das Erntefeld. Ule Nat. 4, 203. Flách-: Hohl-H. Burmeister Gsch. 502. Flūg- [1k]: mit Flughaut. Gêgen-: Daumen, s. [1k]. Gérten-: Degen-H. Glücks-: Er hat eine G.; was er anfasst, gelingt, Ggstz. Unglücks-H.; auch eine handähnliche Wurzel, die Glück bringen soll, nam. so die am Johannistage ausgegrabne Wurzel von Polypodium aculeatum, deßhalb auch Johannishändchen genannt; in andern Gegenden auch von Orchis latifolia, die auch Moor- oder Wasserhändlein heißt. Gnāden-: Gnaden spendende, gnädige Hand: Die G. der Göttin rettete mich hieher. G. 34, 185. Grínd-: s. Diebs-H. Grūß-: vgl. Dank-, Kuß-H. etc. Hinter-:
1) [1k].
2) [2].
3) der Theil der Hand zwischen der Handwurzel und den ersten Fingergliedern, Mittel-H., Metacarpus. 4) Reitk.: der Hintertheil, das Hintergestell des Pferds von der Gruppe an, Nach-H., im Ggstz. zur Vor- oder Vorder-H. Hōhl-: die innre Fläche der Mittelhand, vola. Burmeister gB. 2, 114. Innen-: s. Außen-H. Johánnis-: s. Glücks-H. Klāūen-: klauenförmig. G. 2, 144. Knóchen- [1]: dürre. Kúnst-: kunstverständige etc. Kúß-: Gruß, wobei man die eigne Hand küsst u. dann nach der zu grüßenden Person hin bewegt (od. sie reicht): Sich Kußhände zuwerfen. G. 10, 109; Wenn so ein Bauerkind mir entgegenläuft und mir eine K. reicht. 9,328; Mit K., mit Freude, gern. FLSchröder Beitr. 1, 3, 131 etc., vgl. Handkuß. Mundartl.: Buß-H. (s. Buß); Reichten ihm das „Poßhändelein“. Rollenhagen Fr. 71. Lêhens-: die belehnt werden kann: Die L. haben, lehensfähig sein. Līlien- [1]: weiße. Máncher- [4b]. Mármor- [1]: weiße. Mēūchel-: meuchlerische: Willst du mit M. die offne Brust durchstoßen. Körner 107a. Míttel-: Hinter-H. (3). Mōōr-: s. Glücks-H. Nāch-: Hinter-H. (4). Nǟhr-: nährige, sparsame Hand oder Person: N. und Sparhand kauft fremdes Land. Sprchw. (Schottel 1131b). Ob-: Ober-H. 3: Die O. wieder bekommen. Spener (Wackernagel 3, 1, 947 Z. 10). Öber-:
1) Handwurzel.
2) Handrücken.
3) die vornehmere Stelle, zur rechten Hand, auch übertr.: Sie geben selbst .. der Feder den Vorpreis und die O. Zinkgräf 1, 184, ferner: die Uberlegenheit, die höhre Macht, das Übergewicht: Die O. haben, behalten, erhalten, bekommen, gewinnen, verlieren; Gewinnt aber auch in der Wissenschaft das Falsche die O. G. 19, 164; Wurden durch die O. ihrer Einsichten Herren 300 umliegender Städte. JvMüller 1, 105 etc., vgl. Über- und Vor-H. Pátsch-: die Hand und der patschende Handschlag, als Ausdruck der Freude mit Einem und der Zuneigung zu ihm: Hier, gieb eine schöne Hand, eine rechte P.! G. 9, 373; Hätt’ ihr mögen eine P. geben und mich verneigen. FMüller F. 75; Streicheln sie mit beiden Patschhänden. Voigts H. 339 etc.; Viele tausend Guschel und Patschhandel (schles.). Holtei Lammf. 1, 294. Pflêge-: pflegende, sorgsame Hand: So übergeb’ ich ... | dies theure Pfand den theuren Pflegehänden. G. 6, 369. Quêr-: eine Handbreit; aber auch: umgewandte Hand: Bestürzt und kummervoll, die Q. vor der Stirne. W. 11, 223. Sámmet- [1]: weiche. Schénk-: schenkende Hand oder Pers., s. Nähr-H. etc.: Sch., wie häßlich auch, kriegt schönes Lob. V. Sh. 2, 458. Schlénker-, Schlótter-: schlenkernde Hand, vgl.: Mit deinen Schlockerhändchen, die du so machst. G. Kestn. 214. Schnēē- [1]: weiße; Schneehändlein, auch eine Blume: Alpen- Anemone. Schréckens-: Dem Elend zu, das jeden Schweifenden | ... mit kalter, fremder Sch. erwartet. G. 13, 14. Schwímm-: mit Schwimmhäuten, s. [1k]. Sēē-: s. Seefuß und Diebs-H. Spār-: s. Nähr-H. Strāf-: die strafende. Strēīt-: die Rechte. Thür- [1l]: (veralt.) Thürgriff. Schaidenreißer 5a; vgl. 4. Mos. 19, 15, wo statt „Band“ nach Teller bei Luther „Hand“ steht = Griff. Ǖber-: s. [6n]. Vīēler- [4b]. Vōr-:
1) [1k].
2) der Theil der Hand, zunächst am Knöchel. W. 24, 308.
3) s. Hinter-H. (4).
4) der Vorrang, s. Ober-H. (3): Wenn die verwirrten Sinnen | der leidenden Vernunft die V. abgewinnen. Günther.
5) [2] s. 4, im Kartensp. Vórder-: Vor-H. (1—4). Wásser-: s. Glücks-H. Wólken- [1a]. Wúnder-: Wunder wirkende. Zāūber-: Zauber wirkende. Zügel-: s. Degen-H. u. ä. m.