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Handel
Hándel, m., –s; Händel; –s-:
was zwischen zwei Personen oder Parteien vorgeht, was sie mit einander zu thun haben; die Berührung, in der man in einer Beziehung mit und zu einem Andern steht (s. Handeln): 1) allgm.: Alles, was vorgeht, in Bezug aufeinen dabei Betheiligten, nam. in seinem Verhältnis zu Andern; Vorgang, Geschichte, Affäre, meist von etwas Schlimmem oder insofern es doch zu Gerede Anlaß giebt: Ein schlimmer, verdrießlicher, unangenehmer, ein toller, verwirrter H. etc.; Lose, schlimme Händel; Ein abgekarteter, ein abgelegter (Musäus Ph. 1, 183), ein von Jemand angestellter (W. 19, 190) H.; Einen H. anstiften, anfangen; Sich aus einem H. ziehn, wickeln (Engel 4, 242); Sich in einen H. einlassen, damit befassen etc.; Der H. wird ernsthaft; In dem H. mit [Verfahren David’s gegen] Uria. 1. Kön. 15, 5; Der ganze H. hatte mich so erschreckt .., daß ich aufgab, nach der Kirche zu gehen. Brentano Wehm. 105; Sie sollten sich mit solchen Händeln gar nicht befassen! G. 20, 203; Uns wechselseitig die kleinen Herzensangelegenheiten, Leibes- und andere Händel mitzutheilen. 22, 127; Ein Glück, daß er ihn nicht vermuthet! Das hätte schöne Händel gesetzt! [vgl. 3]. 10, 128; Die Wanderung ..., geheimnisvoll unternommen, hätte mir eigentlich üble Händel zuziehen sollen. 40, 215; Die Rhone macht überhaupt in diesem engen Lande böse Händel. 14, 207; Ließ sich den H. von ihnen erzählen und schlichtete ihn vollends aus. Hebel 3, 330; Der verachtete Gegner soll dir sehr ernsthafte Händel anrichten [dir ernsthafte Un- annehmlichkeiten bereiten, s. 3]. Sch. 627b; Der ganze schnakische H. wurde eine Weile belächelt. Thümmel 3, 32; Mädchen .., | das Dienste dieser Art als seine Pflicht betrachtet | .. und lange schon nach einem H. schmachtet, | der ihre Gaben weckt [nach einer Liebesaffäre der Herrin]. W. 11, 184; Einen zwischen dem Mädchen und ihren Liebhaber abgeredeten H. 18, 108 etc. Hierzu unzählige Zsstzg. nach dem Ggst., worum es sich bei der Geschichte handelt, z. B.: Der Laternen-H. [die Geschichte mit der Laterne] hatte beim Doktor das Maß vollgemacht. Hackländer Hdl. 1, 192 etc. Veralt. aber ist H. = Angelegenheit (allgm.), z. B.: Zu allen Händeln Gottes und des Königes. 1. Chr. 27, 32; 29, 21 und = That: Einen weisen Fürsten [loben] seine Händel. Sir. 9, 24, wegen der nahe liegenden Deutung im Sinne von 3, weßhalb man denn auch in Bezug auf politische Angelegenheiten lieber Staats-, Reichs-Geschäfte, -Angelegenheiten, -Sachen etc., als -Händel sagt, wenn nicht der Begriff des Streitigen mit einfließen soll,vgl. Welthändel etc. 2) (s. 1) eine Streitsache, nam. insofern sie zur Verhandlung und Entscheidung vor einen Richter kommt, Proceß, Rechts-H.: Einen H. vor Gericht bringen, dem Anwalt übergeben, beilegen, schlichten etc.; Wenn Jemand einen H. hatte, daß er vor Gericht kommen sollte. 2. Sam. 15, 2; Kein H. sei so schlimm, den nicht der Witz vertheidigt. W. 3, 14; So reichten die gewöhnlichen Gelegenheiten, wobei die Rechtshändel zu entstehen pflegen, nicht mehr zu. Folglich blieb den Meister kein andres Mittel übrig, als die Händel, die sie führen wollten, selbst zu machen. ... Jede Kleinigkeit gab also einen H. 13, 132; So hat er den H. gewonnen und ich stehe beschämt. 24, 107; Der der Giftmischerei angeklagt worden und dessen Sachwalter in diesem bösen H. [s. 1] Asinius gewesen. HB. 1, 104 etc., s. 3. 