Faksimile 0659 | Seite 651
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Haber Haberin
II. Hāber, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
eine habende Person, doch üblich nur in Zsstzg., z. B.: Befêhls-: der den Befehl über ein Heer, über ein Schiff etc. hat, Kommandeur; Kriegs-B. W. 33, 270. Veralt. Formen: Befehlich(s)-H.; Befehlhaber etc.; mund- artl. Bed.: Bevollmächtigter, der einen Befehl, Auftrag von Einem hat. Bewínd-: holländ. bewindhebber, der Vorsteher einer Schiffsausrüstung oder sonstigen gemeinschaftlichen Unternehmung im Seehandel, auch übertr.: An einen B. irgend eines Journals. Musäus Ph. 1, 139; Bewindheber. IP. 20, 109 (wie umgekehrt Urhaber st. Urheber, s. d.). Eīn-: gw. In-h.: Der E. des Lehens. Lichtenberg 5, 225. Gêr-: (veralt.) Vormund. Spate, s. Schm. 2, 61. Gewált-: der die Gewalt in Händen hat, Macht-H.: Die geistlichen und weltlichen G. Schlegel Mißd. 103 etc.; mundartl.: Bevollmächtigter (s. Befehls-H.). Hánd-: Der H. des Rechts; Mit den H–n des berüchtigten Hexenhammers. W. 31, 401 etc. Jn(ne)-: der Etwas innehat, besitzt: Der Inhaber eines Wechsels, Gartens, Hauses, Lehens, Regiments [der Oberst] etc. Mundartl. statt Einwohner. Līēb-: Person, die Einen oder Etwas lieb hat: 1) in Bezug auf geliebte Personen:
a) veralt. allgm.: Die Schläge des L–s [Freundes] ..., aber das Küssen des Hassers [Feindes]. Spr. 27, 6. So heißt Abraham 82* „Gottes L.“ 2. Chron. 20, 7; So nicht Juno, des Jasons L–in, demselben zu Hilf kummen. Schaidenreißer 51a [12, 72] etc.
b) Heute gw. nur der aus Geschlechtsneigung um ein Frauenzimmer sich Bemühende, versch.: Geliebter: dem die Neigung Desselben zu Theil wird, z. B.: Ihr Geliebter entfernte sich, ein unbequemer L. drohte, zu kommen. G. 16, 45; Nun war aus dem L. ein Bräutigam geworden. 17, 111; Daß ich schon wieder, fast wie Circe, mir einen neuen L. eingefangen. Tieck A. 1, 165; Sie hat viele L., aber keinen Freier etc. In diesem Sinn ist natürlich das Femin. seltner, doch s. c und 2.
c) Bühnenw.: Bez. des Rollenfachs für die Darstellung der Liebenden: Erste, zweite, jugendliche L., L–innen etc.; übertr.: Er empfand das Unangenehme eines Überganges vom ersten L. zum zärtlichen Vater und doch wollte diese Rolle immer mehr und mehr sich ihm aufdringen. G. 18, 262 etc. 2) Person, die Neigung zu oder für Etwas (z. B. auch eine Klasse von Personen) hat, es gern mag: Er ist ein L. von gutem Essen und Trinken, von Pferden, Gemälden, von Frauenzimmern etc.; Sie ist eine L–in der Jagd, eine L–in von Putz, Klatschgeschichten, von schönen Männern; Bei den L–n der alten Leier. Engel 1, 359; Der Amtmann, der von solchen außerordentlichen Fällen kein sonderlicher L. war. G. 16, 52; Zu dieser Waare finden sich viele L. [Kauflustige]; Für den L. mag’s den Werth haben, ich geb’s nicht dafür; „Das ist sehr schön“. Für den L. [Es gehört eine eigne Neigung dazu, es schön zu finden; Das sind Geschmackssachen] etc. Nam. oft in Bezug auf Kunst: Er war mehr Weltmann als Philosoph, mehr L. als Kenner. W. HB. 1, 18; Für einen L. gar nicht ununterrichtet. Zelter 2, 395 = Dilettant, nur darf man den Begriff des Fremdworts nicht durch L. erschöpft wähnen, denn Dilettant bedeutet „einen L. der Künste, der nicht allein betrachten und genießen, sondern auch an ihrer Ausübung Theil nehmen will“. G. 31, 422; Für den L., nämlich nicht für den kuriösen L. oder den Dilettante, der ein Spiel und einen Zeitvertreib aus den schönen Künsten macht. Sulzer 1, XVI (s. G. 32, 4). 3) Zsstzg. nam. zu 2, z. B.: Bau-, Gemälde-, Jagd-, Kunst-, Pferde- L. etc.; Wir andern Weisheits-L. [Philosophen, in dem urspr. bescheidnen pythagoräischen Sinn]. W. 23, 48. Auch: Geschichte der beiden Selbst-L. [Narcissus und Narcissa, die nur sich selbst lieben]. 19, 171; Deine Lasthenia und ihr etwas zweideutiger Seelen-L. [1b; platonischer L.]. 23, 187. s. Gewalthaber: Das Pulver haben die M. den Völkern abgeschwatzt. Börne Frz. 54 etc. Seltner: Sich dem M. Lobes und Unlobes zu empfehlen [der die Macht hat zu loben und zu tadeln]. V. Ant. 2, 31. Auch: Einer der Vollmacht von Einem Andern hat. s. Rechthaben und Haberecht (Haben I, 20): Das ist ein kleiner unnützer R. Dyk 8, 330. Person, die einen Theil (Aktie, Kux) an Etwas hat u. ä. m.
Mácht-: Récht-: Thēīl-: