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günstigen
Günſtigen, tr. nur in Zſſtzg.: Be-: Einen, Etwas
b., ihm günſtig ſein, fördern, unterſtützen, gedeihn
laſſen: O Witterung des Glücks, | begünſt’ge dieſe Pflanze!
G. 13, 138; Wenn dich das Glück begünſtigt. 183; Ich
war begünſtigt [in Gunſt] und ſie ſchmiegte ſich | ſo zart
an den Beglückten! 190; Begünſtigter, gunſtwerther
Diener. 18, 103; Häuſer, um welche ein beſſerer Boden . .
einiges Gartenwerk begünſtigte. 19, 131; Wenn der Begün-
ſtigte nicht ſchon von ſelbſt niedrig wäre, Nichts würde dem
Gönner dieſe Macht verleihen. 29, 273; Das Durcheinander
und Lärmen begünſtigte mein Vorhaben. Gutzkow R. 2, 171;
Begünſtigt von der blinden Nacht. Sch. 33a ꝛc. Dazu: Zu
Begünſtigung des Weinbaues wird das Waſſer in die Wein-
berge geleitet. Forſter R. 1, 18; Einem Begünſtigungen zu
Theil werden laſſen ꝛc.
Anm. Nebenf.: Begünſten. Logau (ſ. L. 5, 308);
Stolberg Il. 18, 503; 19, 103. Veralt. der Ggſtz.: Be-
ungünſtigen. Schottel 625b; ferner: Begünſtigung:
(Rechtsſpr.) ein geringres Vergehn. Friſch und Adelung, vgl.
Beginnen und mhd. begunst. Benecke 1, 529b.
Ver-: (veralt.) erlauben, vergönnen: Ward ihm
vergünſtiget, ein Geſpräch mit D. Luther zu halten. Mattheſius
Luther 15b; Welches ihnen damals vom Reich vergünſtiget
und zugelaſſen ward. Stumpf 715a; auch ſt. be-g.: Der
Wind, .. v–d nach Wunſch des Helden Überfahrt. Weckherlin
(WMüler Bibl. 4, 103). Dazu häufiger: Mit Vergünſtigung,
die Arbeit wegnehmen zu dürfen. G. 18, 307; Da man ſich
ohne Vergünſtigung dergleichen wohl kaum unterfangen hätte.
26, 202 ꝛc.