günstig
Günstig, a.:
das Gedeihn von Etwas oder von Einem, Jemandes Wohl, seine Absichten fördernd; gewogen, geneigt (von Personen); vortheilhaft (von Sachen), s. Gunst 3: Diese Dame, das Geschick, das Wetter, der Wind war. mir g.; G–e Lage, Umstände, Meinungen, Urtheile, Bedingungen, Gelegenheit; Mit zu g–en Farben geschildert. 22, 155; Gewinnen die Angelegenheiten ein g–eres Ansehen. 992b etc.
Zsstzg. s. die von Gunst, z. B.: Áb-: Abgunst hegend: Haben wir uns zu Feinden, wenigstens a. gemacht. Voigts H. 349 etc.; Meine A–en [Feinde]. Schweinichen 3, 98 etc. —
Be-: (ungw.) Alles zu ihrer Ankunft auf das b–ste bereitet. Karschin Leb. 87. —
Grōß-: wohlgeneigt. Rabener 3, 43; Schaidenreißer Va. —
Míss-: Mißgunst hegend: M. sieht er jedes Edlen Sohn | als seines Reiches Folger an. G. 13, 9; Die Bestürzung der Unternehmer konnte nur durch die Schadenfreude ihrer M–en übertroffen werden. W. 33, 111 etc. Veralt., mundartl.: Mißgönstig. L. 3, 55; Mißvergünstig. Kurz Sonn. 23. —
Un-: Ggstz. von Günstig: Ein u–er Stern. G. 33, 182; Wir hatten u–en Wind; U–e Verhältnisse etc.
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