3) (s. 2) überhaupt eine Streitsache, Streitigkeit, z.B. von Fehden: Kurz nach der rothenburgischen Handlung (s. d. 6) da habe ich aber [wieder] einen H. gehabt. Berlichingen 235; Stumpf 644a; Das giebt ’nen H. G. 8, 62 etc., nam. aber in Mz. = Streit, Zwist, zumal insofern es dabei zu Thätlichkeiten kommt, man handgemein wird: Händel anfangen (selten: fangen. Werner Kr. 1, 22), suchen (an Einem), bekommen, sich zuziehn, mit Einem haben, Einem machen, anrichten, anspinnen etc.; Wisst Ihr noch, wie ich mit dem Polacken Händel kriegte? G. 9, 24; Konnten sie ein- ander nicht auf der Straße begegnen, ohne daß es Händel setzte. 20, 52; 235; Händel anzuspinnen, die er selbst durchzusetzen weder Herz noch Kraft hat. L. 11, 541; Ich suche nicht Händel im H. [5]. Rückert Mak. 1, 37; Nestor eilt, | die Händel zwischen dem Peliden und | dem Sohn des Atreus gütlich beizulegen. W. HB. 1, 62. 4) ein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer, umfassender als Kauf (s. d. 1), z. B. den Tausch mit einschließend: Mit Einem im H. über Etwas stehn; (Des) H–s eins oder einig werden; Einen H. machen, schließen, abschließen; Einen H. rückgängig machen; Der H. ist rückgängig geworden, zurückgegangen, hat sich zerschlagen; Einem in den H. fallen, den H. verderben, von einem Dritten, der sich in das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer mischt etc.; H. ist H. (Sprchw.), ein abgeschloßner H. gilt; Das ist ein H. wie um eine Semmel (s. d.). HKleist Kr. 151, wobei kein Feilschen, kein Aufenthalt Statt hat, ein glattes Geschäft. Die Mz. selten (vgl. 3), doch kommt sie vor: Abgeschloßne Händel gelten. Chamisso 3, 196; Gotthelf Sch. 97 etc., auch die Verkl. (vgl. Geschäftchen): Wenn es sich um ein Händelchen, um einen Kauf und dgl. dreht. vHorn Schmj. 38. Zsstzg. nach dem Ggst. des Kaufs und Verkaufs, z. B.: Aus dem Guts-, aus dem Haus-H. ist Nichts geworden etc., versch.: Güter-, Häuser-H. (s. 5). 5) (s. 4) kollektiv: der Verkehr zwischen Käufern und Verkäufern, sowohl in Bezug auf einzelne Pers., deren Gewerbe der Waarenumsatz ist (vgl. Handelshaus), als auch auf Ortschaften, Provinzen, Länder etc., insofern in denselben ein Geschäftsverkehr statt hat: H. treiben, mit Etwas; H. treibende Völker; z. B. auch: Sie treibt mit ihren Reizen H., von einer feilen Dirne etc. Seltner: Führte einen dankbaren H. damit. Keller gH. 2, 153: ugw. in Mz. (vgl. 3): Die hatten ihre Händel in dir [in Tyrus]. Hesek. 27, 9; Alle Handwerk, Stände und Händel. Luther 5, 128b und zuw. verkl.: Er hält Gottseligkeit für ein Händelchen und Gewerbe. SW. 61, 118; Ein lebhafter, ein ausgebreiteter H.; Der H. ist ins Stocken gerathen, hat sich von einem Platz weggezogen, ist gesunken, hat sich gehoben, vermehrt; Dem gesunknen H. durch Anlegung eines Kanals wieder aufhelfen; Jdeen über die Politik, den Verkehr und den H. der vornehmsten Völker der alten Welt von A. H. L. Heeren; Mit wenigem Gelde .. fing ich ein kleines Geschäft an; es gedieh. Ein kleiner H. wurde unternommen; er gerieth. Tieck N. 5, 148; Einen H. mit Getreide, Produkten, Sklaven treiben etc. und demgemäß unzählige Zsstzg. nach den versch. Handelsartikeln, z. B.: Band-, Bernstein-, Eisen-, Fisch-, Flachs-, Garn-, Geld- (s. u.), Getreide-, Gewürz-, Glas-, Hanf-, Holz-, Juwelen-, Korn-, Kurzwaaren-, Leder-, Leinen-, Lumpen-, Material(waaren)-, Mehl-, Papier-, Pelz-, Perlen-, Pferde-, Produkten-, Putz-, Rauchwaaren- oder Rauch-, Salz-, Seiden-, Sklaven-, Spezerei-, Spitzen-, Strumpf-, Taback-, Tüll-, Vieh-, Waaren- (s. unten), Wechsel- (s. u.), Wein-, Weizen-, Woll-, Zinn-H. u. s. w. Zu