Faksimile 0684 | Seite 676
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haltsam. Haltsamkeit
Háltsam. a. (~keit, f.):
in Zsstzg., vgl. die von Halten: 1) aktiv, fähig, geschickt, geneigt zu halten etc. 2) passiv, sich halten lassend, haltbar, z. B.: Án- [1]: ausdauernd, beharrlich: Er hatte Alles nur durch unsäglichen Fleiß, A–keit und Wiederholung erworben. G. 20, 32; Durch A–keit und beharrliches Fortarbeiten bedeutende Wirkung hervorbringen. 32, 219 etc. Āūf- [2]: aufhaltbar, meist im Ggstz.: Un-a. (– ⏑⏑) führen ew’ge Stunden | eure Reihen durch den weiten Himmel. G. 2, 85; Un-a. strebt sie an. 10, 309; Der Tod, gefürchtet oder ungefürchtet, | kommt un-a. 13, 26; Du un-a–er Schnurrenerzähler. Immermann M. 2, 220 etc., doch auch zuw.: Er geht auf seiner Heldenbahn | un-a. (⏑ –). Gleim 4, 50; Karschin 363. Be-:
1) [1] Ein b–es Gedächtnis. 2) [2] Desto b–er für das Gedächtnis. Eschenburg. Ent- [1]: sich eines Genusses ganz enthaltend oder in diesem Sinn mit dem Ggstz.: Un-e. die Schranken der Mäßigkeit nicht überschreitend: Er ist im Essen sehr e. [mäßig]; Sie lebten in der E–keit von Fleischspeisen. Zimmermann Eins. 67 etc.; Ihr müsst ihn nicht in Andrer Leumund bringen, | als übermannt ihn Un- E–keit. Schlegel Haml. 2, 1. Ge-: gehaltreich (ungewöhnl.) bei Campe. Unter- [1]: amüsant: Dem die Rede unt. | von den klugen Lippen floß. Heine Rom. 128; Ein recht u–er Reisegefährte. Vogt Oc. 2, 30 etc.