Haberei
Haberēī, f.; –en:
nur in Zsstzg., das Thun und Treiben eines Habers (s. d. II), nam.: Līēb-: die aus besondrem individuellen Wohlgefallen an Etwas und Vorliebe dafür hervorgehende Neigung, sich damit angelegentlich zu beschäftigen, oder in Dessen Besitz zu gelangen etc., vgl. Steckenpferd: Es ist einmal seine L. 8, 242; Sich nur aus L. mit solchen Dingen beschäftigen. 15, 27; 222; Er kaufte sich einen schönen Strauß, den er mit L. anders band. 16, 102; Nichts von den unfruchtbaren L–en deines Vaters .. geerbt. 17, 7; 26, 247; In ihm entwickelte sich eine leidenschaftliche L. zu Manuskripten, 39, 173 etc. So auch: Seine Juwelen- und Geld-L. 20, 53; Der eine entschiedene Kunst-L. gehabt. 30, 31 etc., selten statt Liebe, Neigung zu Pers.: Weil er L. zu den Saracenen zeigte. Ph. 13, 289. — Mêhr-: Habsucht. — Récht-: Haberechterei, die Sucht des Rechthabens: Nichts ist entfernter von meinem Wesen als R., tausendmal leide ich lieber Unrecht, ehe ich mir das Recht erzanken soll. B. 1, 305; Aus R. 3, 319; Durch einige Fragen und R–en den Andern wenig gestört. 20, 221 etc.
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