Gäte
Gǟte, f.; –n:
1) der Grad des Gutseins, die Qualität: Diese Waaren sind von ausgezeichneter, — alle von gleicher, — von verschiedner G.; Von allen Farben und G–n. 3, 351 etc. —
2) das Gutsein, die gute Beschaffenheit: Die G. des Goldes, Silbers; Die G. eines Gedichts hängt nicht bloß von der Reinheit der Reime ab; Mit der möglichsten Kürze und G. will ich das Kleinliche meiner Theorie gut zu machen suchen. 341b; War meine Waare nicht recht gut, so geb’ ich Etwas zu, | damit was nicht die G. thät, vielleicht die Menge thu. 5, 278); Mich nicht verlassen auf die G. meiner Sache, von welcher ich meine Richter schwerlich hätte überzeugen können. 23, 140. Ungw. st. Anmuth 40, 6. —
3) nam. oft: das Gütigsein, zunächst in bedeutsamem Sinn, z. B. oft von Gott, in der Bibel etc., auch: Die All- G. Gottes. 17, 169 etc.; So behüten | dich Gottes G–n! Mak. 2, 222. Ferner: Die G. ist das unmittelbare Wohlgefallen an der Wohlfahrt Andrer. philRel. 135; Jeglicher beweise an seinem Bruder G. und Barmherzigkeit. 7, 9; Dem edleren Gemüthe | ver- armt die Gabe mit des Gebers G. [gütiger Gesinnung]. Haml. 3, 1. So auch Zsstzg. (s. die von I. Gut): Engels-, Herzens-, Seelen-G. etc. — Auch personif.: Der alte Herr ist die G. selbst. N. 5, 6; Mein Vater ist die G. selbst gegen mich. 21, 124 u.o. So von Gott: Meine G. und meine Burg! 144, 2, und demgemäß oft in dem Ausruf der Verwundrung etc.: Du meine G.! Fab. 2, 137; Lenz 137 u. o. —
4) s. 3, als Höflichkeitsformel in dem abgeschliffnem Sinn von Gefälligkeit: Wenn Sie die G. haben [so gut sein] wollen; Haben Sie die G. und sagen es ihm! — es ihm zu sagen etc. —
5) der Glimpf, der friedliche Weg, im Ggstz. des Zwanges, der Gewalt etc.: Ernst und G., den Weg der G., es mit G. bei Einem versuchen; Es nicht auf einen Proceß ankommen lassen und sich in G. vergleichen; Den Zwist in G. beilegen; Es ist ein Vorschlag zur G. 12, 65; 3, 57 etc.; Der Narr soll in G. kommen, daß man ihn nicht einmal mit Gewalt holt. R. 4, 289; Wenn er mit G. nicht will, so werde ich sackgrob sein. M. 3, 290 etc. S. Gütlich und Gut I. 19.
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