beachten sind dabei einzelne Fälle, wo das Bstw. in der Ez. und in der Mz. stehen kann, z. B. (s. 4): Güter-, Häuser-H., von Personen, deren Geschäft es ist, Landgüter etc. zu kaufen und wieder zu verkaufen, versch.: Guts-, Haus-H. in Bezug auf den H. um ein bestimmtes einzelnes Landgut oder Haus, vgl. dagegen Pferde-H. in beiden Bedd. Umgekehrt würde man z. B. von einem Schüler, der seine Schulbücher verkauft, sagen: Er treibt einen Bücher-H., versch. Buch-H., von dem geschäftsmäßigen Betrieb Dessen, der Bücher verlegt und sie verkauft, „Verlags(buch)händler“, oder sie von den Verlegern bezieht und verkauft, „Sortiments(buch)händler“. Und so heißen denn auch an manchen Orten die mit alten Büchern handelnden „Antiquare“ Bücher-, nicht Buchhändler. Vgl. ferner noch Tücher- und Tuch- H., je nachdem einer mit Tüchern oder mit Tuchen handelt etc. Diesen Zsstzg., denen sich auch andre nach der versch. Art des Geschäftsbetriebs anschließen (s. u.), entsprechen Zsstzg. mit Händler (s. d.) zur Bez. des einen Handel Treibenden und mit Handlung (s. d. 1), zur Bez. des Lokals für den H., seltener, wie das einfache Handlung = den Zsstzg. von Handel, im Sinn alles Dessen, was zur Kenntnis des Geschäfts gehört, z.B.: Wer sich dem Buchhandel widmen will, giebt sich bei einem Buchhändler in die Lehre, um in Dessen Buchhandlung die nöthigen Kenntnisse zu erwerben etc.; Er lernt die Handlung und zwar namentlich den Produktenhandel (den Tuchhandel etc.) bei diesem Principal. 6) (s. 5) in einigen Verbind. allgem. der Verkehr, wie er zwischen Käufern und Verkäufern besteht, so nam.: H. und Wandel (s. d.) zur Bez. des Verkehrs und aller Arten Gewerbe: Wo H. und Wandel blüht; Im H. und Wandel gültig etc.; ferner: Einem den H. [den Verkehr, die Gemeinschaft] aufkündigen, aufsagen, z. B. auch: Daß ich nicht in meine Grube fahre, | eh ich dem Laster schon den H. aufgesagt. Hagedorn 1, 41. Ugw. aber für: Hantierung, das Thun und Treiben (vgl. Handeln), ohne Rücksicht auf Verkauf. Spr. 31, 18.
Zsstzg. unerschöpflich, s. 1; 4; 5, ferner z. B.: Aktīv- [5]: eines Volks, insofern es seine Waaren andern zuführt und von diesen die ihrigen bezieht, thätiger Handel; bei Andern, insofern die Handelsbilanz zu Gunsten des handelnden Volks ausfällt, in beiden Fällen Ggstz. Passiv-H. Allēīn- [5]: Monopol. G. 26, 62, s. Vor-H. Āūsfuhr- [5]: eines Lands, Ggstz. Einfuhr-H.
Āūsschnitt-: Detail-H. Aventūr- [5]: Groß(-A., Seeversichrungs-H., Geschäft, wobei Einem Waaren zum überseeischen Verkauf gegen einen dem Wagnis entsprechenden hohen Zins anvertraut werden.
Barátt(e)-: Tausch-H.
Bāūsch-: Handel [5] in Bausch und Bogen: auch [2] Verfahren, wo das Zuviel und Zuwenig durch eine ungefähre Bestimmung ausgeglichen wird, so z. B. Jacobi Ir. 1, 2, 88.
Bérg-: Handel mit Erzeugnissen des Bergbaus, dazu Berghandlung; alles beim Bergbau Vorkommende. Matthesius Sar. 6a. Bínnen- [5]: innerhalb der Grenzen eines Reichs etc., namentl. im Ggstz. des überseeischen. Būben- [1]: bübischer, schändlicher Handel, Bubenstreich. Seume Gd. 65. Detáil- [5]: Handel im Kleinen, wo Waaren vereinzelt werden, Klein-, Kram-, (Aus)schnitt-, Stück-H., Ggstz. Groß- (frz. En-gros–) H. Dīēbs- [1]: Dieberei. Dórf- [5]: auf den Dörfern, nam. Hausier-H.
Dúrchfuhr-: Transito- H. Ehren- [1]: Vorgang, wobei es sich um die Ehre handelt, Ehrensache, z. B. ein Duell etc. Benedir 10, 140. Eīgen- [5]: wobei Jemand Etwas kauft, als Eigenthum erwirbt, um es mit Gewinn zu verkaufen, Proper-H. Eīnfuhr- [5]: s. Ausfuhr-H.
Galanterīē-:
1) [5] Handel mit Galanteriewaaren. 2) vgl. Liebes-H. Géld- [5]: wobei das Geld (Wechsel) selbst als Ggstd. des Handels, als Waare erscheint. Heeren Jd. 1, 44. Grōß-: s. Detail-H. Hāūpt- [1, 5]: hauptsächlicher Handel. Hausīēr- [5]. Karavānen- [5]. Kāūf- [5]: Jes. 23, 18; Es ist Nichts mit Venedig .. gegen diesen Jahrmarkt und Kaufshandel zu Rom. Luther 1, 297a. Klēīn-: Detail-H. Kommissiōns- [5]: durch einen Kvmmissionär, Auftrags-H. Konsumtiōns- [5]: eines Lands, wodurch ihm das für den Konsum oder Verbrauch Nöthige zugeführt wird. Krām-: Detail-H. Krīēgs- [1]. Kúnst- [5]: Handel mit Kunstwerken, auch mit Kunstgeräthen. Küsten- [5]: längs der Küste, der sich nicht auf die offne See hinausbegiebt; übertr.: Der K., den die sogenannten Fratschlerweiber treiben. IP. 1, 155. Lánd- [5]: zu Lande betrieben, Ggstz. See-H. Lêbens- [1]: Art und Weise des Lebens: Den niedern L. | kaltherzig zu verschmähn. Tiedge 2, 23. Līēbes- [1]: ein Liebesverhältnis: Die Leidenschaft zur Fürstin hält ihn nicht von andern Liebeshändeln zurück. G. 10, 82; Einen L. gut einzufädeln, fein zu drehn. Gotter 1, 51 etc. Lúmpen-: s. [5]; auch: lumpiger Handel [1 u. 5]. Mêêr-: See-H. V. Ländl. 2, 318. Ménschen- [5]: vgl. Sklaven-H. Thümmel 3, 59. Míß-: ver- altet statt Missethat. Carolina § 39; 119 etc. Nêben-: Ggstz. Haupt-H. Passīv-: s. Aktiv-H. Prōper-: Eigen-H. Rāūf- [3]. Réchts- [2]. Rēīchs-: s. [1]. Schácher-: Hausier-H., Schacher. Schēīn- [4]: nur zum Schein abgeschloßnes Geschäft. Schélt- [2]: Injurienproceß: Aus Furcht, man hänge ihm einen Sch. an. Gotthelf Sch. 241, meist Schmäh-H. Schlēīch-, Schlēīf- [5]: Handel mit Kontrebande, Schmuggel-H., auch übertr., vgl. Schleichhändler. Schmǟh-: s. Schelt-H. Zinkgräf 1, 137. Schmúggel-: Schleich-H. Schnítt-: Detail-H. Sēē-: s. Land.H. Sortiménts- [5]: Handel mit Büchern fremden Verlags, Ggstz. Verlags-H. Speditiōns- [5]: das Geschäft eines Speditörs. Stāāts-: s. [1]. Stéch-: Tausch-H. Strēīt- [2; 3]: Das Erste, worauf wir in diesem St. zu sehen haben. Kant SW. 1, 402 etc. Stück-: Detail-H. Tāūsch- [5]: wobei Waaren nicht gegen Geld, sondern gegen andre Waaren umgesetzt werden, vgl. Wechsel-H. Tránsito- [5]: Handel in Bezug auf ein Land, durch welches die Waare bloß durchgeht. Verlágs- [5]: s. Sortiments- H. Versíchrungs-: See-V., s. Aventur-H. Vór-: vgl. Vorkauf: Vorrecht vor den Konkurrenten, einen Handel zu machen: Daß der eine Theil entweder alle seine Waaren loder diejenigen, die der Begünstigte hat, oder nur gewisse Waaren von den Begünstigten ausschließend kaufen, oder daß er sie um einen gewissen Preis von ihm kaufen müsse, wenn er sie anderwärts auch wohlfeiler haben könnte, so daß der Begünstigte den Allein-H. oder den V. habe. Fichte 6, 177. Wāāren- [5]: im Ggstz. zum Geld- oder Wechsel-H. Heeren Id. 1, 43. Wéchsel- [5]: wobei Geldsorten gegen ein- ander umgesetzt werden, namentl. Handel mit Wechselbriefen. Heeren Jd. 1, 45. Wélt-:
1) [5] ein über die Welt ausgebreiteter Handel: England ist im Besitz des W–s; Hauptstraße für den W. Heeren Jd. 1, 27.
2) s. [1]: namentl. in Mz. politische Händel, Weltbegebenheiten: Geschichte der merkwürdigsten Welthändel von JGBusch; Die Abwechslungen der Welthändel um mich. G. Merk 2, 85. Zwíschen-:
1) Speditions-H. Heeren Jd. 1, 36.
2) ein zwischen andre Händel fallender Handel, Intermezzo etc.